++ [Verkehr-Startseite] ++ [weitere Artikel zu A65/B9] ++
26.04.20062. Rheinbrücke (RHEINPFALZ v. 22. 04.): Nichts geht über Rechts- und Planungssicherheit
Ehrenamt weder zum „Teilen“ noch zum „Herrschen“ da!
WÖRTH. In Erwiderung auf Bericht und Kommentar der RHEINPFALZ vom 22. April möchte der BUND Folgendes bemerken:
Es ist nicht sachdienlich, aus unserer sachlich gehaltenen Presseerklärung eine „Teile-und-herrsche“-Methode und eine Drohgebärde herauszulesen.
Ein hochkomplexer, facettenreicher Sachverhalt erfordert eine ganzheitliche Betrachtung, die nicht an Verwaltungsgrenzen halt machen kann. Sachorientiertes Argumentieren „teilt“ nicht die Menschen, „Herrschen“ ist Aufgabe der Politik und nicht ehrenamtlich arbeitender Menschen. In der Bevölkerung beider Rheinseiten gibt es Kritiker des Brückenprojektes - so wie es auch Befürworter gibt.
Wer Rechtssicherheit im Interesse von Planungssicherheit
frühzeitig einfordert, der „droht“ nicht. Er möchte vielmehr
Befürworter und Kritiker vor zukünftigem Ärger und den Steuerzahler
vor eventuellen Fehlinvestitionen bewahren.
Es geht um die Einhaltung geltenden Rechts. Nur um Maßnahmen
durchzupeitschen, die mit der Brückensanierung nichts zu tun haben,
dürfen geltende Rechtsnormen nicht einfach ignoriert werden.
Wenn relevante Teile der betroffenen Bevölkerungsbasis eine eher
ablehnende Haltung zu den Planungen einnehmen, dann ist es wohl kaum
von Belang, dass ein Regierungspräsidium gegenteiliger Meinung ist.
Volkesstimme ist auch in einer repräsentativen Demokratie auf Dauer
nicht unter dem Teppich zu halten. Dass bei den Umweltverbänden
„verstaubende Ressentiments“ eine Rolle spielen sollen, darauf
muss man erst einmal gebracht werden.
Die emotionalisierende Vokabel „infam“ ist nicht sachdienlich. Sie
trifft nicht nur die Grünen, sondern die gesamte Mehrheit des
Karlsruher Stadtrates.
Zu den naturschutzfachlichen Mängeln ist Folgendes zu sagen:
Die Oberste Landespflegebehörde bei der SGD-Süd hält generell das Projekt nach dem FFH-Regime aus landespflegerischer Sicht für „unzulässig“. Insbesondere verweisen die Umweltverbände auf eine erhebliche Zahl von Anhang IV-Arten in dem betroffenen Gebiet, die nicht untersucht worden sind. In diesen Zusammenhang gehört die am 10. Januar 2006 (Az. C – 98 / 03) hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Für das Vorhaben sollen drei FFH-Gebiete und zwei Vogelschutzgebiete in Anspruch genommen werden.
Die naturschutzfachliche Problematik des Projektes zeigt sich am Beispiel der bei Bingen/Rüdesheim geplanten Rheinbrücke, die wegen Unverträglichkeit mit der Vogelschutzrichtlinie der EU bereits im Planungsstadium verworfen werden musste.
Insbesondere die Frage nach der Summationswirkung wurde nicht wirklich beantwortet. Dies aber ist nach dem UVP-Gesetz wie nach der FFH-Richtlinie der EU bindend. Immerhin handelt es sich neben dem Brückenprojekt selbst um ein Bündel von Einzelprojekten wie der Ausbau der B 9 und der B 10 sowie um die neue Teststrecke für Daimler-Chrysler.
Die Fülle der Beanstandungen ist folgendermaßen zusammenzufassen:
Aufgrund erheblicher Mängel in der Abarbeitung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, der Alternativenprüfung sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht werden. Der Abwägungsprozess in den Antragsunterlagen wurde in keiner Weise entsprechend der vorgeschriebenen Richtlinie nach Bundesartenschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz und EU-Recht zu FFH-Gebieten durchgeführt.
Darüber hinaus war festzustellen, dass der Einsatz von Argumenten bzgl. Verkehrsentwicklung, Lärmbelästigung, Kostenschätzung u. a. in merklich gelenkter Weise zu Gunsten der bevorzugten Trasse vorgenommen wurde. Alternativlösungen sind für die Planer kein Thema. Weitere Details würden den Rahmen einer Presseerklärung sprengen.
Die Umweltverbände fordern nach dem Umweltinformationsgesetz Akteneinsicht zur Einsicht in die Stellungnahmen der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail:
++ [Verkehr-Startseite] ++ [weitere Artikel zu A65/B9] ++ [oben ] ++