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05.09.2005

 

Bebauungsplan in Queichhambach:

 

Reizvolle Landschaft nicht gegen Baugesetzbuch zersiedeln! Alternativen nutzen!

 

Der Stadtrat von Annweiler ist dabei, mit der Aufstellung des Queichhambacher Bebauungsplanes „Im Wegel“ ein wertvolles Stück seiner herrlichen Landschaft preiszugeben. Es bleibt absolut unverständlich, wie es heutzutage noch möglich ist, dass die Bauleitplanung in Annweiler mit einer wertvollen Außenbereichsfläche so locker und im Widerspruch zu gültigen gesetzlichen Vorschriften umspringen kann, wo doch Alternativen im Übermaß zur Verfügung stehen.
Schließlich zeigt Annweiler ja in anderen Bereichen durchaus eine beachtliche Umweltsensibilität im Hinblick auf seine touristischen Ressourcen.

 

Der bereits am 26. Mai 2004 erfolgte Aufstellungsbeschluss wurde erst am 20. Juli 2005 zwecks „vorgezogener Öffentlichkeitsbeteiligung“ amtlich bekannt gemacht. Für September 2005 ist eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Entwurfsstadium für „Anregungen und Bedenken“ vorgesehen. Dennoch findet gleichzeitig bereits am 8. September die konstituierende Sitzung des Umlegungsausschusses der Stadt Annweiler für den noch vorläufigen Bebauungsplan statt.
Die Baulandumlegung war  am 27. April  2005 zeitgleich beschlossen und angeordnet worden.

 

Es entsteht der Eindruck, dass hier in hemdsärmeliger Weise etwas durchgepeitscht werden soll und dass es um die geräuschlose, von schlechtem Gewissen angetriebene Herstellung vollendeter Tatsachen geht.

 

Als Alternative im Sinne einer organischen und nachhaltigen baulichen Entwicklung Annweilers schlägt der BUND vor, am Burgenring weiterzubauen, das ehemalige ASTA-Gelände zu nutzen und prioritär innerörtliche Baulücken zu schließen. Das würde das Projekt „Im Wegel“ völlig überflüssig machen.
Es wäre eine zeitgemäße Verfahrensweise, ganz im Sinne der seit Rio in fortschrittlichen Kommunen praktizierten Lokalen Agenda 21.

 

Sämtliche Aspekte des Vorhabens stehen in auffälligem Kontrast zu zahlreichen Festsetzungen des Baugesetzbuches. Dieses schreibt einen Umweltbericht schon bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Ein solcher Bericht hat insbesondere „Teil der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. . .“  zu sein.

 

Im einzelnen ist gegen den Plan in seinen bisher erkennbaren Konturen folgendes anzuführen:

 

Das geltende Baurecht verlangt eine saubere Ermittlung und Darstellung von Fragen des Landschaftsschutzes, der Luftverhältnisse, wasserrechtlicher Belange, der sozialen Einbindung und Umnutzung von Agrarflächen.
Solange dies nicht gewährleistet ist, muss der BUND seine Zustimmung zu dem Planungsvorhaben versagen.
Darüber hinaus interessiert den BUND die Frage, wieso im Jahr 1999 bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Annweiler der Landespflegebeirat bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße nicht beteiligt worden war.

 

Jetzt steht die Frage im Raum, ob Vernunft und guter Wille noch etwas  zu bewegen vermögen.
Die zahlreichen BUND-Mitglieder im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler jedenfalls sind gespannt, ob die Stadt Annweiler an ihrer völlig überholten Vorgehensweise festhalten will und darf.

 

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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