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07. 11. 2001

Ortsrandstraße Jockgrim (K 10)

Jockgrimer Enteignungs-Coup

Naturschutzrecht und Bürgerrechte als Spielball kommunalpolitischer Planungswillkür

In der zweiten Novemberhälfte dieses Jahres soll bei der SGD Neustadt eine Enteignungs-Story in der Verbandsgemeinde Jockgrim zu Ende gebracht werden, die ihresgleichen sucht. Verbunden mit diesem von Anfang an skandalösen Vorgang ist ein unglaublich kaltschnäuziger Umgang von Lokalpolitikern mit wertvollsten, durch europäisches Recht geschützten Naturräumen. Für den BUND liegt hier ein besonders anschauliches Beispiel dafür vor, wie hierzulande der Naturschutz übertölpelt wird. Möglich wurden die behördlichen Verstöße gegen Recht und Ordnung offenbar durch ein gut funktionierendes Zusammenspiel zwischen der Kreisverwaltung Germersheim und der Jockgrimer Kommunalpolitik.

Das am 10. Oktober eingeleitete Enteignungsverfahren wurde nötig, nachdem die verantwortliche Behörde vor nunmehr drei Jahren über den Privatbesitz einer Jockgrimer Bürgerin ohne deren Wissen und Einwilligung kurzerhand und überfallartig den Bagger hatte rollen lassen. Zum Bau der Kreisstraße K 10 (1. Teil) und eines Radweges der Verbandsgemeinde Jockgrim wurden einfach 210 Quadratmeter ohne jegliche Rechtsgrundlage aus dem Privatbesitz herausgeschnitten. Dies geschah auf Veranlassung von zwei Gebietskörperschaften, die per Grundgesetz in ihrem Handeln dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind.

Vor jetzt nahezu zwei Jahren wurde im Rahmen einer Einweihungsfeier die völlig illegale Inbesitznahme fremden Eigentums im Widerspruch zum Eigentums-Artikel des Grundgesetzes öffentlich (Art. 14) öffentlich besiegelt.

Gesetzeskonform wäre die Inanspruchnahme der Fläche gewesen, wenn sie im Zusammenhang mit einem - damals nicht gegebenen - wirksamen Bebauungsplan vorgenommen worden wäre.

Dazu aber hätten die Jockgrimer Planungen um die K 10 im Einklang stehen müssen mit dem gültigen Naturschutzrecht. Denn immerhin betreffen die einschneidenden Vorhaben ein Gebiet, das durch die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie der EU unter besonderem Schutz steht.

Das von der klagenden Grundstücksbesitzerin in der Folge angerufene Oberverwaltungsgericht in Koblenz erklärte den Bebauungsplan mit Planungen zur Ortsrandstraße K 10, Teil 1 für "schwebend wirksam". Der Straße wurde - offenbar wegen nicht zu bestreitender Rechtsbeugung - die Rechtswirksamkeit abgesprochen. Erst müsse die Kommune den nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausgleich für den gravierenden Eingriff in wertvollste Naturräume in Aussicht stellen.

Zunächst musste erst einmal die Gemeinde mit außergerichtlichen Schritten zu der Erkenntnis gebracht werden, dass die von ihr auf Grund des Urteils vorgesehenen Ausgleichmaßnahmen wegen unübersehbarer Dürftigkeit vor Gericht keinen Bestand hätten.

Neuerdings nun möchte sie mit einem Gutachten, das eindrucksvollste Ausgleichsmaßnahmen vorschlägt, offenbar vor Gericht einen guten Eindruck machen und so die bisherige Illegalität ihres Handelns endlich als geheilt erscheinen lassen.

Der Haken dabei ist nur: Anders als bei einer Baumaßnahme gibt es im Aufbau unserer Verwaltung nirgends eine Stelle, die über die Umsetzung solch schöner Ausgleichsversprechungen wacht. Es ist daher zu befürchten, dass - wie leider üblich - auf den Sankt-Nimmerleins-Tag gewartet werden muss. Ausgleichkosten wären eingespart und seine Ortsrandstraße hätte man legal über die Bühne gebracht. Legalität bloß auf dem Papier bei fortdauerndem Unrechtstatbestand? Diese Frage wird kommunalpolitische Schlitzohrigkeit noch lange offen zu halten verstehen.

Die ganze Vorgehensweise ist nicht nur ein Anschlag auf unersetzliche Naturräume. Sie zielt vor allem auch auf die Belastbarkeit vieler Südpfälzer durch neuen Verkehrslärm:

Im Rahmen weiträumiger Planungen im Zuge einer neuen B 10 würden die Ortschaften Jockgrim, Hatzenbühl, Herxheim und Kandel über diese neue Kreisstraße 10 zusammen mit deren noch nicht realisiertem, ebenso verheerendem Teil 2 streckenweise fast eine Verzehnfachung des Verkehrsaufkommens bei täglich alleine ca. 8000 LKW bekommen.

Es scheint ein Zug unserer Gegenwart zu werden, dass handelnde Politiker mit immer härteren Bandagen gegen elementare Interessen der Bürger vorgehen.


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