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05.07.2004
Bebauungsgebiet "Frühmeß"
Gleiszellen-Gleishorbach
Im Naturschutzgebiet wurde doch gebaut
Rechtsstaat darf keine Politik der vollendeten Tatsachen hinnehmen!
Eigentlich möchte man seinen Augen nicht trauen und das Ganze für die maßlose
Übertreibung eines bösartigen Satirikers unter extremer Ausnutzung seiner
künstlerischen Freiheit betrachten:
Schon seit 15 Jahren - und seit vielen Jahren bei der SGD-Süd in Neustadt
aktenkundig gemacht - existieren in der Gemarkung von Gleiszellen-Gleishorbach
für ein und dieselbe Fläche zwei sich gegenseitig ausschließende rechtliche
Festsetzungen. Da ist einerseits die seit dem 16. Januar 1990 in Kraft gesetzte
Rechtsverordnung für das Naturschutzgebiet "Haardtrand-Lehnsberg" mit seinen
ökologisch hochwertigen Flächen und der Auflage, bauliche Anlagen jeglicher Art,
Verlegung von Leitungen und Errichtung von Einfriedungen zu unterlassen.
Und da ist auf der anderen Seite der im selben Zeitraum erstellte Bebauungsplan
"Frühmeß", der mit den bereits bebauten Grundstücken 1735/3 und 1737/2 sowie mit
den mit Baurecht ausgestatteten Grundstücken 1714/1 und 1713 zweifelsfrei und
über das Katasteramt Landau leicht nachweisbar in das Naturschutzgebiet
hineinragt.
Leider völlig verdeckt wird dieser Vorgang durch die RHEINPFALZ-Schlagzeile vom
26. Juni, die da lautet "Im Naturschutzgebiet wird nicht gebaut".
Es ist bereits
gebaut worden. Und es soll weiter gebaut werden.
Denn: Was jetzt durch den letzten Gemeinderatsbeschluss zurückgenommen wurde,
ist lediglich die Absicht einer erneuten und noch zusätzlichen Ausdehnung des
Baugebiets mit Hilfe des ebenfalls im Schutzgebiet liegenden Flurstücks Nr.
1712, das angeblich einem Familienangehörigen des noch amtierenden Ortsbürgermeisters gehören soll. Dem demnächst aus dem Amt scheidenden
Dorfoberhaupt selbst gehören pikanterweise die Grundstücke 1714/1 und 1713,
deren Naturwert durch widerrechtliches Baurecht vernichtet, deren Geldwert
dadurch jedoch erheblich gesteigert worden ist.
Im BUND kann man sich überhaupt nicht vorstellen, dass sich die SGD Süd dazu
herbeilassen wird, diese unerträgliche Lokalposse als "abgrenzungstechnisches
Versehen" herabzustufen und das Naturschutzgebiet "anzupassen" an eine bewusst
durchgezogene Politik der vollendeten Tatsachen. Es wäre zu fragen, was u. U.
die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu dem Vorgang zu sagen hätte.
Dem BUND jedenfalls ist nichts darüber bekannt, dass es jemals zu den Eingriffen
in das Naturschutzgebiet den geordneten Behördenweg eines Befreiungs- und
Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung landespflegerischer
Kompensationsmaßnahmen gegeben hat.
An einem solchen Beispiel wird sich zeigen müssen, was Recht und Ordnung unseren
Vertretern der Exekutive noch wert sind.
Die Natur stirbt nicht mit einem großen Knall, sie verschwindet allmählich in
der Art einer zusammengeschnippelten Salami.
Jedenfalls läuft ein bis jetzt noch nicht beantworteter Vorstoß des
BUND-Regionalbüros Landau bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.
Rückfragen bei Heike Krippner unter der Tel.Nr. 06341-381671 (vormittags außer
Dienstag).
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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