Reizvolle Landschaft nicht gegen Baugesetzbuch zersiedeln! Alternativen nutzen!
Der Stadtrat von Annweiler ist dabei,
mit der Aufstellung des Queichhambacher Bebauungsplanes „Im Wegel“ ein
wertvolles Stück seiner herrlichen Landschaft preiszugeben. Es bleibt absolut
unverständlich, wie es heutzutage noch möglich ist, dass die Bauleitplanung in
Annweiler mit einer wertvollen Außenbereichsfläche so locker und im Widerspruch
zu gültigen gesetzlichen Vorschriften umspringen kann, wo doch Alternativen im
Übermaß zur Verfügung stehen.
Schließlich zeigt Annweiler ja in anderen
Bereichen durchaus eine beachtliche Umweltsensibilität im Hinblick auf seine
touristischen Ressourcen.
Der bereits
am 26. Mai 2004 erfolgte Aufstellungsbeschluss wurde erst am 20. Juli
2005 zwecks „vorgezogener Öffentlichkeitsbeteiligung“ amtlich bekannt
gemacht. Für September 2005 ist eine öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes im Entwurfsstadium für „Anregungen und Bedenken“ vorgesehen.
Dennoch findet gleichzeitig bereits am 8. September die konstituierende
Sitzung des Umlegungsausschusses der Stadt Annweiler für den noch vorläufigen
Bebauungsplan statt.
Die Baulandumlegung war am 27. April 2005
zeitgleich beschlossen und angeordnet worden.
Es entsteht der Eindruck, dass hier in hemdsärmeliger Weise etwas durchgepeitscht werden soll und dass es um die geräuschlose, von schlechtem Gewissen angetriebene Herstellung vollendeter Tatsachen geht.
Als Alternative im Sinne einer
organischen und nachhaltigen baulichen Entwicklung Annweilers schlägt der BUND
vor, am Burgenring weiterzubauen, das ehemalige ASTA-Gelände zu nutzen und
prioritär innerörtliche Baulücken zu schließen. Das würde das Projekt „Im
Wegel“ völlig überflüssig machen.
Es wäre eine zeitgemäße Verfahrensweise,
ganz im Sinne der seit Rio in fortschrittlichen Kommunen praktizierten Lokalen
Agenda 21.
Sämtliche Aspekte des Vorhabens stehen in auffälligem Kontrast zu zahlreichen Festsetzungen des Baugesetzbuches. Dieses schreibt einen Umweltbericht schon bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Ein solcher Bericht hat insbesondere „Teil der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. . .“ zu sein.
Im einzelnen ist gegen den Plan in seinen bisher erkennbaren Konturen folgendes anzuführen:
Was hier gebaut werden soll, ist eine der heute nicht mehr verantwortbaren Zersiedlungserscheinungen, hier als verinseltes, nicht mehr integrierbares Satellitengebilde ohne Anschluss an den Dorfmittelpunkt, ohne soziale Infrastrukturen, ohne die Möglichkeit eines sinnvollen Angebotes an Kinder und Jugendliche, eben eine reine „Schlafzyste“ am Leib von Queichhambach.
Die Planung sieht eine Versiegelung der besten
Ackerlandfläche Queichhambachs vor, während gleichzeitig ganz in der Nähe
der gemeinnützig arbeitende Seminarbauernhof „Gut Hohenberg“ der
Stiftung Ökologischer Landbau (SÖL) dringend Ackerland benötigt.
Immerhin war
diese von Ministerpräsident Kurt Beck äußerst wohlwollend betrachtete
Einrichtung einst von Queichhambachs Ortsvorsteher als „Glücksfall“ für
das Dorf bezeichnet worden.
Das Vorhaben tangiert einen schützenswerten Hohlweg,
der - mindestens teilweise - als Erschließungsstraße vorgesehen ist.
Dies
wäre das Aus für einen wertvollen, urwüchsigen alten Baumbestand, ausgestattet
mit große Vogel- und Pflanzenvielfalt.
Eine Bebauung des Planungsareals wäre eine starke Beeinträchtigung einer noch funktionierenden Frischluftschneise, die geeignet ist, das verkehrsbelastete Queichtal mit zu entlasten.
Für ein westwärts gelegenes europarechtlich geschütztes FFH-Gebiet würden schädliche Auswirkungen entstehen.
Das
geltende Baurecht verlangt eine saubere Ermittlung und Darstellung von Fragen
des Landschaftsschutzes, der Luftverhältnisse, wasserrechtlicher Belange, der
sozialen Einbindung und Umnutzung von Agrarflächen.
Solange dies nicht
gewährleistet ist, muss der BUND seine Zustimmung zu dem Planungsvorhaben
versagen.
Darüber hinaus interessiert den BUND die Frage, wieso im Jahr 1999 bei
der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Annweiler der
Landespflegebeirat bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße nicht beteiligt
worden war.
Jetzt
steht die Frage im Raum, ob Vernunft und guter Wille noch etwas zu bewegen
vermögen.
Die zahlreichen BUND-Mitglieder im Bereich der Verbandsgemeinde
Annweiler jedenfalls sind gespannt, ob die Stadt Annweiler an ihrer völlig
überholten Vorgehensweise festhalten will und darf.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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