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12.04.2004

 

B 50 neu: BUND-Position in Leipzig bestätigt

Jetzt Naturschutz zwecks Naturzerstörung?


LEIPZIG.  Der BUND Rheinland-Pfalz freut sich, dass  -  wie nicht anders erwartet  -   heute ein von ihm im Januar 2003 vor dem OVG Koblenz erstrittenes Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren bestätigt worden ist. Danach ist der Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt des Fernstraßenprojektes B 50 neu zwischen Platten und Longkamp mit Hochmoselübergang rechtswidrig. Die Trasse würde das gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie faktische und daher gegen jeden Eingriff geschützte Vogelschutzgebiet "Rothenberg" zerschneiden.

"Dies ist ein wichtiger Meilenstein im Widerstand gegen ein Millionenvorhaben, das das Land noch nicht einmal mit seinen eigenen realistischen Verkehrsprognosen, geschweige denn mit einer vertretbaren Kosten-Nutzen-Analyse rechtfertigen kann", so Heidelind Weidemann, BUND-Landesvorsitzende, in einer ersten Reaktion auf das ergangene Urteil. Nur mit einem "faulen Trick" der Straßenbehörde sei  das Projekt überhaupt in das Investitionsprogramm des Bundesverkehrswegeplanes gehoben worden, indem es trotz offensichtlich nicht vorhandener Baureife als "baureif" gemeldet worden war.

Die eigentliche Realsatire zum Umgang des Landes Rheinland-Pfalz mit seinen einmaligen Landschaften aber steht nun nach ergangenem Urteil erst noch bevor: Naturschutz soll Naturzerstörung ermöglichen.

Mit so noch nie da gewesener Geschwindigkeit und im Vorgriff auf das wohl so erwartete BVG-Urteil nämlich hat sich die Umweltbehörde bereits daran gemacht, das 29.000 Hektar umfassende Gebiet "Wälder zwischen Cochem und Wittlich", zu dem auch das Gebiet "Rothenberg" gehört, zum größten rheinland-pfälzischen Naturschutzgebiet auszuweisen. Eigenartigerweise soll hier in hektischem Schweinsgalopp durchgezogen werden, was sich sonst i. d. R. über mehr als ein Jahrzehnt hinzieht.

Grund für die Eile: Man möchte sich die nur auf diesem Wege zu erreichende rechtlich-formale Voraussetzung dafür schaffen, dass eine Ausnahmegenehmigung zu Gunsten des Straßenbaus doch noch durchgesetzt werden kann. So macht man sich die Naturschutzbehörden zu willigen Helfern des Straßenbaus.

Das ist fast so, als würde der Scharfrichter einen sowieso zum Tod Verurteilten erst auf- und gesund päppeln, um ihn dann doch hinzurichten.

Mit dieser Vorgehensweise wird das Land automatisch neue gerichtliche Auseinandersetzungen heraufbeschwören, in denen unter anderem die bisher überhaupt noch nicht geprüfte Notwendigkeit des Fernstraßenprojektes auf den Prüfstand genommen wird.

Außerdem wird sich das Land auseinander zu setzen haben mit dem aktuell beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung des Schutzes von Natura 2000-Gebieten. Hierbei findet interessanterweise gerade Rheinland-Pfalz ausdrückliche Erwähnung.

Da es handfeste Alternativen zu dem Vorhaben und schon lange angemahnte Kompromissmöglichkeiten gibt, sollte die Landesregierung sich schleunigst auf die Schlichtungsmethode eines Mediationsverfahrens besinnen. Schließlich hat sie dies ja auch für den vierspurigen Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Landau zugestanden. "Mit der Brechstange ist nun mal in einer Demokratie kein Staat zu machen", so Heidelind Weidemann.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de

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