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BI B427 Wasgau / Südpfalz
Rundbrief an alle Mitglieder September 2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mitstreiterinnen, Liebe Mitstreiter,
- Während der Anhörungs-Diskussion vor weit über einem Jahr war es der entschlossenen Haltung der betroffenen Landwirte und Weinbauern zu verdanken, dass es wegen der Abraumfrage nicht zu einer sinnlosen Zerstörung von vielen tausend Quadratmetern fruchtbaren Acker- und Weinbaulandes kam. Wenn wir alle in unserer Bürgerinitiative weiter dieselbe Entschlossenheit zeigen, dann sind auch noch ganz andere Ziele erreichbar.
- Die
Voraussetzungen sind gut, denn bis heute sind alle persönlichen Mitglieder bei
uns geblieben: Dafür danken wir Ihnen!
Wir sind natürlich weiterhin offen für neue Mitglieder, und wir bitten Sie
deshalb alle, in Ihrer Nachbarschaft für unsere Gemeinschaft zu werben.
- Zur Erlangung von weiteren Informationen aus dem laufenden Behördenverfahren zur Planfeststellung werden wir Herrn Kleemann mit einer offiziellen Akteneinsicht beauftragen. Die Ergebnisse seiner Kenntnisnahme wird er dann während einer Mitgliederversammlung vortragen.
- Zur Vertretung einer Klage gegen eine eventuelle Planfeststellung haben wir den Fachanwalt Herrn D. Tessmer aus Frankfurt ermittelt, der sich während der nächsten Mitgliederversammlung vorstellen wird. Unsere Mitglieder werden über eine eventuelle Klage entscheiden.
- Veröffentlichung eines Leserbriefes unseres
Beisitzers Herrn Dr. M. Schreiber in der Rheinpfalz der alle unsere
Hauptargumente zu einer einleuchtenden Gesamtsicht verknüpft:
Wer Visionen
hat, sollte zum Arzt gehen. (225 kByte) und
Presseartikel: Eine
verschwenderische Baumaßnahme, Lücke der A8 schließen, Albtraumhafter
Transitverkehr (250 kByte)
- Die Sprechstunde wird ab sofort erweitert auf 3 Stunden von 17.00 bis 20.00 Uhr, jeden Mittwoch in der Weinstube Rapp in Dörrenbach.
- Der nächste Rundbrief wird Anfang November herausgegeben.
Mit freundlichem und kollegialem Gruß
Quelle: Günter Pfaue, Pressesprecher der Bürgerinitiative B-427 Wasgau/Südpfalz.
Kommentar von Herrn Kleemann (Fortsetzung)
2. Verkehrsbelange
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Neben dem Hinweis auf die Rückwirkung der notwendigen Umplanungen auf die Ökobilanz verweist die Einwenderseite hiermit auch darauf, dass nur Planungsmaßnahmen im Sinne einer Problemlösung im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen sind, für die die Straßenbauverwaltung auch im Beschluss eine endgültige Regelung treffen kann.
Es wird in Frage gestellt, ob dies hinsichtlich der rückgestuften Kurtalstraße überhaupt verbindlich hätte festgelegt werden können. Der SBV-Vertreter selbst zieht dies offensichtlich auch in Zweifel (Angelegenheit der Stadt Bad Bergzabern).
Auch vom Sachverständigen
Siebrand wurden neue Zahlen im Verfahren benannt. Er verwies auf neue
Verkehrserhebungen und Planfälle. Die entsprechenden Unterlagen werden zur
Prüfung und ergänzenden Stellungnahme erbeten.
Bestritten wird die Aussage von Herrn Siebrand, dass der Verkehr nur dort
zurückgehe, wo das Straßennetz nicht mehr leistungsfähig sei.
Erstens ist ein derartiger Rückgang bundesweit und eher unsystematisch
festzustellen und zweitens reiht sich der Sachverständige aus erkennbaren
Motiven damit in die abnehmende Gruppe derjenigen Straßenbau-Gutachter ein, die
den wirtschaftlich-sozialpolitisch stattfindenden Wandel nicht zur Kenntnis
nehmen (wollen).
Würde im Übrigen die Behauptung des Sachverständigen zutreffen, wäre der von ihm selbst ermittelte Prognose-Nullfall nicht erklärbar. Die Planfeststellungs-Behörde möge sich hierzu ein eigenes Bild machen.
Es wird jedoch begrüßt, dass der Sachverständige mit Aussagen zugesteht, dass der Verkehr der B-427 eine abnehmende Tendenz aufweist. Dieser Fakt - und nicht die persönliche Sehnsucht nach vergangenen Verkehrszuwächsen - hat Grundlage der Prognose und Projekt-Rechtfertigung zu sein.
Hierbei müssen die von Herrn Siebrand als „ungewisse Variable" bezeichneten Prognose-Faktoren schon allein aus Gründen der sorgfältigen Haushaltsführung (verantwortbare Investition!) im einzelnen nachvollziehbar erläutert werden und realistisch sein. Diese Voraussetzungen fehlen.
Ein wesentlicher Punkt ist die
seitens der SBV (Herr Ertel) vertretende Auffassung, dass der Planfall 3
weiterhin der zutreffende und maßgebliche Planfall wäre. Dies besagt in der
Konsequenz, dass sich Antragstellerseite und Planfeststellungs-Behörde beim
jetzigen Verfahren mit den Konsequenzen der Verkehrsprognose, also mit einem
erheblichen projektbedingtem Verkehrszuwachs auseinandersetzen müssen.
Hiermit liegt u. E. die Bestätigung vor, dass die Forderung vieler Einwender
nach. Ausweitung des Verfahrens berechtigt ist.
(Fortsetzung folgt im nächsten Rundbrief)
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de