Erlebnis-Center Landau: Was ist nun mit dem Sky-Beamer?
Unbeantwortet im Raum steht nach wie vor die Frage des BUND, was
daran sei an der Behauptung, die Investorengruppe habe ihre Ansiedlung in Landau
von der Möglichkeit, einen sog. Sky-Beamer zu installieren, abhängig gemacht und
ein Ratsausschuss habe für eine solche genehmigungspflichtige Anlage bereits
grünes Licht gegeben. Bisher jedenfalls ist keine der das Projekt befürwortenden
Parteien auf diese Frage eingegangen. Entweder hält man die Frage angesichts der
angeblich fließenden Millionen für irrelevant oder aber man möchte im zeitlich
ungewöhnlich eng bemessenen Entscheidungsvorfeld einfach keine schlafenden Hunde
wecken.
Dennoch möchte der BUND noch rechtzeitig auf ein seit dem 14. Juli 2005
rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 4 K 1053)
hinweisen, das zu einer solchen Anlage im Kreis Germersheim ergangen ist.
Demnach gibt es nach unserer Rechtsordnung keine Rechtsgrundlage für die
Installierung eines Sky-Beamers. Nach Landesbauordnung (§ 81, Satz 1) handle es
sich um eine Werbeanlage ( i. S. des § 52, Abs. 1), die extrem weit über den Ort
der beworbenen Dienstleistung hinauswirkt.
Aus vergleichbaren Gründen sieht auch die Verkehrspolizei in solchen Beamern ein
erhebliches Gefährdungspotenzial für den nächtlichen Straßenverkehr auf
Fernstraßen in deren optischem Einzugsbereich.
Im Übrigen: Wer möchte schon an lauen Sommerabenden - in Queichheim oder
in der Südstadt - auf seiner Terrasse sitzend und die Kulisse des Haardtrandes
vor Augen, in einen ästhetisch höchst unangenehm verschandelten Nachthimmel
blicken müssen? Wenn Windräder in der Landauer Gemarkung nicht sein dürfen,
warum dann erst solch ein verwirrendes Himmelsspektakel?
Für Eulen und Fledermäuse wie überhaupt für die ganze nachtaktive Tierwelt auf
dem Ebenberg würden verhängnisvolle Irritationen entstehen. Eine derart
gigantische und Energie verzehrende Lichtquelle würde das Verhalten von
Millionen Insekten völlig verändern und damit sämtliche Nahrungsketten im
FFH-Gebiet und dessen weiterer Umgebung durcheinander bringen.
Letzte Frage: Sollte es tatsächlich zutreffen, dass die Investoren ihren
Auftritt in Landau an die Bedingung eines solchen Firlefanz knüpfen, dann kann
es mit deren Seriosität nicht weit her sein.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
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