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Nachtflug
Straßburger Urteil mit Konsequenzen für Hahn
Wer jetzt Nachtflüge
durchsetzen will, sollte sich vorsehen, dass er nicht mit Europarecht in Kollision gerät.
Diese Feststellung ergibt sich aus einem soeben ergangenen Urteil des Straßburger
Gerichtshofes für Menschenrechte.
Der BUND Rheinland-Pfalz appelliert daher an die
Landesregierung, Pläne zurückzunehmen, die der Bevölkerung des Hunsrück eine Umleitung
der Frankfurter Nachtfracht-Flüge auf den Flugplatz Hahn zumuten wollen.
Das als "historisch" bezeichnete Urteil gibt - gemäss einer Meldung der
FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 4. 10. 2001 - der europaweiten Anti-Fluglärm-Lobby enormen
Auftrieb in ihrem Kampf, lärmgestressten Mitbürgern endlich eine gesicherte Nachtruhe zu
erstreiten.
Es sprach den Klägern Schadensersatz und die Erstattung von Rechtskosten im Wert von
240.000 Mark zu.
Zu dem Rechtsstreit kam es, weil acht britische Bürger, die im Einwirkungsbereich des Londoner Flughafens Heathrow leben müssen, gegen ihre Regierung vor Gericht gegangen sind.
Die Richter argumentierten mit dem "Menschenrecht
auf Nachtruhe"; es müsse eine "faire Balance" geben
zwischen nationalem Wirtschaftsinteresse und dem "Recht der Kläger auf Respekt für
ihre Wohnhäuser, ihre Privatsphäre und ihr Familienleben".
Vorrangige nationale Wirtschaftsinteressen sah das Gericht nicht.
Rechtsexperten sagen voraus: "Jeder andere Flughafen, jede Behörde und jede Regierung in Europa muss auf dieses Urteil reagieren".
Der BUND sieht keine Anlass zu der Annahme, dass diese Entwicklung um Rheinland-Pfalz und das benachbarte Hessen einen Bogen machen dürfte.
Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz
Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,
E-Mail: [email protected]
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