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25.04.2005
Laut Planfeststellungsverfahren große Umweltzerstörung durch den Tunnelbau der B427, Zitate
Im Folgenden Zitate aus dem Planfeststellungsverfahren zur Beurteilung der ökologischen Folgen des Tunnelbaus, wohlgemerkt ohne eigenen Kommentar. Der Autor ist die Planfeststellungsbehörde, Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV).
Abs. 3.3.4.2 Natur und Landschaft:
Boden
Insbesondere die Neuversiegelung derzeit unversiegelter Böden mit Folgen für alle weiteren Naturgüter ist als erheblicher Eingriff zu betrachten.
Landschaftsbild
Die Maßnahme führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im nördlichen (Birkenhördt, Augspurger Mühle, Anm. d. Red.) wie südlichen Teilgebiet (südl. Kurtal, Anm. d. Red.).
Arten- und Biotopschutz
Weitere erhebliche wie nachhaltige
Beeinträchtigungen bestehen für den Arten- und Biotopschutz. Dies gilt
insbesondere für das nördliche Teilgebiet. Hier werden neben naturnahen
Sukzessionsflächen insbesondere nach §24 geschützte Lebensräume überbaut oder
derart zerschnitten, dass ein vollständiger Funktionsverlust gegeben ist.
Gravierend ist zudem die Beeinträchtigung der definitiv benannten
Fledermausjagdreviere und Flugrouten sowie des allgemein bestehenden
Biotopverbunds bzw. von Vernetzungsstrukturen durch die trennende, funktionale
Zusammenhänge auflösende Wirkung der geplanten Straße.
Im südlichen Teilgebiet bestehen die gravierendsten Beeinträchtigungen gegenüber
dem Verlust zusammenhängender Wiesen und von Gehölzelementen sowie die
Zerschneidung und Störung avifaunisch bedeutenden Lebensraumes.
Aufgrund der Indikatorfunktion des Vogelbestands ist von ebensolchen Wirkungen
auf andere Tiergruppen (z.B. Insekten, Kleinsäugern, Spinnen) auszugehen.
Wasser
Für das Naturgut Wasser bestehen erhebliche Beeinträchtigungen durch Überbauung und Schadstoffeinträge in saubere Fließgewässer, insbesondere für den Mückentalbach. Auch für das Grundwasser des nördlichen Teilgebiets (generell Wasserschutzgebiet) bleiben erhebliche Beeinträchtigungen durch mögliche Verschmutzungen bestehen.
Klima
Für das Naturgut Klima werden erhebliche Beeinträchtigungen im Bereich der durch Dammbauwerke (bis 5m Höhe) verriegelten Dörrenbachaue ermittelt. Vermeidungsmaßnahmen lassen sich für die genannten Auswirkungen und Flächen keine benennen.
Deponieflächen des Bodenaushubes (Abs. 3.3.4.3)
Zur Ablagerung der Überschußmassen werden 7,6ha Deponieflächen benötigt.
Soweit die Planfeststellung. Die
ökologischen Folgen des Tunnelbaus werden von den Ingenieuren der eigenen
Landesbetriebe in der Planfeststellung ausdrücklich als „erhebliche
Beeinträchtigungen“ somit als nicht umkehrbar dargestellt.
Warum verhalten sich die verantwortlichen Politiker so halsstarrig und wollen
unbedingt ihre Ideen durchsetzen?
Quelle: BI B427 Wasgau / Südpfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de