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14. 11. 2003
MAINZ. Der BUND Rheinland-Pfalz hat beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt zum Ausbau des Flugplatzes Ramstein eingelegt.
Die von den Behörden gewollte und vom VG Neustadt bestätigte Verwehrung der Verbandsbeteiligung durch Verzicht auf das erforderliche Befreiungsverfahren will der BUND nicht hinnehmen.
Der Verband respektiert zwar die in die Rechtsverordnung (RVO) für das Naturschutzgebiet (NSG) „Östliche Westpfälzer Moorniederung“ eingebaute Blankovollmacht für einen Flugplatzausbau. Er stellt jedoch fest, dass das Genehmigungsverfahren für den Ausbau die Auflagen für den Vollzug dieser Ausnahmeregelung keinesfalls erfüllt und die erhöhten fachlichen EU-Standards für ein solches Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt. Wegen insgesamt fehlerhafter Genehmigung müsse vom OVG ein sofortiger Baustopp verhängt werden.
Darüber hinaus hat das erstinstanzliche Neustadter Urteil zahlreiche BUND-Argumente einfach links liegen gelassen:
Ausgewiesen wurde das NSG unter der Vorgabe, dass ein Rollbahnausbau innerhalb der Grenzen des Luftwaffenstützpunktes bleibt.
Bislang liegt keine - europarechtlich vorgeschriebene - Stellungnahme der europäischen Kommission vor. Diese ist erforderlich wegen der Betroffenheit prioritärer Lebensräume und Arten nach der FFH-Richtlinie.
Die Erstellung der Genehmigungsunterlagen erfolgte ohne die vorgeschriebene Bestandserfassung von Flora und Fauna.
Die Blankovollmacht für die baulichen Maßnahmen im NSG enthält gravierende Mängel wegen fehlender zusätzlicher Untersuchungen und Konfliktanalysen. Dies hat zu entschieden zu geringen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geführt.
Im Verfahren völlig unzureichend geprüft wurden die Auswirkungen von Gewässerverlegungen, Drainagen, der Vergrämung von Vögeln zur Vermeidung von Kollisionen mit Flugzeugen sowie des vorzeitigen Einschlags von Wäldern.
Empörend erscheint, dass eine wichtige Biotopverbundachse im gesamten Naturraum „Westpfälzische Moorniederung“ und zahlreiche hochwertige Einzelbiotope in den tangierten 300 Hektar Biotopfläche vom Neustadter VG als eine „geringwertige Pufferzone“ eingestuft wurde.
Mit seinem Vorgehen artikuliert der BUND den ohnmächtigen Zorn großer Bevölkerungskreise, die ihr Vertrauen in den Rechtsstaat durch die Willfährigkeit deutscher Behörden gegenüber ausländischem Militär beschädigt sehen.
Für Rückfragen:
Dr. E. Manz, BUND-Landesgeschäftsführer (Tel.: 06131 – 231973)
K. Kress, BUND-Kreisgruppe KL (Tel.: 0631 – 12360/01623719705)
Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz
Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,
E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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