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10.02.03
Cross-Border-Leasing (CBL): BUND schreibt an Beck, Zuber und Mittler
Riegel vorschieben wie
Bayerische Staatsregierung!
In drei gleichlautenden Schreiben an den Ministerpräsidenten, den Innen- und
den Finanzminister von Rheinland-Pfalz dringt die BUND-Landesvorsitzende Heide
Weidemann darauf, dass auch in Rheinland-Pfalz der Finanzierungspraxis des
Cross-Border-Leasing (CBL) "ein wirksamer Riegel vorgeschoben" wird.
Die Bayerische Staatsregierung habe hierzu ein
nachahmenswertes Beispiel gegeben; in Bayern wolle man in Zusammenarbeit mit
den kommunalen Spitzenverbänden bis zum Frühjahr einen
"Maßnahmenkatalog" erstellt haben.
Dieser solle kommunal- und steuerrechtliche Schritte in die Wege leiten, die
geeignet sind, zukünftig CBL-Geschäfte von Städten und Gemeinden zu
unterbinden.
In dem Schreiben an die Landesregierung wird darauf hingewiesen, dass bei
derartigen Vertragsverhältnissen ein US-Investor seinen deutschen kommunalen
Vertragspartner auf Jahrzehnte dazu zwingt, alle umwelttechnischen Fortschritte
oder demographische Veränderungen und damit verbundene Kapazitätsprobleme zu
vernachlässigen. Ein "gutes Stück Agenda 21-Politik" müsste
aufgegeben werden bei so umweltsensiblen Themen wie Wasserver- und -entsorgung,
Müllverbrennung, Umgang mit Energie; wichtige Fortschritte in der kommunalen
Nachhaltigkeitspolitik würden blockiert.
So entstünde z.B. ein unlösbarer Konflikt zwischen den vertraglichen Bindungen
einerseits und rechtlichen Vorgaben andererseits, wenn europäisches, Bundes-
oder Landesrecht im Rahmen der allgemeinen Entwicklung die Einleitungsparameter
bei Kanalnetzen und Kläranlagen umweltfreundlicher festsetzen würde. Veraltete
Anlagen in Deutschland könnten nicht modernisiert werden. Kommunale
Einrichtungen würden zunehmend marode, es entstünde ein Sanierungs- und
Modernisierungsstau.
Völlig prekär würde die Situation für die deutsche Kommune, wenn während der
vertraglichen Laufzeit die enorme und in Amerika sehr kritisch gesehene
steuerliche Begünstigung für das amerikanische Unternehmen durch strengere
Vorschriften Washingtons wegfiele - oder wenn dort Quellensteuer auf die
Mietzahlungen der deutschen Kommune erhoben würde.
Zu den Risiken gehört auch, dass der Gerichtsstand für etwaige
Auseinandersetzungen in den USA liegt und deutsche Kommunalpolitiker wohl kaum
in der Lage sein dürften, einen 1000 Seiten umfassenden und in englischer
Sprache vorliegenden Vertragstext auf all seine rechtlichen Unwägbarkeiten hin
einzuschätzen.
Einer aktuellen Meldung zufolge hat die Stadt Saarrücken die Risikoprüfung
eines möglichen CBL des Kanalsystems der saarländischen Hauptstadt gestoppt.
Auslöser für diesen Schritt seien dem Vernehmen nach Verbote in Bayern und den
USA.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]
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