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29.08.2006

 

Ortsumgehung Impflingen: „Straßenhobel“ durch Südpfälzer Wein- und Tourismuslandschaft?

Fehlerhaft, veraltet, verschwenderisch

 

Für die Ortsumgehung Impflingen gibt es bei weitem sinnvollere Lösungen als das, was z. Zt. geplant wird. Aus diesem Grund kommt der BUND im Rahmen der „ergänzenden Anhörung“ zum geänderten Planfeststellungsverfahren B 38 Ortsumgehung Impflingen über das als Schnellstraße angelegte Verkehrsprojekt zu einem alles in allem vernichtenden Urteil.
„Wir müssen hier leider eine Verkehrsplanung erkennen, die keineswegs auf den aktuellen Verkehrsentwicklungen basiert, die nicht zukunftsorientiert ausgerichtet ist, die nicht sparsam mit Grund, Boden und Steuergeldern umgeht“
, heißt das Fazit am Schluss einer Stellungnahme der Organisation an die Adresse des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV).
Mit seiner Ablehnung sieht sich der BUND in Übereinstimmung mit dem Gemeinderat von Billigheim-Ingenheim, der sich erst vor wenigen Monaten gegen eine solche Maßnahme auf seiner Gemarkung ausgesprochen hat.

 

Fernstraßenprojekte werden eigentlich erst nach einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 4,0 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Dieses Projekt schafft es gerade auf bescheidene 2,2. Dennoch soll es unbekümmert weiter durchgezogen werden.

 

Besonders bestürzend wirkt das Festhalten der Planer an einem zur Begründung herangezogenen utopischen Verkehrswachstum von 24 Prozent bis zum Jahr 2015. Die vorliegenden Verkehrszahlen aus Prognosen und von Zählstellen sprechen eine ganz andere Sprache; das Verkehrsaufkommen auf der Achse Landau – Bad Bergzabern und in deren Einzugsbereich ist seit den frühen 90-er Jahren von Stagnation und z. T. sogar von Rückläufigkeit geprägt.
Diese Entwicklung wird unübersehbar von den neuesten Zählergebnissen der offiziellen Zählstellen in der Südpfalz bestätigt.

 

Die beabsichtigte Gigantomanie einer ortsdurchfahrtsfreien Schnellstraße von Landau bis Weißenburg mit Anschluss an die französische A 4 über Hagenau ist z. B. ablesbar an dem geplanten Sonderquerschnitt SQ 11 mit 11 Metern Fahrbahnbreite oder an der Inkaufnahme von Baukosten in Höhe von 16,7 Mio. Euro, wo es auch die Variante VI getan hätte, die im Raumordnungsverfahren noch mit 4,8 Millionen veranschlagt war.
Nicht weniger rücksichtslos ist das Festhalten an den Geländeauffüllungen im Speiss-Tal in einer Höhe von bis zu 5 Metern und den damit verbundenen nachhaltigen schädlichen Veränderungen für Kleinklima, Wasserhaushalt und Landschaftsästhetik. Hier ärgert besonders die fortgesetzte Missachtung des Landeswassergesetzes, das seit 2002 Auffüllungen in Talauen verbietet.

 

Im Übrigen ist seit der o. g. Entscheidung in Billigheim-Ingenheim eine ortsdurchfahrtsfreie Schnellstraßenverbindung zur deutsch-französischen Grenze nicht mehr machbar.
Warum daher die unbeirrbare und Steuergelder verschlingende Weiterverfolgung des teuren Ausbaustandards?

 

Als vernünftige Alternative zu dem Unsinn einer Schnellstraße als Ostvariante um Impflingen mit vorgesehener Abbiegemöglichkeit auf die K 45, die dadurch zum zusätzlichen Autobahnzubringer wird, sieht der BUND eine ortsnahe Umgehungsstrecke; diese sollte  -  auf  natürlichem Geländeniveau geführt  -  mit Hilfe von Kreisverkehren untergeordnete Straßen anbinden und damit auch eine Geschwindigkeit dämpfende Wirkung erhalten.
Folge wäre: Höhere Dammaufschüttungen und sog. „Überflieger“ würden sich erübrigen, die Lärmsituation bliebe erträglich.

 

Heute hat Verkehrspolitik andere Aufgaben, als immer noch dem Planungssoll der 80-er Jahre hinterherzulaufen.

 

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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