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21.05.2005

 

Erlebnis-Center Landau: Was ist nun mit dem Sky-Beamer?

Unbeantwortet im Raum steht nach wie vor die Frage des BUND, was daran sei an der Behauptung, die Investorengruppe habe ihre Ansiedlung in Landau von der Möglichkeit, einen sog. Sky-Beamer zu installieren, abhängig gemacht und ein Ratsausschuss habe für eine solche genehmigungspflichtige Anlage bereits grünes Licht gegeben. Bisher jedenfalls ist keine der das Projekt befürwortenden Parteien auf diese Frage eingegangen. Entweder hält man die Frage angesichts der angeblich fließenden Millionen für irrelevant oder aber man möchte im zeitlich ungewöhnlich eng bemessenen Entscheidungsvorfeld einfach keine schlafenden Hunde wecken.

Dennoch möchte der BUND noch rechtzeitig auf ein seit dem 14. Juli 2005 rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 4 K 1053) hinweisen, das zu einer solchen Anlage im Kreis Germersheim ergangen ist. Demnach gibt es nach unserer Rechtsordnung keine Rechtsgrundlage für die Installierung eines Sky-Beamers. Nach Landesbauordnung (§ 81, Satz 1) handle es sich um eine Werbeanlage ( i. S. des § 52, Abs. 1), die extrem weit über den Ort der beworbenen Dienstleistung hinauswirkt.

Aus vergleichbaren Gründen sieht auch die Verkehrspolizei in solchen Beamern ein erhebliches Gefährdungspotenzial für den nächtlichen Straßenverkehr auf Fernstraßen in deren optischem Einzugsbereich.

Im Übrigen: Wer möchte schon an lauen Sommerabenden - in Queichheim oder in der Südstadt - auf seiner Terrasse sitzend und die Kulisse des Haardtrandes vor Augen, in einen ästhetisch höchst unangenehm verschandelten Nachthimmel blicken müssen? Wenn Windräder in der Landauer Gemarkung nicht sein dürfen, warum dann erst solch ein verwirrendes Himmelsspektakel?

Für Eulen und Fledermäuse wie überhaupt für die ganze nachtaktive Tierwelt auf dem Ebenberg würden verhängnisvolle Irritationen entstehen. Eine derart gigantische und Energie verzehrende Lichtquelle würde das Verhalten von Millionen Insekten völlig verändern und damit sämtliche Nahrungsketten im FFH-Gebiet und dessen weiterer Umgebung durcheinander bringen.

Letzte Frage: Sollte es tatsächlich zutreffen, dass die Investoren ihren Auftritt in Landau an die Bedingung eines solchen Firlefanz knüpfen, dann kann es mit deren Seriosität nicht weit her sein.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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