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11. 04. 2002

 

BUND-Erfolg:

  

Raumordnungsverfahren Ortsumgehung Klingenmünster ausgesetzt

 

Wie soeben von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mitgeteilt wurde, hat das Ministerium des Inneren und für Sport mit Schreiben vom 11. 03. 2002 das Raumordnungsverfahren (ROV) über den Bau einer Ortsumgehung Klingenmünster im Zuge der B48 ausgesetzt.

 

Zur Begründung heißt es in der Mitteilung: „Nach Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins am 21. 02. 2002 in Klingenmünster hat sich gezeigt, dass vor einer abschließenden Entscheidung im ROV noch weitere Untersuchungen zu einer alternativen Trassenführung zu erbringen sind“.

 

Mit dieser Entscheidung folgt die Raumordnungsbehörde offensichtlich der Einschätzung von BUND-Vertretern, dass die von den Planern erstellten Unterlagen für eine tragfähige, den Gesetzen und den Interessen der Menschen genügenden Planung nicht ausreichend sind.

 

Der BUND sieht diese Entwicklung vor allem als Frucht seiner klaren, dezidierten und allen Beeinflussungsversuchen widerstehenden Haltung  -  im Interesse der Lebensqualität der Südpfälzer Bevölkerung.


 Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail:

regionalbuero@bund-pfalz.de

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