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06. 05. 2002

 

Schweighofener Flugzeughalle

  

Skandal an deutsch-französischer Grenze

 

Neue Runde im „30-jährigen Krieg“ gegen illegale Zustände

 

BUND und Naturschutzbund (NABU) finden es skandalös, dass in der Gemarkung Schweighofen, Südpfalz, im unmittelbaren Einwirkungsbereich auf zwei Naturschutzgebiete statt zugesagter Entlastung der Bevölkerung eine weitere Lärmquelle etabliert werden soll. Der Vorgang in unmittelbarer Grenznähe ist dazu geeignet, den Sonderlandeplatz Schweighofen  noch mehr zu einer Belastung des  deutsch-französischen Nachbarschaftsverhältnisses werden zu lassen, da auch im nördlichen Elsass der Ärger über die von deutschem Gebiet ausgehende Lärmbelästigung wächst.

 

Stein des Anstoßes ist die jüngst beschlossene Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Schweighofen und die damit verbundene Absicht des dortigen Aero-Clubs Schweighofen-Wissembourg, auf einer  Grundfläche von sage und schreibe 2000 Quadratmetern (80 x 25 m) eine Flughalle von einem privaten Investor errichten zu lassen. Die projektierte Unterstellmöglichkeit für weitere 28 Flugzeuge bedeutet faktisch eine Verdoppelung der die Bevölkerung beiderseits der Grenze an schönen Wochenenden seit Jahren plagenden Flugaktivitäten. Es darf davon ausgegangen werden, dass dem Investor eine intensive, d. h. gewinnträchtige  Nutzung der geplanten Einrichtung vorschwebt.

 

Beide Organisationen appellieren an die zuständige Baubehörde, dieser Entwicklung rechtzeitig Einhalt zu gebieten.

 

Das Unerträgliche an den seit 1973 sich hinziehenden Auseinandersetzungen um illegale Zustände am Sonderlandeplatz Schweighofen ist, dass dieser ein zwischen zwei Naturschutzgebieten ausgespartes Areal darstellt, von dem beständig rücksichtslose Übergriffe auf die Nachbarschaft ausgehen. Im Norden grenzt es an das Naturschutzgebiet „Bruchbach-Otterbach“, im Süden an das einzigartige Naturschutzgebiet „Lauterniederung“.

 

Mit ihrem Beschluss verstößt die Ortsgemeinde Schweighofen gegen die Forderung der Lokalen Agenda 21, eine lebenswerte Region Südpfalz zu entwickeln, wo ruhiges Wohnen mit sanftem Tourismus in einer geschützten Natur einhergeht.

 

Den Naturschützern ist der Aero-Club ein absolut unseriöser Verhandlungspartner, der sich in der langen Skandalgeschichte um das umstrittene Areal weder an gesetzliche Vorgaben noch an eigene Zusagen halten konnte oder wollte.

 

So soll jetzt wieder erneut ein Campingplatz eingerichtet werden von einem privaten Betreiber, der jahrzehntelang mit einem illegalen Campingplatz  die Behörden an der Nase herumgeführt hat. Dies ließ man zu, obwohl bereits 1973 im raumplanerischen Verfahren die Errichtung eines Campingplatzes im Naturschutzgebiet untersagt worden war, obwohl diese Rechtsauffassung endlich nach 22 Jahren vom Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt worden war. Endlich im Jahr 1998 musste der Campingplatz per Gerichtsbeschluss beseitigt werden.

 

Im offenbar rechtsfreien Sumpf des Schweighofener Sonderlandeplatzes unter der Fuchtel des Aero-Clubs war es in der Vergangenheit möglich, dass weder zwei illegale Gaststätten noch ein nicht genehmigter Gewerbebetrieb zur Reparatur von Fallschirmen noch massives wildes Campen unterbunden werden konnten. Offenbar scheinen die Herrschaften vom Aero-Club die Grenzregion als ihren Privatbesitz zu betrachten.

 

Bei einem solchen Gesprächs- und Verhandlungspartner dürfte es unwahrscheinlich sein, dass die neue und recht dürftige Betriebszeitenregelung für den Flugbetrieb mehr wert sein wird als das Papier auf dem sie steht.

 

Schlimm ist, dass eine Kommune zu Handlangerdiensten für solch einen Partner bereit zu sein scheint.

 


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Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

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