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27.01.03
Cross-Border-Leasing (CBL), Beispiel Zweibrücken
US-Investoren bedienen
sich bei deutschen Kommunen: Ökologisch, finanziell und rechtlich brisanter
Trick
Für ihr Mitmachen in einem globalen Steuerbetrug, der dem Investor in den USA
bis zu 70 Millionen Euro Steuervorteile brächte, würden für die Stadt Zweibrücken,
gemessen an einem parallel gelagerten Fall, gerade mal 5 Millionen
Barwertvorteil herausspringen - als Einmalzahlung am Tag des Vertragsbeginns.
Dieser Deal entstünde, wenn - wie aktuell bekannt wurde - die Stadtwerke
Zweibrücken ihre Absicht verwirklichten, das Kanalnetz der Stadt für 99 Jahre
an einen US-Investor zu verkaufen und sofort wieder zurückzumieten.
"Cross-Border-Leasing" heißt dieses Verfahren, mit
dem deutsche Kommunen für ein finanzielles Linsengericht aus ihrer Finanznot
heraus ein gutes Stück ihrer kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten aufgeben. Die
Stadt Kaiserslautern soll sich bereits seit geraumer Zeit auf ein solches
Vertragsverhältnis eingelassen haben.
Die oberste Steuerbehörde der USA hat solche Geschäfte als Scheingeschäfte
eingestuft, die keinen Steuervorteil erzeugen dürfen; dennoch lassen es immer
noch einige US-Bundesstaaten zu, dass dort ansässige Unternehmen ausländische
Kommunen illegal, aber gewinnträchtig über den Tisch ziehen.
Für den abgeschlossenen Vertrag werden in Deutschland Laufzeiten von 25 Jahren
angegeben, in Amerika dagegen solche von bis zu 100 Jahren.
Vermietet werden kommunale Anlagen wie Klärwerke, Kanalnetze,
Müllverbrennungsanlagen, Messehallen, ja sogar Schulkomplexe und Straßenbahnen.
Es entsteht die groteske Situation, dass ein und dieselbe Anlage gleichzeitig
zwei Eigentümer hat: Das US-Unternehmen und die deutsche Kommune.
Zweibrücken sowie inzwischen ca. 150 deutschen Städte sollten sich gut
überlegen, welchen Bestand auf Dauer diese in Amerika illegale und in
Deutschland zumindest anrüchige Praxis haben wird. In Amerika wird man
kritischer, in Deutschland weiß der Gesetzgeber um die Notwendigkeit, eine
Gesetzeslücke zu schließen.
So z.B. Rainer Brüderle am 29. August letzten Jahres in einem Schreiben an den
BUND Rheinland-Pfalz: "Wir sind jedoch der Meinung, dass der nationale
Gesetzgeber ... reagieren muss, um so eine Kontrolle über die geleasten Anlagen
behalten zu können". Brüderle erkennt, dass "Schäden für die
Umwelt" verhindert werden müssen.
Das Schlimme bei CBL ist, dass die Anlage mindestens 25 Jahre in ihrem
anfänglichen Umfang erhalten werden muss. Dies hat ungünstige ökologisch und
finanziell bedenkliche Konsequenzen:
Bis zur Mitte des Jahrhunderts geht nach Berechnungen des statistischen
Landesamtes alleine in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung im Schnitt um 25 Prozent
zurück. Die eingegangene vertraglichen Bindung macht es den Kommunen unmöglich,
Finanzmittel einzusparen durch Anpassung der Anlage an die
Bevölkerungsentwicklung hinsichtlich Kapazität und Umfang. Ebenso muss der
Einsatz neuerer, ökologisch günstigerer Technologien unterbleiben; deutsche
Kommunen müssen sich - geknebelt durch den US-Investor - vom seit
Vertragsabschluss eingetretenen wasserwirtschaftlichen Fortschritt ausschließen
lassen.
Dies ist in Zeiten einer wild wuchernden Globalisierung ein weiteres Stück
Gestaltungsverlust für mehr und mehr deutsche Kommunen. Angesichts der
desolaten Finanzen vieler Gemeinden mutet das Vorgehen der amerikanischen
Vertragspartner an wie finanzpolitische Leichenfledderei.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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