Fahrradcross-Bahn Bornheim: Siedlungsnahes Naturareal erhalten!
Anwohnerwillen ernst nehmen!
Das Storchendorf Bornheim muss aufpassen, dass es nicht seinen Ruf als aufgeschlossene Naturschutzgemeinde aufs Spiel setzt. Welches Dorf hat heute noch ein kleines urwüchsiges Naturparadies in unmittelbarer Siedlungsnähe? Bornheim hat ein solches grünes Juwel - und will es dem Modetrend einer „Fahrradcross-Bahn“ opfern. So weit darf es nicht kommen.
Es sind der so selten gewordene Neuntöter oder das fast aus unseren Fluren verschwundene Rebhuhn, die hier zwischen Dornenhecken, Sträuchern und Bäumen zusammen mit vielen anderen Pflanzen- und Tierarten einen letzten Zufluchtsort gefunden haben. Nach Mitteilung besorgter Anwohner habe die Ortsgemeinde erst am 6. Juni 2006 diese gemeindeeigene Fläche mit der Plan-Nummer 954/10 zum Biotop erklärt, auf dem keine Rodungen vorgenommen werden dürfen.
Der um Unterstützung gebetene BUND hält es für völlig richtig, dass sämtliche Anwohner sich für die Erhaltung eines derart artenreichen, durch Jahrzehnte entstandenen, urwüchsigen Sekundärbiotops einsetzen. Es darf daher nicht so weit kommen, dass eine am 28. Dezember von sämtlichen 35 Anwohnern unterzeichnete Petition an Ortsbürgermeister und Gemeinderäte, die um der Ruhe und des Tierschutzes willen die Erhaltung des Areals in seinem heutigen Zustand zum Ziel hat, einfach übergangen wird.
Vor einem solchen Hintergrund ist Folgendes in
aller Deutlichkeit festzustellen:
Der Grundsatzbeschluss für eine Fahrradcross-Bahn an dieser Stelle ist in der
Vergangenheit von den Bornheimer Gemeinderäten unter der offensichtlich falschen
Voraussetzung gefasst worden, dass die befragten Anwohner sich mit der Planung
einverstanden erklärt hätten. Da ein solches Einverständnis nachweisbar nicht
vorliegt, ist dieser Beschluss nach gängigem Demokratieverständnis hinfällig. Eine Neuabstimmung wäre die sauberste Lösung.
Durchaus einleuchtend erscheint der Alternativvorschlag der Anwohner, die geplante Anlage räumlich mit der neuen Bornheimer Sporthalle zu verknüpfen. Dort wäre eine Reihe wichtiger Infrastrukturen wie Beleuchtung, Toiletten u. a. vorhanden. Nach Mitteilung Ortskundiger könne im Übrigen kostenlos Erdreich zur Verfügung gestellt werden, um eine fahrradcross-gemäße Bodengestaltung auf gemeindeeigenem Grund bei der Sporthalle zu gewährleisten.
Die „enormen Gefahren und Bedrohungen“ auf dem Weg zu diesem Gelände, die der Ortsbürgermeister gegen eine solche Lösung ins Feld führt (vgl. RHEINPFALZ v. 12. April!), sind nicht nachzuvollziehen. Bestünden tatsächlich diese Gefahren, müsste schließlich die Lage der Sporthalle als Fehlplanung angesehen werden.
Der BUND appelliert an den Bornheimer Gemeinderat, die Argumente und Vorschläge der Anwohner, denen es um die Erhaltung eines kleinen Naturparadieses geht, ernst zu nehmen. Die Auffassung, eine naturnahe Fläche sei erst dann etwas wert, wenn sie irgendeinem Nutzungszweck unterworfen sei, dürfte längst überholt sein und schon gar nicht in das Bild eines Dorfes passen, das sich mit der Einrichtung der „Storchenscheune“ einen überregionalen Namen gemacht hat.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
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