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Der nun vorliegende Raumordnungsentscheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ist ein Mix aus den drei Varianten D, B und C(Nord). Auch wenn dem BUND im Augenblick noch keine abschließende Stellungnahme zu den knapp 40 Seiten möglich ist, so lässt sich doch jetzt bereits feststellen: Er ist das genaue Gegenteil dessen, was als vernünftig zu gelten hat. Hierin sind sich sämtliche Umweltverbände von Anfang an völlig einig.
Vernünftig ist das, was verkehrsgeplagten Bürgern wirklich Entlastung bringt. In diesem Falle wäre dies die Verknüpfung einer engräumigen Umfahrung, möglicherweise in der Art einer Ortsrandstraße, mit innerörtlichen Maßnahmen in Form eines Dorfentwicklungsplanes, der neben Verkehrsdämpfungsmaßnahmen die Umlenkung des Schwerlastverkehrs enthält.
Unvernünftig ist eine weiträumige Umfahrung, wie von den Planern vorgelegt, weil sie den Ziel- und Quellverkehr - die Hauptmasse des dörflichen Verkehrs - nicht erfasst. Gestützt wird diese Annahme durch das Beispiel Pleisweiler-Oberhofen. Gemäß einer Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums haben lediglich 5 Prozent der Umfahrungen in Deutschland eine ausgesprochen hohe Bedeutung für die innerörtliche Entlastung.
Besonders unverständlich ist, dass man ausgerechnet die am weitesten nach Osten ausgreifende Trassenvariante gewählt hat. Diese wird von Heuchelheim-Klingen heftig abgelehnt, weil sie dieser Gemeinde gnadenlos Fernverkehr zuführen wird.
Für die innerörtlichen Probleme Klingenmünsters mit dem Ost-West-Verkehr über die L 493 bietet das Projekt noch nicht einmal ansatzweise eine Lösung an.
Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist der Versuch von Politik und Planung, unter Ausnutzung der verständlichen Empörung der Bürger über das innerörtliche Verkehrschaos Akzeptanz hinzubiegen für ein Fernstraßenkonzept aus Umgehungsstraßen, das den Bürgern kaum Entlastung bringt, aber hochattraktiv ist für den Fern- und Transitverkehr. Im Hinterkopf der Mainzer Politik steckt die Vision eines Fernstraßenkomplexes zwischen Frankreich, B 10 und A 65; das Wohlergehen der Bürger ist hierbei nur ein widerlegbares Akzeptanzbeschaffungsargument.
Rechtlich nicht haltbar ist das vorgelegte Umgehungskonzept wegen seiner gravierenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Anlässlich eines Erörterungstermins zur inzwischen realisierten Umgehung Pleisweiler-Oberhofen fiel folgende aktenkundige Bemerkung des damaligen Leiters des Straßenbauamtes Dahn-Bad Bergzabern: Eine gerade Weiterführung der B 48 in Richtung Norden scheidet wegen des Ergebnisses der Umweltverträglichkeitsstudie aus.
Ein Blick auf die geschützte Landschaft des Horbachtales und seiner Umgebung macht deutlich, welche Verwüstungen die zu erwartenden zyklopenhaften Eingriffe anrichten würden (Aufschüttungen bis zu 10 Metern Höhe, Einschnitte bis zu 15 Metern Tiefe, Schluchten bis zu einer Breite von 55 Metern). Man fragt sich, was Natur, Landschaft und Umwelt in der Tourismusregion Südpfalz bei unseren Verantwortlichen heute noch zählen. Ist das Basta-Politik? Von ganz oben? (vgl. RHEINPFALZ-Information v. 22. Januar 2005).
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die heute schon leidenden Bewohner des Kaiserbachtales (Waldrohrbach, Waldhambach) weitere Verkehrszuwächse zu erwarten hätten, die eine aus weiträumigen Ortsumgehungen zusammengehäkelte B 48 in Wechselwirkung mit der vierspurig geplanten B 10 auslösen würde.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
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