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23.07.2007
Landwirtschaftliche
Tiefbrunnen
Hochstadter Flur ein rechtsfreier Raum?
Trotz seit Jahren herrschenden Unmuts in großen Teilen der Hochstadter Bevölkerung, trotz öffentlicher Problemerörterung im Oktober 2005 durch BUND und Naturfreunde in enger Zusammenarbeit mit Ortsbürgermeister Paul, trotz Befassung des Mainzer Agrarausschusses und trotz zweier Kleiner Anfragen der Landtagsabgeordneten Christine Schneider ändert sich substanziell nichts an der fragwürdigen Grundwasserentnahmepraxis auf Hochstadter Feldern.
Die Bereitschaft der staatlichen
Kontrollinstanzen zum Aussitzen offenbarer Missstände scheint grenzenlos zu sein.
Der BUND findet es empörend, dass ein einziger landwirtschaftlicher Betrieb sich
anscheinend folgenlos über staatliche Auflagen hinwegsetzen kann, dass der
Mantel des Schweigens ausgebreitet bleiben darf über die tatsächlichen
Brunnentiefen, die Entnahmevolumina je Brunnen und die anhaltende Weigerung,
die vorgeschriebenen geeichten Wasserzähler zu installieren.
Eine solche Zimperlichkeit bei der Durchsetzung geltender Vorschriften steht in
eigenartigem Kontrast zu der sonst praktizierten Durchsetzungsfähigkeit
staatlicher Stellen gegenüber den Bürgern.
Mit welchen Ausflüchten die zuständige Behörde in dieser Sache reagiert, zeigen die Antworten des Mainzer Umweltministeriums auf die beiden Anfragen von Christine Schneider vom 17. April und 10. Mai 2007.
So lautet beispielsweise die ausweichende Antwort auf die präzise gestellte Frage nach der entnommenen Wassermenge je – unbefristet! – genehmigtem Brunnen: „Laut Auflage der wasserrechtlichen Bescheide sind die Entnahmemengen mit einem Wasserzähler zu messen und darüber ein Betriebsbuch zu führen“.
Zwar teilt das Ministerium mit, dass das Vorhandensein von Wasserzählern überprüft worden ist, unausgesprochen bleibt jedoch, dass – was in Hochstadt sowieso jedermann weiß - in der Tat kein einziger der vorgeschriebenen Zähler installiert ist. Schon gar nicht ist die Rede davon, dass diesem vorschriftswidrigen Umstand schnellstens ein Ende zu bereiten ist.
Nach Angaben der Ministerin soll zwar mittels – leicht manipulierbarem – Lot die Einhaltung der genehmigten Brunnentiefe kontrolliert worden sein. Aber die Frage nach der Notwendigkeit eines Kameraeinsatzes, womit alleine ein sicherer Aufschluss über die tatsächlich vorgenommene Bohrtiefe zu erhalten wäre, wird mit einem schlichten „Nein“ beantwortet.
Dem Vernehmen nach bleibt ansonsten auch weiterhin in der Schwebe, ob der jeweiligen Kommune auf dem Weg der Amtshilfe die Kontrolle der bestehenden Auflagen zu Bohrtiefe und entnommener Wassermenge übertragen werden kann.
Auch alle Aussagen und Forderungen, die bei dem jüngsten Treffen in Hochstadt
(vgl. DIE RHEINPFALZ v. 28. Juni 2007) behördlicherseits formuliert worden sind
(„Konzept zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung“, „Aktionsgemeinschaft von
Forst-, Land- und Wasserwirtschaft“, „hydrogeologische Kartierung“ u. a.),
bleiben unverbindlich und verraten eher die Absicht, Kritiker ruhig zu stellen
und das Thema auf die lange Bank zu schieben.
Sofort behebbare Missstände sind sofort zu beheben.
Im Übrigen würde eine Erweiterung des Beregnungsverbandes Vorderpfalz nichts
daran ändern, dass sich eine die Bodenfruchtbarkeit bedrohende industrialisierte
Landwirtschaft immer weiter festsetzt und unsere konventionell arbeitenden
Bauern mehr und mehr verdrängt.
Dies wirkt umso absurder angesichts ganz anderer Alternativen im Sinne einer
zukunftsfähig und nachhaltig produzierende Landwirtschaft: Die wachsende
Nachfrage nach Bioprodukten muss in Deutschland seit geraumer Zeit zunehmend
durch Importe aus dem europäischen Ausland und sogar aus Übersee gedeckt
werden.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]
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