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05.07.2004

 

Bebauungsgebiet "Frühmeß" Gleiszellen-Gleishorbach

Im Naturschutzgebiet wurde doch gebaut

Rechtsstaat darf keine Politik der vollendeten Tatsachen hinnehmen!

Eigentlich möchte man seinen Augen nicht trauen und das Ganze für die maßlose Übertreibung eines bösartigen Satirikers unter extremer Ausnutzung seiner künstlerischen Freiheit betrachten:

Schon seit 15 Jahren  -  und seit vielen Jahren bei der SGD-Süd in Neustadt aktenkundig gemacht  -  existieren in der Gemarkung von Gleiszellen-Gleishorbach für ein und dieselbe Fläche zwei sich gegenseitig ausschließende rechtliche Festsetzungen. Da ist einerseits die seit dem 16. Januar 1990 in Kraft gesetzte Rechtsverordnung für das Naturschutzgebiet "Haardtrand-Lehnsberg" mit seinen ökologisch hochwertigen Flächen und der Auflage, bauliche Anlagen jeglicher Art, Verlegung von Leitungen und Errichtung von Einfriedungen zu unterlassen.
Und da ist auf der anderen Seite der im selben Zeitraum erstellte Bebauungsplan "Frühmeß", der mit den bereits bebauten Grundstücken 1735/3 und 1737/2 sowie mit den mit Baurecht ausgestatteten Grundstücken 1714/1 und 1713 zweifelsfrei und über das Katasteramt Landau leicht nachweisbar in das Naturschutzgebiet hineinragt.

Leider völlig verdeckt wird dieser Vorgang durch die RHEINPFALZ-Schlagzeile vom 26. Juni, die da lautet "Im Naturschutzgebiet wird nicht gebaut".
Es ist bereits gebaut worden. Und es soll weiter gebaut werden.

Denn: Was jetzt durch den letzten Gemeinderatsbeschluss zurückgenommen wurde, ist lediglich die Absicht einer erneuten und noch zusätzlichen Ausdehnung des Baugebiets mit Hilfe des ebenfalls im Schutzgebiet liegenden Flurstücks Nr. 1712, das angeblich einem Familienangehörigen des noch amtierenden Ortsbürgermeisters gehören soll. Dem demnächst aus dem Amt scheidenden Dorfoberhaupt selbst gehören pikanterweise die Grundstücke 1714/1 und 1713, deren Naturwert durch widerrechtliches Baurecht vernichtet, deren Geldwert dadurch jedoch erheblich gesteigert worden ist.

Im BUND kann man sich überhaupt nicht vorstellen, dass sich die SGD Süd dazu herbeilassen wird, diese unerträgliche Lokalposse als "abgrenzungstechnisches Versehen" herabzustufen und das Naturschutzgebiet "anzupassen" an eine bewusst durchgezogene Politik der vollendeten Tatsachen. Es wäre zu fragen, was u. U. die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu dem Vorgang zu sagen hätte.

Dem BUND jedenfalls ist nichts darüber bekannt, dass es jemals zu den Eingriffen in das Naturschutzgebiet den geordneten Behördenweg eines Befreiungs- und Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung landespflegerischer Kompensationsmaßnahmen gegeben hat.

An einem solchen Beispiel wird sich zeigen müssen, was Recht und Ordnung unseren Vertretern der Exekutive noch wert sind.
Die Natur stirbt nicht mit einem großen Knall, sie verschwindet allmählich in der Art einer zusammengeschnippelten Salami.

Jedenfalls läuft ein bis jetzt noch nicht beantworteter Vorstoß des BUND-Regionalbüros Landau bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

Rückfragen bei Heike Krippner unter der Tel.Nr. 06341-381671 (vormittags außer Dienstag).

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de

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