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28.10.2007
Schwerer Brocken auf dem Weg zur Vierspurigkeit:
BUND ertappt Planer bei grobem Verstoß gegen Artenschutzrecht
Der BUND beantragt anlässlich des jüngst
erfolgten Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren „Ausbau der B 10
Abschnitt Walmersbach – Hinterweidenthal“ ein Aussetzen des Verfahrens.
Grund: Die vorgelegten Unterlagen „entsprechen eindeutig nicht den
gemeinschaftlichen Anforderungen des Artenschutzes nach EU-Recht“ heißt es
in der schriftlich nachgereichten Eingabe des BUND-Regionalbüros Landau an den
Landesbetrieb Mobilität in Koblenz.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sei das Vorhaben „in der vorliegenden
Fassung nicht genehmigungsfähig“. Erst nach hartnäckigen Recherchen
ist es dem BUND als einziger Organisation gelungen, diesen groben Verstoß gegen
die Artenschutzbestimmungen überhaupt zu bemerken. Ein Beharren auf den
vorgelegten Planungen würde diese gerichtlich anfechtbar machen.
Vermisst werden insbesondere gezielte Untersuchungen und Kartierungen zu den vermuteten Fledermausvorkommen im Plangebiet. Nach Schätzungen von Fledermausexperten soll dieses Vorkommen bis zu 200 Exemplaren von z. B. Braunem Langohr, Zwergfledermaus, Großem und Kleinem Abendsegler umfassen.
Für streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt ein Zerstörungsverbot ihrer Lebensräume, wozu auch ihre Jagdgebiete zählen. Zur Verbotsaufhebung bedarf es nach Paragraph 62 BNatSchG einer gesonderten Befreiung. Von einer solchen Befreiung ist dem BUND nichts bekannt.
Ebenfalls unterlassen haben die Planer die Prüfung weiterer Indikatorarten wie z. B. der Amphibien. Auch hierzu wären sie gemäß gemeinschaftlichen und nationalen Anforderungen des Artenschutzes und gemäß aktueller Rechtsprechung verpflichtet gewesen.
Heike Krippner vom BUND-Regionalbüro beantragt daher in ihrem Schreiben, die vorgeschriebene Prüfung nachzuholen. Zur Wahrung naturschutzrechtlicher Normen wird außerdem Ausweisung und Eintragung von Bautabuzonen sowie - zum Schutz in Brut- und Laichzeiten - die Festschreibung von Bauausführungszeiten beantragt.
Der BUND sieht allen Grund zu der Annahme, dass die Planungsbehörde, nur um Zeit zu gewinnen, bewusst und gegen den eigenen Sachverstand geltende Vorschriften „übersehen“ haben. Dies mag zu erklären sein mit dem politischen Druck, der von den Freunden einer „Pfälzerwald-Autobahn“ offenbar ausgeht.
Quelle: BUND Kreisgruppe Südpfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
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