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12.04.2004
B 50 neu: BUND-Position in Leipzig
bestätigt
Jetzt Naturschutz zwecks Naturzerstörung?
LEIPZIG. Der BUND Rheinland-Pfalz freut sich, dass - wie nicht anders
erwartet - heute ein von ihm im Januar 2003 vor dem OVG Koblenz erstrittenes
Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren
bestätigt worden ist. Danach ist der Planfeststellungsbeschluss für den zweiten
Abschnitt des Fernstraßenprojektes B 50 neu zwischen Platten und Longkamp mit
Hochmoselübergang rechtswidrig. Die Trasse würde das gemäß
EU-Vogelschutzrichtlinie faktische und daher gegen jeden Eingriff geschützte
Vogelschutzgebiet "Rothenberg" zerschneiden.
"Dies ist ein wichtiger Meilenstein im Widerstand gegen ein Millionenvorhaben,
das das Land noch nicht einmal mit seinen eigenen realistischen
Verkehrsprognosen, geschweige denn mit einer vertretbaren Kosten-Nutzen-Analyse
rechtfertigen kann", so Heidelind Weidemann, BUND-Landesvorsitzende, in einer
ersten Reaktion auf das ergangene Urteil. Nur mit einem "faulen Trick" der
Straßenbehörde sei das Projekt überhaupt in das Investitionsprogramm des
Bundesverkehrswegeplanes gehoben worden, indem es trotz offensichtlich nicht
vorhandener Baureife als "baureif" gemeldet worden war.
Die eigentliche Realsatire zum Umgang des Landes Rheinland-Pfalz mit seinen
einmaligen Landschaften aber steht nun nach ergangenem Urteil erst noch bevor:
Naturschutz soll Naturzerstörung ermöglichen.
Mit so noch nie da gewesener Geschwindigkeit und im Vorgriff auf das wohl so
erwartete BVG-Urteil nämlich hat sich die Umweltbehörde bereits daran gemacht,
das 29.000 Hektar umfassende Gebiet "Wälder zwischen Cochem und Wittlich", zu
dem auch das Gebiet "Rothenberg" gehört, zum größten rheinland-pfälzischen
Naturschutzgebiet auszuweisen. Eigenartigerweise soll hier in hektischem
Schweinsgalopp durchgezogen werden, was sich sonst i. d. R. über mehr als ein
Jahrzehnt hinzieht.
Grund für die Eile: Man möchte sich die nur auf diesem Wege zu erreichende
rechtlich-formale Voraussetzung dafür schaffen, dass eine Ausnahmegenehmigung zu
Gunsten des Straßenbaus doch noch durchgesetzt werden kann. So macht man sich
die Naturschutzbehörden zu willigen Helfern des Straßenbaus.
Das ist fast so, als würde der Scharfrichter einen sowieso zum Tod Verurteilten
erst auf- und gesund päppeln, um ihn dann doch hinzurichten.
Mit dieser Vorgehensweise wird das Land automatisch neue gerichtliche
Auseinandersetzungen heraufbeschwören, in denen unter anderem die bisher
überhaupt noch nicht geprüfte Notwendigkeit des Fernstraßenprojektes auf den
Prüfstand genommen wird.
Außerdem wird sich das Land auseinander zu setzen haben mit dem aktuell beim
Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren gegen Deutschland wegen mangelnder
Umsetzung des Schutzes von Natura 2000-Gebieten. Hierbei findet
interessanterweise gerade Rheinland-Pfalz ausdrückliche Erwähnung.
Da es handfeste Alternativen zu dem Vorhaben und schon lange angemahnte
Kompromissmöglichkeiten gibt, sollte die Landesregierung sich schleunigst auf
die Schlichtungsmethode eines Mediationsverfahrens besinnen. Schließlich hat sie
dies ja auch für den vierspurigen Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Landau
zugestanden. "Mit der Brechstange ist nun mal in einer Demokratie kein Staat zu
machen", so Heidelind Weidemann.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de