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02.10.2006

EU-Urteil zu Autobahnbau: BUND fordert Land zu verkehrspolitischer Neubesinnung auf

Mehrere Fernstraßenprojekte in Rheinland-Pfalz fraglich geworden


Eine Reihe rheinland-pfälzischer Fernstraßenprojekte dürfte nach Ansicht des BUND Rheinland-Pfalz fraglich geworden sein durch ein soeben ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, das die EU-Mitgliedsstaaten mit strengen Anforderungen bei Eingriffen in Naturräume konfrontiert. Die Einschätzung des Umweltverbandes betrifft insbesondere die B 50 neu mit Hochmoselübergang, die 2. Rheinbrücke bei Wörth, die A 1 durch hochsensible Bereiche in der Eifel sowie den 4-spurigen Ausbau der B 10 durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald oder auch die den südpfälzischen Bienwald betreffenden Fernstraßenpläne.

Ausgelöst wurde das Urteil durch eine Klage des BUND Bayern gegen die A 94 durch das Isental östlich von München. Der Richterspruch ist von "hoher naturschutzpolitischer Bedeutung" und bewirkt eine "deutliche Verschärfung der Rechtslage"; denn er schützt europaweit nicht nur die gemeldeten und von Brüssel offiziell anerkannten Natura-2000-Gebiete, indem sämtliche Eingriffe zu unterbleiben haben, die eine gravierende Beeinträchtigung der "ökologischen Merkmale" eines Gebietes nach sich ziehen.

Der BUND Rheinland-Pfalz hofft, dass das Urteil aus Luxemburg zu einer Neubesinnung in der rheinland-pfälzischen Verkehrspolitik führen wird; schließlich ist Rheinland-Pfalz der Flächenstaat mit dem bei weitem dichtesten Straßennetz in Deutschland.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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