++ [weitere Artikel zu Wasser] ++

 

21.11.2003

 

Flexibilierungsgesetz - Umweltschutz im Rückwärtsgang

Vorrang für lokalen Filz. Europarecht außer Acht gelassen

 

Druck von interessierter Seite scheint dazu geführt zu haben, dass Rheinland-Pfalz in der Weiterentwicklung des Umweltschutzes und der Verfolgung der Ziele von Rio deutlich den Rückwärtsgang eingelegt hat.

 

Diesen Eindruck vermittelt der Entwurf des Artikelgesetzes "Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Flexibilisierung landesrechtlicher Standards",  betreffend das bisherige Anwendungsverbot für Pestizide im Landespflegegesetz sowie einige Bestimmungen im Landeswassergesetz. Durch Verzicht auf die Genehmigungspflicht und die Einführung einer Anzeigenpflicht wird z. B. bei der illegalen Anlage von Brunnen der Hemdsärmligkeit und Bedenkenlosigkeit bestimmter Nutzerinteressen willfährig Tür und Tor geöffnet. Die zuständigen Stellen werden einer auf diese Weise geförderten Politik der vollendeten Tatsachen mangels Sachkenntnis oder wegen fehlender Motivation wenig bis nichts entgegensetzen.

 

Durch den im Landeswassergesetz geplanten Verzicht auf die sog. "Einvernehmensregelung" kommt es zur Schwächung und Marginalisierung der Fachbehörden bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD). Dies wird aller Erfahrung nach zur Folge haben, dass immer häufiger kaum sachkundiger, aber umso durchsetzungsfähigerer lokaler Filz gegenüber dem Sachverstand der mittleren Verwaltungsebene obsiegen wird.

 

Man darf gespannt sein, wie die sich auftuenden Widersprüche des geänderten Landeswassergesetzes zu den europarechtlichen Vorschriften der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgeräumt werden sollen.

 

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]

++ [weitere Artikel zu Wasser] ++ [OBEN] ++