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25.04.2005

 

Laut Planfeststellungsverfahren große Umweltzerstörung durch den Tunnelbau der B427, Zitate

Im Folgenden Zitate aus dem Planfeststellungsverfahren zur Beurteilung der ökologischen Folgen des Tunnelbaus, wohlgemerkt ohne eigenen Kommentar. Der Autor ist die Planfeststellungsbehörde, Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV).

Abs. 3.3.4.2 Natur und Landschaft:

Boden

Insbesondere die Neuversiegelung derzeit unversiegelter Böden mit Folgen für alle weiteren Naturgüter ist als erheblicher Eingriff zu betrachten.

Landschaftsbild

Die Maßnahme führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im nördlichen (Birkenhördt, Augspurger Mühle, Anm. d. Red.) wie südlichen Teilgebiet (südl. Kurtal, Anm. d. Red.).

Arten- und Biotopschutz

Weitere erhebliche wie nachhaltige Beeinträchtigungen bestehen für den Arten- und Biotopschutz. Dies gilt insbesondere für das nördliche Teilgebiet. Hier werden neben naturnahen Sukzessionsflächen insbesondere nach §24 geschützte Lebensräume überbaut oder derart zerschnitten, dass ein vollständiger Funktionsverlust gegeben ist.
Gravierend ist zudem die Beeinträchtigung der definitiv benannten Fledermausjagdreviere und Flugrouten sowie des allgemein bestehenden Biotopverbunds bzw. von Vernetzungsstrukturen durch die trennende, funktionale Zusammenhänge auflösende Wirkung der geplanten Straße.
Im südlichen Teilgebiet bestehen die gravierendsten Beeinträchtigungen gegenüber dem Verlust zusammenhängender Wiesen und von Gehölzelementen sowie die Zerschneidung und Störung avifaunisch bedeutenden Lebensraumes.
Aufgrund der Indikatorfunktion des Vogelbestands ist von ebensolchen Wirkungen auf andere Tiergruppen (z.B. Insekten, Kleinsäugern, Spinnen) auszugehen.

Wasser

Für das Naturgut Wasser bestehen erhebliche Beeinträchtigungen durch Überbauung und Schadstoffeinträge in saubere Fließgewässer, insbesondere für den Mückentalbach. Auch für das Grundwasser des nördlichen Teilgebiets (generell Wasserschutzgebiet) bleiben erhebliche Beeinträchtigungen durch mögliche Verschmutzungen bestehen.

Klima

Für das Naturgut Klima werden erhebliche Beeinträchtigungen im Bereich der durch Dammbauwerke (bis 5m Höhe) verriegelten Dörrenbachaue ermittelt. Vermeidungsmaßnahmen lassen sich für die genannten Auswirkungen und Flächen keine benennen.

Deponieflächen des Bodenaushubes (Abs. 3.3.4.3)

Zur Ablagerung der Überschußmassen werden 7,6ha Deponieflächen benötigt.

Soweit die Planfeststellung. Die ökologischen Folgen des Tunnelbaus werden von den Ingenieuren der eigenen Landesbetriebe in der Planfeststellung ausdrücklich als „erhebliche Beeinträchtigungen“ somit als nicht umkehrbar dargestellt.
Warum verhalten sich die verantwortlichen Politiker so halsstarrig und wollen unbedingt ihre Ideen durchsetzen?

 Quelle: BI B427 Wasgau / Südpfalz


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