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28.06.2006JOCKGRIM. Um eine
politisch gewollte, aber völlig unsinnige Naturzerstörung im
südpfälzischen Jockgrim (Kreis Germersheim) doch noch stoppen zu
können, haben die Landesverbände von BUND und NABU am 6. Juni 2006
bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt. Es geht dabei
um die „Ortsrandstraße Teil 2“ und das Neubaugebiet
„Waldäcker Nord“.
Beide Planungen würden geschützte Biotope und Arten nachweislich
erheblich beeinträchtigen bzw. zerstören. Betroffen sind wichtige
Bestandteile gleich zweier europäischer Schutzgebiete – das
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Bienwaldschwemmfächer“
und das Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“.
Der Beschluss wurde gefasst, obwohl weder gezeigt wurde, dass es für
die beiden geplanten Projekte keine Alternativen gibt, noch
die Notwendigkeit dieser Projekte aufgezeigt wurde.
Diese Schritte sind jedoch nach EU-Recht unerlässliche Voraussetzung, wenn man in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet Bauvorhaben umsetzten möchte, die die Natur erheblich schädigen.
Das Gebiet ist mit gutem Grund unter
europäischen Schutz gestellt worden. So ist es ein Kernlebensraum
für den Wiedehopf.
Für viele weitere Vögel wie den Ziegenmelker, die Heidelerche, den
Neuntöter und verschiedene Spechtarten ist die strukturreiche Fläche
mit ihren alten Obstbäumen von großer Bedeutung. Die von der
Zerstörung betroffenen extensiven Mähwiesen lassen sich kaum, wenn
überhaupt, nur über einen äußerst langen Zeitraum an einer anderen
Stelle ersetzen. Außerdem wachsen im Gebiet sehr seltene
Silbergras-Rasen, die von den Bauprojekten stark beeinträchtigt
würden.
Diese wertvollen Flächen,
die auch eine wichtige Funktion für die Naherholung haben, sollen
nun für den Bau einer Straße weichen, deren Nutzen nicht
nachgewiesen wurde.
Im Gegenteil: So bescheinigen Gutachten, dass durch den Straßenbau
zusätzlicher Verkehr in die Gegend gezogen würde.
Zu diesem Ergebnis kommt auch das von der Gemeinde beauftragte
Gutachten:
Bei lediglich 14 % (PKW) bzw. 20 % (LKW) des Verkehrs handelt es
sich um Durchgangsverkehr. In weiteren Gutachten wird darauf
hingewiesen, dass sich durch die Ortsrandstraße eine durchgehende
Ausweichstrecke für die A 65 ergäbe, was zu einem deutlichen
Anstieg des Verkehrsaufkommens im Raum Jockgrim führen würde.
Die beiden Naturschutzverbände fordern die Gemeinde auf, das Projekt nicht weiterzuverfolgen und die Stellungnahme der Europäischen Kommission abzuwarten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, um ein intelligentes Konzept zur Verkehrsberuhigung und zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs zu entwickeln. Das käme dann sowohl Natur als auch den Bürgen von Jockgrim und nicht zuletzt dem Steuerzahler zugute.
Der Text der Beschwerde, die Gutachten und auch weitere Auskünfte sind erhältlich bei:
Sabine Yacoub, BUND Rheinland-Pfalz, Gärtnergasse 16, 55116 Mainz, 06131/231973, [email protected]
Friedrich Wulf, NABU Rheinland-Pfalz, Frauenlobstr. 15-19, 55118 Mainz, 06131/14039-22, [email protected]
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail:
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