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08.12.2001

BUND - Brief an Gemeinderäte oder Bürger

Raumordnungsverfahren zur B38 Ortsumgehung Ingenheim  –  Appenhofen

 

Die Ortsgemeinderäte sind nach § 1 GemO ausschließlich dem Wohl der Gemeinde verpflichtet. Dem Wohl der Gemeinde kann es nicht dienen, wenn eine Fernstraße europäischen Ausmaßes an der Peripherie vorbeigeführt wird.

Alle Transitregionen Europas leiden unter der Verkehrslawine, die seit Jahrzehnten ungebremst die Menschen terrorisiert.

Daß es sich um eine solche Straße handelt, läßt sich leicht aus den Unterlagen entnehmen.

Um solche Straßen heute noch bauen zu können und nicht ganze Regionen gegen sich aufzubringen, geht die Politik heute den Weg über Ortsumgehungen, mit vagen Versprechungen, Verkehr aus dem Ort, wo er selbstverständlich auch störend ist, herauszunehmen.

Was danach kam, konnten sich in Gemeinden, bei denen eine solche Straße realisiert wurde, die Bürger in ihren schlimmsten Alpträumen vorher nicht vorstellen. Einer kleinen Erleichterung innerorts stand die Zerstörung des gesamten Lebensraumes mit vorher ungeahnten Belastungen rund um die Uhr und mit Schwerverkehr gegenüber.

Grillen an lauen Sommertagen auf der Terrasse oder ein Bier im Garten, spazierengehen am Sonntagnachmittag ohne das Auto zu benutzen, war dann nicht mehr möglich.

Die Lebensqualität ging dermaßen zurück, daß viele, die es sich  leisten konnten, wegzogen. Aber auch das gestaltete sich schwierig, da zwischenzeitlich die Immobilienpreise in den Keller gerutscht waren. Wer kauft sich schon ein Haus in der Nähe einer europäischen Fernverkehrsstraße?

Was hat dieses Horrorszenario mit Ingenheim und Appenhofen zu tun?

 

Die in diesem Raumordnungsverfahren geplanten Trassenvarianten werden genau diese Entwicklung für den gesamten südpfälzischen Raum bringen. Davon sind nicht nur die nächsten Orte Ingenheim und Appenhofen betroffen., sondern von den Brücken und Dämmen  wird in Kirchturmhöhe der Verkehrslärm durch das Kaiserbachtal und Klingbachtal bis nach Heuchelheim, Billigheim und Mühlhofen hallen. Die Abgasemmissionen werden sich bei Inversionswetterlagen der Schwerkraft und der Hauptwindrichtung folgend durch die Straßen aller Ortsteile wälzen.

 

Diese Straßenplanung, so wie sie heute vorliegt, ist nur dadurch realistisch, weil die Ortsgemeinde Appenhofen im Rahmen der Verwaltungsreform ihre Selbständigkeit verloren hat. Würde ein selbständiger Gemeinderat Appenhofen einer solchen Maßnahme zustimmen können? Und wie ist es um die Solidarität innerhalb eines Gemeindeverbandes bestellt, der einem Ortsteil die gesamte Last aufbürdet?

 

Die „Bürgerversammlung“ am 05.12.01 war keine Bürgerversammlung, sondern eine Selbstdarstellungsveranstaltung der SPD Ingenheim, die ihre Vertreter längst auf Lienie gebracht hat und nun pro forma die Meinung von den Bürgern erfahren will, um sich hinterher auf eine Bürgermeinung berufen zu können, die sie nach höherem Interresse interpretiert. Hier wird Regierungswillen parteipolitisch bis auf die Ortsebene durchgesetzt und die willigen Helfer vollziehen, was der Zampano will.

 

Die Menschen werden in die Irre geführt durch die Behauptung, es sei längst alles entschieden. Hierzu ist folgendes zu bemerken:

 

Mit dieser Äußerung versucht die SPD im Gemeinderat die Verantwortung für diese schicksalhafte Entscheidung auf die hohe Politik abzuwälzen. Dies ist jedoch nicht richtig. Nach dem Raumordnungsgesetz ist das Raumordnungsverfahren das Planungsstadium einer Maßnahme, in der geklärt wird, ob die Maßnahme durchgeführt wird oder ob nicht. Dabei hat der Gemeinderat unter 40 – 50 beteiligten Stellen eine herausragende Stellung. Gegen den Willen der Gemeinde kann eine Straße nur unter großen juristischen Schwierigkeiten gebaut werden, die Jahrzehnte benötigen. Deshalb hat der Planer bei der „Bürgerversammlung“ auf die Frage: was passiert, wenn der Gemeinderat ablehnt, auch gesagt: Zitat: .....“dann mache ich mein Buch zu und gehe nach Hause.“ 

Auch ein Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium in Mainz hat vor Jahren schon versprochen keine Straße gegen den Willen einer Gemeinde zu bauen.

Beispiel: A65 in Wörth und Kandel.

 

Die Argumente der Befürworter haben sich in der Diskussion weitgehend substanzlos erwiesen. Einzig die Entlastung der Hauptstraße in Ingenheim blieb als wichtigstes Argument, welches den Ort betrifft, übrig.

Dabei bleibt vollkommen unberücksichtigt, daß die Verkehrssituation dort schon heute unerträglich ist. Die Straße allerdings erst frühestens in 10 -, eher in 15 Jahren gebaut werden kann.  Mutet der Ortsgemeinderat den Anliegern der Hauptstraße allen Ernstes noch weitere 15 Jahre diese unerträgliche Situation zu?

Es gibt auch andere Möglichkeiten, den Verkehr erträglich zu gestalten. Immer mehr Orte, durch die Bundesstraßen führen, setzen Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt durch. Dies wird dann auch mit Radarkontrolle überwacht. Die Geschwindigkeit bringt den Lärm.

 

Der Termin für die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens in Impflingen ist von der Straßenbaulobby sehr bedacht gewählt. Hiermit soll Druck auf die Gemeinderäte in Billigheim - Ingenheim ausgeübt werden, sich nicht gegen das derzeitige Raumordnungsverfahren auszusprechen. 

 

Fazit: Jedes Gemeinderatsmitglied muß sich darüber im klaren sein, daß hier eine schicksalhafte Entscheidung ansteht, die vorwiegend übergeordneten Interessen nützt . Nichts wird mehr so sein wie zuvor. Die historische Idendität der Landschaft, in der man als Kind Frösche fing, Vögel beobachtete und Bäche aufstaute und so manchen Unsinn trieb, wird nicht mehr existieren. Entlang von Straßen geht niemand spazieren und Kinder hält man dort am besten auch fern. Ebenfalls darüber im klaren  muß man sich sein, daß die, die heute aus übergeordneten Gründen Parteiräson verlangen, einen später im Stich lassen, wenn es darum geht, den Enkeln zu erklären, warum man sich damals dafür entschieden hat.

 

Deshalb müssen die Gemeinderatsmitglieder das Raumordnungsverfahren am 12.12.2001 ablehnen und der Hauptstraße kurzfristig machbare Entlastungen erarbeiten. Nur so werden sie ihrem Auftrag gerecht, den sie von allen Wählern erhalten haben.

 

Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail:

regionalbuero@bund-pfalz.de

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