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02.10.2006
EU-Urteil zu Autobahnbau:
BUND fordert Land zu verkehrspolitischer Neubesinnung auf
Mehrere Fernstraßenprojekte in Rheinland-Pfalz fraglich geworden
Eine Reihe rheinland-pfälzischer Fernstraßenprojekte dürfte nach
Ansicht des BUND Rheinland-Pfalz fraglich geworden sein durch ein
soeben ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes in
Luxemburg, das die EU-Mitgliedsstaaten mit strengen Anforderungen
bei Eingriffen in Naturräume konfrontiert. Die Einschätzung des
Umweltverbandes betrifft insbesondere die B 50 neu mit
Hochmoselübergang, die 2. Rheinbrücke bei Wörth, die A 1 durch
hochsensible Bereiche in der Eifel sowie den 4-spurigen Ausbau der B
10 durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald oder auch die den
südpfälzischen Bienwald betreffenden Fernstraßenpläne.
Ausgelöst wurde das Urteil durch eine Klage des BUND Bayern gegen
die A 94 durch das Isental östlich von München. Der Richterspruch
ist von "hoher naturschutzpolitischer Bedeutung" und bewirkt eine
"deutliche Verschärfung der Rechtslage"; denn er schützt europaweit
nicht nur die gemeldeten und von Brüssel offiziell anerkannten
Natura-2000-Gebiete, indem sämtliche Eingriffe zu unterbleiben
haben, die eine gravierende Beeinträchtigung der "ökologischen
Merkmale" eines Gebietes nach sich ziehen.
Der BUND Rheinland-Pfalz hofft, dass das Urteil aus Luxemburg zu
einer Neubesinnung in der rheinland-pfälzischen Verkehrspolitik
führen wird; schließlich ist Rheinland-Pfalz der Flächenstaat mit
dem bei weitem dichtesten Straßennetz in Deutschland.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de