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14. 11. 2003

Air Base Ramstein: BUND geht in Berufung

Verwaltungsgericht ignoriert entscheidende Argumente

MAINZ. Der BUND Rheinland-Pfalz hat beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt zum Ausbau des Flugplatzes Ramstein eingelegt.

Die von den Behörden gewollte und vom VG Neustadt bestätigte Verwehrung der Verbandsbeteiligung durch Verzicht auf das erforderliche Befreiungsverfahren will der BUND nicht hinnehmen.

 Der Verband respektiert zwar die in die Rechtsverordnung (RVO) für das Naturschutzgebiet (NSG) „Östliche Westpfälzer Moorniederung“ eingebaute Blankovollmacht für einen Flugplatzausbau. Er stellt jedoch fest, dass das Genehmigungsverfahren für den Ausbau die Auflagen für den Vollzug dieser Ausnahmeregelung  keinesfalls erfüllt und die erhöhten fachlichen EU-Standards für ein solches Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt. Wegen insgesamt fehlerhafter Genehmigung müsse vom OVG ein sofortiger Baustopp verhängt werden.

 Darüber hinaus hat das erstinstanzliche Neustadter Urteil zahlreiche BUND-Argumente einfach links liegen gelassen:

Empörend erscheint, dass eine wichtige Biotopverbundachse im gesamten Naturraum „Westpfälzische Moorniederung“ und zahlreiche hochwertige Einzelbiotope in den tangierten 300 Hektar Biotopfläche vom Neustadter VG als eine „geringwertige Pufferzone“ eingestuft wurde.

Mit seinem Vorgehen artikuliert der BUND den ohnmächtigen Zorn großer Bevölkerungskreise, die ihr Vertrauen in den Rechtsstaat durch die Willfährigkeit deutscher Behörden gegenüber ausländischem Militär beschädigt sehen.

 Für Rückfragen:

 Dr. E. Manz, BUND-Landesgeschäftsführer (Tel.: 06131 – 231973)

K. Kress, BUND-Kreisgruppe KL (Tel.: 0631 – 12360/01623719705)


Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz

Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,

E-Mail: [email protected]

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