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27. 11. 2001
Drei Fälle von Behördenwillkür
Hat sich der Kreis Südliche Weinstraße von Recht und Ordnung verabschiedet?
Im Landkreis Südliche Weinstraße häufen sich die Fälle, bei denen starke Zweifel aufkommen, ob die zum Schutz von Natur und Landschaft erlassenen Gesetze überhaupt noch ernst genommen werden. Es scheint sich Zug um Zug eine Mentalität des "legal – illegal - scheißegal" durchzusetzen.
Als exemplarisch für die eingerissene Praxis stehen dem BUND Südpfalz die folgenden aktuellen Fälle:
In allen drei Fällen liegt der begründete Verdacht nahe, dass wegen fehlender landespflegerischer Genehmigung ein rechtswidriger Verwaltungsakt vorliegt.
Neugierigen Journalisten dürfte sich in allen drei Fällen eine ganze Reihe von Fragen aufdrängen.
Der Walsheimer Mast wurde bereits letzte Woche aufgestellt. Er steht auf der Hochfläche eines typischen Südpfälzer Lößriedelrückens, erreicht eine Höhe von 30 Metern und durchschneidet optisch die landschaftstypischen Linien der Haardtsilhouette.
Das Vorhaben kann keinesfalls als Fall privilegierten Bauens im Außenbereich nach Paragraph 35 Bundesbaugesetz gesehen werden. Ein derartiges Projekt ist besonders strengen Maßstäben unterworfen. Unter anderem ist verfügt, dass es nicht
Es ist daher die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zu fragen:
Auch das Ilbesheimer Aussiedlungsprojekt ist darauf zu überprüfen, ob eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt worden ist. Von Rechts wegen kann nur genehmigt werden, wenn ein landespflegerischer Begleitplan vorliegt. Es gibt Anlass zu Zweifeln.
Die ca. 40 bis 50 Rohrbacher Kirschbäume an der Ortsausfahrt in Richtung Herxheim sind nach Einschätzung des BUND mit erheblicher Wahrscheinlichkeit unter Missachtung von Recht und Ordnung der Axt ausgeliefert worden. Es ist zu vermuten, dass die dortige Gemeindeverwaltung mehr nach dem Faustrecht als nach dem geltenden Landespflegegesetz gehandelt hat.
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
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