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17. 12. 2001
Ortsrandstraße Jockgrim
Rechtsstaat à la Jockgrim
Stellungnahme zu einer Südpfälzer Enteignungsstory
Zum RHEINPFALZ-Artikel "Letzter Quadratmeter
für Ortsrandstraße" vom 8. 12. stellt der BUND für sein Mitglied, die enteignete
Jockgrimer Grundstücksbesitzerin, Folgendes fest:
- Nicht eine Wiese, sondern wertvolles Ackerland ist durch den
ungesetzlichen Eingriff des Bauherren überbaut worden.
- Die von dem Zugriff der Gemeinde Jockgrim und des Kreises Germersheim
betroffene Eigentümerin versichert, dass sie - entgegen der Darstellung in der RHEINPFALZ
- in dieser Sache nie beim Notar war und an keinem Termin teilgenommen hat. Die
Gemeinde hatte davon Kenntnis, dass sie nicht verkaufsbereit war.
- Es darf nicht unter den Tisch fallen, dass der Bau der Straße
eingeleitet und fertiggestellt wurde ohne Einleitung eines Enteignungsverfahrens.
Die Gemeinde hat - quasi in Wildwest-Manier - über ein fremdes Grundstück gebaut.
- Es kann keine Rede davon sein, dass eine naturschutzrechtliche
Kompensation "nachgeholt" worden ist. Diese existiert
lediglich auf dem Papier, das bekanntlich von großer Geduld ist. Im Übrigen ist sie erst
auf Druck des Koblenzer OVG und verspätet zu Papier gebracht worden. Das OVG mag die
Papierform einer solchen Ausgleichsmaßnahme akzeptieren, deren Umsetzung in
überzeugende Realität wird und kann es nicht überprüfen. Deshalb dürfte - so die
Vermutung - auch die Gültigkeit des Bebauungsplanes über die "Papierform"
einer abgelegten Akte nicht hinauskommen. Dies wäre dann die Jockgrimer Variante des
Rechtsstaates.
Außerdem: Es gibt keinen Kataster, der beweist,
dass bestimmte Flächen schon einmal für Ausgleichsmaßnahmen belegt wurden.
- Das "Wohl der Allgemeinheit", das "gesteigerte öffentliche
Interesse" und "der merkliche Beitrag zur Behebung der in der Gemeinde
Jockgrim bestehenden Verkehrsprobleme" wäre erst einmal zu belegen, und zwar
durch eine Verkehrsstudie eines unabhängigen Büros. Aussagen eines Kommunalpolitikers,
der in dieser Angelegenheit hochgradig befangen erscheint, müssen sich Fragen nach ihrer
Stichhaltigkeit schon einmal gefallen lassen:
Jedenfalls ist es eine abwegige Vorstellung, dass
ein Jockgrimer Autofahrer den Teil 2 der Ortsrandstraße jemals benutzen wird, wenn er
Wörth oder Karlsruhe als Fahrziel hat. Zahlreiche Beispiele belegen, dass so genannte Ortsrandstraßen
innerörtliche Verkehrsprobleme gerade nicht behoben haben. Ziel- und Quellverkehr
rollen weiter wie bisher.
- Darüber hinaus ist der BUND der Meinung, dass es auf gar keinen Fall
dem "Wohl der Allgemeinheit" dienlich ist, wenn die Ortsrandstraße mit einem
Teil 2 weitergeführt wird. Es muss mit einer Zunahme des Durchgangsverkehrs
gerechnet werden. Der Bau der 2. Rheinbrücke wird diese Straße zusätzlich belasten; es
muss mit einem Aufkommen von ca. 15.000 Fahrzeugen gerechnet werden. Mit Sicherheit wird
dann vom Jockgrimer Naherholungsgebiet nichts mehr übrig bleiben.
Des weiteren verweist der BUND auf sein - bisher
nicht aufgegriffenes - Pressepapier vom 07. 11. 2001.
Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen.
Kontaktadresse: BUND
Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail:
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