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BI B427 Wasgau / Südpfalz

 

Rundbrief an alle Mitglieder                        Juli 2006

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Mitstreiterinnen, Liebe Mitstreiter,

 

Während der Vorstandssitzungen am 29.6., 3.7. und 10.7. wurden u. a. folgende Themen besprochen:

 

Mit freundlichem und kollegialem Gruß

Quelle: Günter Pfaue, Pressesprecher der Bürgerinitiative B-427 Wasgau/Südpfalz.


Kommentar von Herrn Kleemann

 

1. Verfahrensanträge

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Die schriftlich und mündlich vorgetragenen Verfahrensanträge werden aufrecht erhalten, denn sie sind nach Ansicht der Einwender berechtigt.

Ihre (teilweise) Zurückweisung wird als unbegründet erachtet. Dieses betrifft unter anderem auch die gerügten Mängel bei der Veröffentlichung, Verfahrensladung sowie der versäumten Beteiligung der vom geplanten Projekt wesentlich Betroffenen (z. B. außerhalb der Gesamtgemeinde).

 2. Verkehrsbelange

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Wie sich herausgestellt hat, führt die Sperrung der Kurtalstraße zu einer Vielzahl umwegiger Fahrten und verursacht beachtliche Härten.

Es ist festzustellen, dass die bisherigen Untersuchungen der Straßenbauverwaltung (SBV) diese Gegebenheit weder in ausreichendem Maße erfasst hat noch hierfür eine annehmbare Netzkonzeption entwickelt hat.

Da nach Ansicht der Einwender - so unter anderem auch der Bürgermeister von Böllenborn - eine Sperrung der Kurtalstraße nicht stattfinden kann, ändern sich Verkehrsverteilung, Entlastungswirkung und Immissionsbelastung.

Nachdem sich grundsätzlich herausgestellt hat, dass die Straßenbauverwaltung keine Umleitungsstrecke für die Tunnelsperrung in ihrem Konzept berücksichtigt hat (siehe auch Tunnelsperrungen der B-10), ist eine Neuplanung bezüglich der Sperrung und dem Rückbau der Kurtalstraße notwendig.
Der Einwand des SBV-Vertreters (H.Ertel), Sperrung und Umleitung seien nur an durchschnittlich 7 Tagen im Jahr erforderlich und würden deshalb einem Rückbau der Kurtalstraße nicht entgegenstehen, ist unsubstantiiert.
Erstens wäre seitens der SBV hierzu der Nachweis zu führen - was hiermit gefordert wird - dass die Anzahl von 7 Tagen nicht willkürlich benannt ist, und zweitens ist - wie bereits mehrfach geschehen - von einem Tunnelschaden (z.B. Brandfall) auszugehen, welcher den Tunnel auch langfristig schädigt.

Ungeachtet dessen belegen die Ausführungen von Herrn Ertel auch, dass der SBV offenbar noch andere Möglichkeiten der Verkehrsentlastung von Bad Bergzabern, nämlich durch großräumige Verkehrslenkungen im vorhandenen Straßennetz, bekannt sind.

Die Einwenderseite sieht dies als Hinweis auf einen bisher noch nicht ausreichend untersuchten Planfall und fordert die Untersuchung, Darstellung, Veröffentlichung und Abwägung dieses Falles.

Dieser wird auch mit den bisher zwar geforderten, jedoch noch nicht vorgelegten Untersuchungen zur Siedlungsbelastung durch umgelenkte Verkehrsströme in einem ergänzenden Verfahren zu erörtern sein. ...


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de

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