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10.02.03

 

Cross-Border-Leasing (CBL): BUND schreibt an Beck, Zuber und Mittler

 

Riegel vorschieben wie Bayerische Staatsregierung!

In drei gleichlautenden Schreiben an den Ministerpräsidenten, den Innen- und den Finanzminister von Rheinland-Pfalz dringt die BUND-Landesvorsitzende Heide Weidemann darauf, dass auch in Rheinland-Pfalz der Finanzierungspraxis des Cross-Border-Leasing (CBL) "ein wirksamer Riegel vorgeschoben" wird.

 

Die Bayerische Staatsregierung habe hierzu ein nachahmenswertes Beispiel gegeben; in Bayern wolle man in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bis zum Frühjahr einen "Maßnahmenkatalog" erstellt haben.
Dieser solle kommunal- und steuerrechtliche Schritte in die Wege leiten, die geeignet sind, zukünftig CBL-Geschäfte von Städten und Gemeinden zu unterbinden.

In dem Schreiben an die Landesregierung wird darauf hingewiesen, dass bei derartigen Vertragsverhältnissen ein US-Investor seinen deutschen kommunalen Vertragspartner auf Jahrzehnte dazu zwingt, alle umwelttechnischen Fortschritte oder demographische Veränderungen und damit verbundene Kapazitätsprobleme zu vernachlässigen. Ein "gutes Stück Agenda 21-Politik" müsste aufgegeben werden bei so umweltsensiblen Themen wie Wasserver- und -entsorgung, Müllverbrennung, Umgang mit Energie; wichtige Fortschritte in der kommunalen Nachhaltigkeitspolitik würden blockiert.

So entstünde z.B. ein unlösbarer Konflikt zwischen den vertraglichen Bindungen einerseits und rechtlichen Vorgaben andererseits, wenn europäisches, Bundes- oder Landesrecht im Rahmen der allgemeinen Entwicklung die Einleitungsparameter bei Kanalnetzen und Kläranlagen umweltfreundlicher festsetzen würde. Veraltete Anlagen in Deutschland könnten nicht modernisiert werden. Kommunale Einrichtungen  würden zunehmend marode, es entstünde ein Sanierungs- und Modernisierungsstau.

Völlig prekär würde die Situation für die deutsche Kommune, wenn während der vertraglichen Laufzeit die enorme und in Amerika sehr kritisch gesehene steuerliche Begünstigung für das amerikanische Unternehmen durch strengere Vorschriften Washingtons wegfiele  -  oder wenn dort Quellensteuer auf die Mietzahlungen der deutschen Kommune erhoben würde.

Zu den Risiken gehört auch, dass der Gerichtsstand für etwaige Auseinandersetzungen in den USA liegt und deutsche Kommunalpolitiker wohl kaum in der Lage sein dürften, einen 1000 Seiten umfassenden und in englischer Sprache vorliegenden Vertragstext auf all seine rechtlichen Unwägbarkeiten hin einzuschätzen.

Einer aktuellen Meldung zufolge hat die Stadt Saarrücken die Risikoprüfung eines möglichen CBL des Kanalsystems der saarländischen Hauptstadt gestoppt.
Auslöser für diesen Schritt seien dem Vernehmen nach Verbote in Bayern und den USA.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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