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23. 04. 2002
Zum internationalen Tag gegen Lärm verlangt der BUND-Landesverband von der Landesregierung ein landesweites „Aktionsprogramm Lärmschutz“. Das Land Rheinland-Pfalz hat einen riesigen Nachholbedarf in Sachen Lärmschutz. Dem BUND ist keine einzige Kommune bekannt, die der Vorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( § 47 a), wonach Lärmminderungspläne aufzustellen sind, bisher nachgekommen ist.
Lärm ist inzwischen an zahlreichen Orten zum Umweltproblem Nummer eins geworden. Das fundamentale Recht auf ungestörten Schlaf ist vielerorts nicht mehr gewährleistet. Ganz erheblich sind die krankmachenden Folgen von Lärm mit Dauerschäden für Herz und Kreislauf. Dies greift eindeutig ein in das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“.
So teilt das Umweltbundesamt mit, dass Menschen, die an Straßen mit einem mittleren Lärmpegel von 65 Dezibel und mehr wohnen, ein um 20 Prozent höheres Herzinfarktrisiko haben. Kinder leiden unter Konzentrationsproblemen und Lernschwäche.
In Rheinland-Pfalz ist die so genannte Rheinschiene von Köln bis zur Pfalz dabei, zu einem einzigen großen Lärmkorridor aus mehreren Autobahnen, nicht bekämpftem Schienenlärm und immer dichter werdendem Luftverkehr zu verschmelzen.
Diese alarmierende Entwicklung wird durch Bauckhages Landesverkehrsprogramm 2000 noch erheblich beschleunigt werden. Ursache für das wachsende Lärmdesaster ist auch die bisher übliche isolierte, abschnittsweise Planung einzelner Straßenprojekte. Hiergegen wenden sich aktuell - angestoßen durch zahlreiche Fernstraßenprojekte - 23 Organisationen aus dem Elsass, Nordbaden und der Südpfalz in ihrer „Knielinger Resolution“ vom vergangenen Februar. Diese enthält die Forderung nach einer integrierten Verkehrsplanung, die Verkehrsträger übergreifend und unter Prüfung weiträumiger Auswirkungen vorgehen muss.
Der BUND fordert daher im Hinblick auf neue, ab 2003 geltende Anforderungen von der Landesregierung, die derzeitigen Straßenplanungsämter in Verkehrsplanungsbehörden umzuwandeln.
Weitere Lärmbekämpfungsaspekte sind:
Verlagerung von mitteleuropäischen Zulieferflügen zum Flughafen Frankfurt auf das Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn. Die Zahl der Flugbewegungen würde sich um 40 Prozent verringern. Ein Flughafenausbau wäre überflüssig.
Keine zusätzlichen Nachtfrachtflüge für Hahn! Dies verbietet das Hahn-Urteil von 1997. Was Rhein-Main nicht zumutbar ist, ist auch für die Hunsrücker unerträglich.
Einführung einer nächtlichen Ruhezeit für den Flugverkehr von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie Beachtung des Urteils des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zum Lärmschutz an Flughäfen.
Erhaltung und strenge Kontrolle des Sonntagsfahrverbots für LKW sowie ein generelles Nachtfahrverbot für LKW.
Verschärfte Polizeikontrollen des Schwerlastverkehrs auf Einhaltung von Tempolimit, Überholverboten und Sicherheitsbestimmungen.
In den Städten mehr Tempo-30-Zonen.
Zusammenwirken von Bund und Ländern mit dem Ziel der Beendigung einer Nonsens-Verkehr erzeugenden europäischen Subventionspolitik.
Robert Koch (1843 – 1910):
„Eines
Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die
Cholera und die Pest.“
Es ist so
weit.
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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