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31.02.2007
Wo der Begriff „Schutz durch Nutzung“ an seine Grenzen stößt:
Eine nachhaltige Wirtschaftsweise ist Grundlage der modernen Forstwirtschaft. Damit soll sichergestellt sein, dass der Wald auch zukünftigen Generationen zur Verfügung steht und seine wichtige Funktion für die Wirtschaft der Region, aber auch für die Umwelt erfüllen kann.
In den letzten Jahren und besonders vermehrt in der letzten Zeit haben sich viele Waldbesucher an den BUND gewendet, weil sie den Eindruck haben, dass die derzeitige Bewirtschaftung des Pfälzerwaldes nicht nachhaltig ist. Bevor diesbezüglich auf Details eingegangen wird, möchten wir auf ein grundsätzliches Problem hinweisen, welches den Begriff der Nachhaltigkeit betrifft, wie er derzeitig von der Forstwirtschaft verwendet wird:
Der derzeitig in der Forstwirtschaft verwendete Nachhaltigkeitsbegriff umfasst lediglich die Massen- und Flächennachhaltigkeit, nicht jedoch die Wertnachhaltigkeit und die Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn.
Dass dies ein gravierender Unterschied ist, soll das folgende Beispiel verdeutlichen:
Nach der
Flächennachhaltigkeit ist z.B. ein Hektar Wald, der mit 200jährgen Eichen
besetzt ist, gleichwertig mit einem Hektar Wald, der mit Eichensetzlingen
bewachsen ist. Massennachhaltigkeit sieht z.B. eine 300jährige Eiche als
gleichwertig mit 15 000 Eichensetzlingen an, wenn sie etwa die gleiche Masse
aufbringen. In beiden Fällen sind die verglichenen Waldstücke bzw. Pflanzen
sowohl ökonomisch wie auch ökologisch keinesfalls gleichwertig.
Wird also nur nach den Kriterien der Massen- und Flächennachhaltigkeit
gewirtschaftet, bedeutet dies nicht unbedingt eine Nachhaltigkeit im
ökologischen Sinn und kann sogar Raubbau nach ökonomischen Kriterien bedeuten.
So wird vielfach beobachtet, dass die Wertträger im Sinne alter Bäume im Wald
beseitigt werden, und zwar ökonomisch wie ökologisch.
Wir fordern deshalb die Waldbesitzer im Biosphärenreservat Pfälzerwald auf, die Wertnachhaltigkeit und die Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn mit in ihren Nachhaltigkeitsbegriff aufzunehmen und die Wälder entsprechend zu bewirtschaften.
Da unsere Wälder überaus wichtige Funktionen in den Bereichen Luft- und Wasserreinhaltung, Wasserspeicherung, ökologische Vielfalt etc. einnehmen, ist die Art der Bewirtschaftung von öffentlichem Interesse. Dieses ist im Landeswaldgesetz formuliert. Wir erwarten, dass die Bewirtschaftung der Wälder so dokumentiert und veröffentlicht wird, dass für den Bürger nachvollziehbar ist, ob nachhaltig im obigen Sinne gewirtschaftet wird.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse möchten wir im folgenden schon verschiedene Aspekte der Bewirtschaftung im Einzelnen ansprechen.
Die ökologische Nachhaltigkeit im Sinne von Arten- und Biotopschutz, aber auch von abiotischen Umweltfaktoren wie beispielsweise Grundwassernachführung, welche bei heimischer und standortgerechter Baumartenauswahl mit der Wertnachhaltigkeit korrespondiert, sollte durch eine Kontrollstichprobe über den Wert älterer Bäume inklusive Naturschutzparametern wie Anzahl Höhlenbäume etc. bei der Forsteinrichtung gewährleistet werden, welche gleichberechtigt mit anderen Aspekten (Masse, Alter, Standortfaktoren) ermittelt wird.
Da die
Forstwirtschaft unter dem Druck einer gewinnbringenden Wirtschaftsweise steht,
ist es für Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit unabdingbar, dass
die Eingriffe zeitnah transparent gemacht werden. Dadurch können die
Vorwürfe einer nicht nachhaltigen Wirtschaftsweise ggf. entkräftet oder die
Vorgehensweise kann ggf. korrigiert werden.
Das derzeitige Vorgehen steht immer noch im Widerspruch zu den Vorgaben der
naturgemäßen bzw. naturnahen Waldwirtschaft. So kann beobachtet werden, dass in
bestimmten Bereichen nahezu die gesamte
Biomasse entnommen wird, während es Jahrzehnte dauert,
bis diese wieder nachwächst (CO2-Bilanz). Alte Bäume (Überhälter)
sollten deshalb großflächig stehen gelassen werden.
In Bezug auf
die Baumartenzusammensetzung muss bei der Holzproduktion noch stärker auf
heimische Baumarten fokussiert werden. Nadelholzmonokulturen aus Fichte, Lärche,
Douglasie oder Weymouth-Kiefer
sollten der Vergangenheit
angehören und im Idealfall in Laubholz-Mischbestände umgewandelt werden. Vor
allem in den Bachtälern und an feuchten Hängen stehen nach wie vor noch zu viele
Fichtenmonokulturen, welche sich stark ökologisch nachteilig auswirken
(Versauerung des Bodens, ganzjährige Verschattung, Nahrungsentzug in Gewässern).
Durch die Kalamitätsflächen der jüngeren Vergangenheit entstehen v. a. Fichten-
und Douglasienverjüngungen, aus denen ein erhöhter Wildbestand natürlich
ankommende Mischbaumarten selektiv verbeißt, so dass wiederum die von niemand
gewollten Nadelholzreinbestände entstehen. Wir sehen die Verantwortung für
solche Entwicklungen in der aktuellen Wald- und Wildbewirtschaftung, so dass
durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt werden muss.
Besonders in der Pflegezone sollten nur heimische und standortgerechte Baumarten
Verwendung finden, aber auch in der Entwicklungszone ist hier eine Umwandlung
wenigstens in Mischbestände anzustreben.
Autochtonem Pflanzenmaterial ist auf jeden Fall der Vorzug zu geben, was nach unserer Einschätzung bereits weitgehend erfolgt. Durch die in der Regel praktizierte Naturverjüngung ist dies bei heimischen Arten auch meist kein Problem.
Zu den
genannten Punkten sind regelmäßige Kontrollen wichtig, damit die offiziellen und
oft positiven Vorgaben der naturgemäßen bzw. naturnahen Waldwirtschaft mit
Einzelstammentnahmen auch in die Tat umgesetzt werden. Zwar sind wir von der
Kahlschlagwirtschaft noch weit entfernt, es lassen sich jedoch bereits wieder
erste Ansätze dafür erkennen.
Generell wird in vielen Fällen zu früh über vorhandener Naturverjüngung geräumt,
was außer zu ökonomischen Nachteilen auch zu einer Unterbrechung der
biologischen Automation durch den Halbschatten und damit auch zu ökonomischen
Nachteilen führt.
1.1 Holzentnahme
Im Wirtschaftswald Pfälzerwald ist die Holzentnahme die Haupteinnahmequelle. Deshalb liegt bei der Betrachtung der Nachhaltigkeit das Hauptaugenmerk auf der Holzentnahme sowie der Vorgehensweise dabei. So ist z.B. immer häufiger zu beobachten, dass bis in den Sommer in großem Stil hinein Laubholz eingeschlagen wird, z.B. von österreichischen Fremdfirmen.
Insbesondere sollten die folgenden Informationen so zeitnah wie möglich öffentlich zugänglich gemacht werden:
Unser
Interesse gilt besonders auch alten Bäumen (über 100 Jahre alt) sowie
einheimischen Arten wie Eiche, Buche, Hainbuche, Erle, Ahorn, Weißtanne, Esche
oder Kirsche u.a., da diese bei standortlicher Eignung ökologisch besonders
wertvoll sind. Seltene heimische Baumarten mit höherer ökologischer Wertigkeit
sollten gefördert werden (z.B. Ulme).
Das Einbringen von standortfremden bzw. eingeschleppten Arten sollte
unterbleiben (Fichte, Douglasie, Mammutbaum, Thuja, Akazie, Robinie). Für eine
bessere Transparenz sollte zu jedem Zeitpunkt z.B. klar sein, wie viele über
100-jährige Bäume (aufgeschlüsselt nach Arten) im Wald stehen und wie viele in
welchen Zeitraum geerntet werden / wurden.
Auch Holzentnahmen aus z.B. Windwurf- oder Schädlingskalamitäten und
Verkehrssicherheitsmaßnahmen sollten in diesem Zusammenhang aufgeführt werden.
1.1.1 Zertifizierung
Die Zertifizierung ist ein wichtiges Instrument für die Transparenz einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Bei uns sind vor allem zwei Label von Belang: FSC und PEFC.
FSC findet sich vor allem
im Kommunalwald, PEFC im Staatswald. Hier sind die betreffenden Bedingungen und
deren Umsetzung zugänglich zu machen. Aus Sicht des BUND und anderer
Naturschutzverbände ist FSC klar zu favorisieren, da bessere Umwelt- und
Naturschutzstandards enthalten sind. PEFC ist als Label auch notwendig und
sinnvoll, um eine gewissen Mindeststandard einzuhalten, sollte aber auf jeden
Fall in seinen Anforderungen noch übertroffen werden, da die Regelungen nicht
weitgehend genug sind, um eine ökologische Forstwirtschaft zu garantieren.
Wir empfehlen, dass man sich den FSC-Kriterien annähert, weil es z.B. wichtig
ist, einen Prozentsatz (5%) an Schutzgebieten auszuweisen und weil z.B.
heimische Baumarten explizit bevorzugt werden sollten. An den
Zertifizierungsgrundlagen und -vorgängen der PEFC-Zertifizierung sind in der
Satzung nur die Waldbesitzer und die Forstverwaltung beteiligt.
Der BUND lehnt dieses Label ab, solange es nicht möglich ist, eine
gleichberechtigte Beteiligung der Naturschutzverbände neben den Sozialverbänden
und der Wirtschaft an grundlegenden Entscheidungen zu gewährleisten. Hierzu
wären entsprechende Satzungsänderungen notwendig.
1.1.2 Brennholz
So sehr wir
die Verwendung von regenerativen Energien befürworten, sollte doch sorgfältig
verfolgt werden, wie viel Energie-Holz von Selbsterwerbern entnommen wird um
rechtzeitig einer ökologisch ungünstigen Entwicklung durch übermäßige Entnahmen
vorbeugen zu können. Zudem sollten Kiefer- und Fichtenholz stärker am
Brennholzmarkt erscheinen, um einer übermäßigen Nutzung von Laubholz
gegensteuern zu können.
Besonders bei der Entnahme von Schwachholz dünner Stämme oder aus Baumkronen
besteht die große Gefahr eines irreversiblen Nährstoffentzugs aus den
Waldökosystemen. Darüber hinaus ist wiederholt zu beobachten, dass gerade
Selbsterwerber nicht zum Einschlag vorgesehenes stehendes Totholz aus
Waldbeständen entfernen.
Der
vielfache Ausbau der Wege im Zuge der Forstwirtschaftsmaßnahmen gibt Anlass zur
Besorgnis, da wegen des stärkeren Holzabtransportes immer mehr Wege/Plätze
geschottert werden. Hierbei sind befestigte Wege einer größeren Breite Barrieren
für bodengebundene Kleinlebewesen. Mit großflächiger Schotterung wird
Fremdmaterial in den Wald eingebracht. Durch die Wegebaumaßnahmen wird die Wege
begleitende Flora und Fauna gestört oder beseitigt.
Wegen des Bodenaufbruchs ist die Regenwasserrückhaltefähigkeit eingeschränkt und
es kommt zu verstärktem Wasserabfluss mit Erosion. Aus diesen Gründen sollten
keine weiteren Wege mehr geschottert werden. Dies ist auch insbesondere wegen
der guten Tragfähigkeit der Sandböden auf den allermeisten Substraten im
Pfälzerwald nicht nötig. Hier wird auch die Ökonomie günstig beeinflusst.
Wegbegleitende Grabensysteme können erheblich zu flächigen Entwässerung von
Wäldern beitragen und damit auch nach Starkregenereignissen oder bei der
Schneeschmelze die Hochwassergefahr verstärken. Wegebegleitende Gräben schneiden
mitunter Quellhorizonte an. Außerdem sammeln sie Wasser, das selbst nach
Ableitung in Waldbestände nicht mehr versickern kann und rasch talwärts schießt.
Besonders der Einsatz der Grabenfräse verstärkt dieses Problem.
Deshalb ist auch bezüglich des Wegebaus mehr Transparenz zu fordern:
· Wie viele Kilometer Waldwege (mit welcher Breite) wurden in diesem und in den letzten Jahren aufgrund der Forstwirtschaft neu befestigt?
· In welcher Weise wurden sie befestigt?
· Wie viele Tonnen Fremdmaterial (z.B. Schotter) wurden aufgefahren?
· Welche Maßnahmen sind für die kommenden Jahre geplant?
Es sollte selbstverständlich sein, möglichst wenig Wegstrecken zu befestigen, größere Erdarbeiten zu vermeiden und schonend bei Eingriffen vorzugehen. Wetterbedingte Wegesperrungen bei nasser Witterung entlasten die Wege und vermeiden unnötige Schotterungen.
Das Verbot
flächiger Befahrung des Waldbodens wird in letzter Zeit anscheinend mehr und
mehr missachtet. Außerdem ist die
Qualität der Holzaufarbeitung nicht mehr so gut wie früher, so sind etwa immer
mehr Fällungs- und Rückeschäden zu beobachten.
Der Einsatz von schweren
Maschinen verursacht neben Rückeschäden ein Aufwühlen und/oder Verdichten des
Waldbodens, was u. a. dessen Durchwurzelungs- und Wasserrückhaltefähigkeit
einschränkt.
Deshalb sollte wegen Erosionsgefahr kein Einsatz von Großmaschinen in Bereich
von Schwemmsanden, Tälern oder Hängen erfolgen, insbesondere in der Nähe von
Gewässern und Feuchtbiotopen.
Zudem berechtigt die bessere Zugänglichkeit von Waldbereichen, die den Kernzonen oder anderen Schutzgebieten benachbart sind, nicht zur Nutzung der Schutzgebiete für die Durchfahrt von Maschinen. Wo der Einsatz von Maschinen unabdingbar erscheint, sollte deren Einsatz möglichst schonend und bei trockener Witterung erfolgen, insbesondere in sensiblen Bereichen und in der Nähe von Schutzgebieten. Dies hängt vor allem von der Fähigkeit und der Sensibilität des Maschinenführers ab, worauf der Revierleiter entschiedenen Einfluss nehmen sollte. Wir fordern eine stärkere Kontrolle.
Die fast
ausschließliche Bewirtschaftung des Pfälzerwalds durch Fremdfirmen sieht der
BUND mit Sorge: die Fremdarbeiter kennen sich in den örtlichen Gegebenheiten
nicht aus, sie sind oft nur wenige Tage an einem Ort und verrichten dort eine
weitgehend mechanisierte Arbeit. Außerdem fehlt die Identifizierung mit dem
Revier und seinen natürlichen Gegebenheiten.
Die Besonderheit der Natur vor Ort ist ihnen nicht vertraut. So geschieht
es beispielsweise, dass geerntete Stämme auf dem Standort seltener Orchideen
abgelagert werden (wie geschehen in Dansenberg) und dieser Standort damit
zerstört wird. Ein Nachweis ist oft schwierig, da meist eine Kontrolle fehlt.
Auch Brutplätze in den Bäumen werden von den Arbeitern nicht wahrgenommen. Eine
schonende Bewirtschaftung ist so nicht möglich. Der Revierleiter sollte
deshalb alle Arbeiten möglichst zeitnah beaufsichtigen und kontrollieren.
Der BUND würde es begrüßen, wenn die Forstarbeiten nicht vorwiegend an
Fremdfirmen vergeben würden. Schätzungsweise ist das sogar wirtschaftlich
ungünstiger, wenn man die ökologischen Kosten mit einbezieht.
Ziel sollte „das Holz der kurzen Wege“ sein.
Zu einer
nachhaltigen Wirtschaftsweise gehört auch, dass der Erlös der Bewirtschaftung
nicht großteils in andere Regionen abfließt. In diesem Zusammenhang ist die
Wertschöpfungskette des geernteten Holzes zu erfragen:
Wie viel Holz wurde entnommen, wie war der Erlös, welche Erlöse werden bei der
weiteren Verarbeitung/Vermarktung damit erzielt? Was verbleibt davon in der
Region? Es muss sichergestellt sein, dass weder bezüglich der Arbeitsplätze noch
bezüglich des Rohstoffs „Holz“ ein „Drain“ der Region stattfindet.
Dem Wasserhaushalt ist bei der Bewirtschaftung besonders Rechnung zu tragen. So wurde in der Vergangenheit etwa dort Fichten gepflanzt, wo der Boden trocken gelegt werden sollte, oft begleitet von Gräben. Dies ist rückgängig zu machen, in feuchten Bereichen sind Nadelgehölze zurückzudrängen und durch etwa Erlen zu ersetzen. Die Grundwasserneubildung hängt stark mit der Bodenbewirtschaftung zusammen. Auch hier sollten fördernde, heimische Baumarten gewählt werden.
Auch im Bereich Tourismus wird der Pfälzerwald immer wichtiger. Hier sollte eine Bündelung und Kanalisierung der Angebote erfolgen, um einer Ausbeutung der Natur durch den Tourismus vorzubeugen. Nach wie vor scheint ein übergeordnetes Tourismuskonzept zu fehlen. Die Wegebezeichnungen sind uneinheitlich. Um den derzeitigen Stand der Nutzung des Pfälzerwalds durch Tourismus einschätzen zu können, sind folgende Informationen notwendig:
· Wie viele Kilometer Wanderwege, Radwege, Forstwege etc. gibt es im Pfälzerwald und wie werden sie unterhalten?
· Wie sind die Überschneidungen?
· Welcher Art sind die Rettungswege - wie müssen sie unterhalten werden
· Gibt es Konzentrationen der touristischen Nutzung auf bestimmte Regionen des Pfälzerwalds?
Neubau von
Wegen darf nicht durch Schutzgebiete erfolgen. Insgesamt sollte die Anzahl der
Wege bzw. die Wegekilometer nicht zunehmen, sondern abnehmen. Nicht genutzte
Wanderwege sollten rückgebaut werden bzw. zuwachsen. Wege mit hoher Qualität
sollten gebündelt werden. Im Sinne der Naturästhetik ist besondere Rücksicht auf
die Wald- und Wegepflege zu nehmen, markante und krumm gewachsene Bäume sollten
generell stehen gelassen werden, vor allem aber an Felsen und Burgruinen.
Es wird ausdrücklich die übertriebene Freistellung von Felsen, Bachtälern oder
Gewässern (nicht Nadelgehölze) kritisiert, welche oft starke naturästhetische
und ökologische Folgen haben. Hier sollte mit ökologischem Sachverstand und
Sensibilität vorgegangen werden. Dies betrifft auch den folgenden Punkt.
Durch Kernzonen des Biosphärenreservats als Prozessschutzflächen sollten keine Wege geführt werden. Waldbesucher und Wanderer sollten weitestgehend um Naturschutzgebiete, Kernzonen etc. herum geführt werden als mittendurch, denn das impliziert auch Wegebau- und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Nach rechtlicher Abklärung können evtl. auch Warnschilder angebracht werden, um den rechtlichen Druck auf den Waldbesitzer zu vermindern.
Der Pfälzerwald ist keine arme Region, sondern ist im Gegenteil reich an Naturschätzen. Diese können und sollen auch genutzt werden. Es gilt im eigenen Interesse, diese Schätze zu erhalten und eine Ausbeutung zu verhindern. In diesem Sinne sollte vor allem der Staatsforst vorbildlich bewirtschaftet sein.
Wir würden uns über die Gelegenheit freuen, in Gesprächen mit den Waldbesitzern die hier vorgetragenen Kritikpunkte erläutern und konkretisieren zu können.
BUND Bad Dürkheim, Kaiserslautern, Neustadt, Pirmasens, Südwestpfalz, Südpfalz
(August 2007)
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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