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27. 09. 2002                                                   

 US Air-Base Ramstein

Erweiterungspläne rechtlich angreifbar

Verfahrensweg nicht eingehalten. Gegen deutsches und EU-Recht

Die im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Militärflughafens Ramstein vorgelegten Planungsunterlagen enthalten enorme Planungsfehler und Verstöße gegen europäisches und deutsches Recht.

So wird vom BUND das Fehlen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung als besonders schwerwiegender Mangel angesehen. Insbesondere die in der EU-Richtlinie sowie dem deutschen UVP-Gesetz geregelte umfassende Prüfung aller Umweltbelange hat hier nicht stattgefunden. So fehlt es auch am qualifizierten Vergleich unterschiedlicher Alternativen des Standortes und des Flugplatzbetriebs.

Des weiteren ist zu beanstanden, dass die hohen Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsstudie nicht beachtet wurden. Insbesondere hätte wegen der Beanspruchung prioritärer Lebensräume eine Stellungnahme  der EU-Kommission  eingeholt werden müssen.

Dieser Verstoß gegen EU-Richtlinien wird mit Sicherheit die Einreichung einer Beschwerde in Brüssel zur Folge haben.

Auf das in der Regel bei derartigen Großvorhaben durchgeführte Planfeststellungsverfahren mit seinen umfassenden Beteiligungsrechten wird ebenfalls aus nicht erkennbaren Gründen verzichtet. Offenbar sind wirtschaftliche Interessen als Grund für die Verlegung der Frankfurter US-Air Base nach Ramstein entscheidend. Militärische Sonderrechte oder Nachwirkungen des Besatzungsrechtes können wohl kaum überzeugend als Grund für den Verzicht auf diese demokratische Errungenschaft aus den 60er-Jahren herangezogen werden.

Der Vorteil des Planfeststellungsverfahrens ist neben der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung, dass über die konzentrierende Wirkung des Verfahrens die zahllosen Wechselwirkungen unterschiedlicher Baumaßnahmen und Betriebsvorgänge einbezogen werden. In den vorliegenden Unterlagen wurde beispielsweise nicht im Geringsten auf die wasserwirtschaftlichen Belange (Verrohrung von Bächen, Absenkung des Grundwasserspiegels, vermehrte Hochwasserbelastung für die Unterlieger) eingegangen.

Das Vorhaben widerspricht diametral den Zielen der Raumordnung für die betroffene Westpfälzer Moorniederung, deren „gesamte Situation“ hinsichtlich Arten und Biotopen nach dem regionalen Raumordnungsplan „deutlich zu verbessern“ sei. In den Planungsunterlagen für die Flugplatzerweiterung heißt es dagegen in brutaler Offenheit:

 „Das Vogelschlagrisiko soll durch die Schaffung unattraktiver Lebensräume vermindert werden. Dazu soll das Nahrungsangebot als auch die Deckung für Vögel verringert werden“.

Der BUND-Landesverband unterstützt daher den Vorsitzenden seiner Kreisgruppe Kaiserslautern, Kalle Kress, der gegenüber dem „Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz“ den Abbruch des Genehmigungsverfahrens und die Einsetzung eines Mediationsverfahrens verlangt hatte.

Im Einzelnen seien einige besonders gravierende Beanstandungen an den Planungsunterlagen aufgeführt:

Fazit:  Das Verfahren unter solchen Bedingungen durchzuziehen, wäre eine Beleidigung nicht nur der betroffenen Menschen, sondern auch des Rechtsstaates.


Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz

Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,

E-Mail: [email protected]

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