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10.03.2009
Umgehungstunnel Bad Bergzabern
BUND beharrt auf einem Urteil
Außergerichtlicher Vergleich abgelehnt.
Prozess bereits jetzt ein Teilerfolg. Prestigeprojekt noch zu verhindern
BAD BERGZABERN. Im Verwaltungsstreitverfahren des BUND Rheinland-Pfalz gegen das Land Rheinland-Pfalz vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz (Az. 8 C 10435 / O8.OVG) hat sich der BUND nun entschieden, das Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz abzulehnen. Die Umweltorganisation möchte es auf ein auf den 10. März terminiertes Urteil des Verwaltungsgerichts ankommen lassen.
Bereits jetzt hat sich der Rechtsstreit für den BUND zumindest aus der Sicht des Naturschutzes durchaus gelohnt. Wichtige Auflagen zum Schutz von 16 z. T. in ihrem Bestand bedrohten Fledermausarten sowie zur Risikominimierung für das alte Kulturdenkmal Petronell-Stollen mussten bereits im Februar nachträglich in das Planfeststellungsverfahren der Planungsbehörde aufgenommen werden. Seitdem ist ein die nachgewiesenen Fledermauspopulationen betreffendes weiteres Gutachten vorgelegt worden. In diesem Gutachten werden die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung der Populationen von Luchs und Fledermäusen, Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, als nicht ausreichend erachtet. Es bleibt abzuwarten, wieweit sich die hierdurch neu ins Verfahren eingeführten Fakten auf die Urteilsfindung am 10. März auswirken werden.
Der BUND jedenfalls wird - gleichgültig, wie das Urteil ausfallen wird - auch nach dem 10. März alle Spielräume nutzen, die ihm das Urteil sowie die gerichtlich nicht mehr angreifbaren Fehler des Projektes übrig lassen, um ein derart überflüssiges, überteuertes und für niemanden nutzbringendes Vorhaben zu verhindern. Das mit einer Baulänge von 4,1 Kilometern in den vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes aufgenommene, aber tatsächlich nur 2,56 Kilometer lange 40-Millionenprojekt ist – auch wenn es als ein von ganz oben gewolltes Prestigeobjekt gelten kann - immer noch zu verhindern.
Eine noch weiter verbesserte juristische Rücksichtnahme auf seltene Tierarten wäre am 10. März sicher ein schöner Erfolg. Dass dagegen eine Rücksichtnahme auf die Nachtruhe von ca. 30.000 Menschen in rund einem Dutzend Gemeinden entlang der B 427 eher unwahrscheinlich ist, kann nur mit Kopfschütteln quittiert werden8.
Zu letzterem muss man Folgendes wissen: Das überaus kurze Stück Bad Bergzaberner Kurtalstraße im Zuge der B 427 macht derzeit noch mit seinem Nachtfahrverbot die ganze Strecke dieser von der B 10 bei Hinterweidenthal abzweigenden und erst bei Kandel in die A 65 einmündenden Bundesstraße zu einer lang gestreckten nächtlichen Verkehrsberuhigungszone. Der Umgehungstunnel jedoch würde durch Wegfall des heute noch geltenden Nachtfahrverbots den Weg frei machen für die Armada des internationalen Schwerlastverkehrs durch die stillen Dörfer von Wasgau und anschließender Rheinebene.
Aufgrund der für das Jahr 2015 prognostizierten 14.600 Fahrzeuge im Tunnel käme es zu fast einer Verdreifachung des Aufkommens im betroffenen Verkehrsraum. Selbst das etwas südlicher liegende Oberotterbach müsste noch mit einer Verdopplung der Fahrzeugmenge rechnen.
Ulrich Mohr für BUND-Kreisgruppe Südpfalz
Quelle: BUND Kreisgruppe Südpfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
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