++ [weitere Artikel zu Naturschutz] ++
30.06.03
Änderung des Nachbarrechtsgesetzes: Ökologische Oasen in Gefahr
Gesetzesänderung gegen
Landesverfassung und internationales Abkommen
MAINZ. Im Juli soll im Mainzer Landtag über eine Änderung des Landesgesetzes
zur Regelung des Nachbarschaftsrechtes entschieden werden.
Dabei soll offenbar die bisherige Unterscheidung zwischen frei wachsenden
Feldhecken und so genannten Schnitt- und Formhecken verschwinden. Das hätte zur
Folge, dass wertvolle heimische Strauchgehölze und Hunderte von Kleintierarten
in der sowieso schon ausgeräumten rheinland-pfälzischen Feldflur zum Verschwinden
gebracht würden.
In einem Schreiben an die Mitglieder des Landtagsausschusses
für Landwirtschaft und Weinbau weist BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Erwin Manz
kurz vor Verabschiedung des Gesetzgebungsvorhabens auf diese mit der Änderung
des Paragraphen 45 verbundenen Auswirkungen hin. Eine Beteiligung der
Naturschutzverbände hat nicht stattgefunden.
Der jetzt vorgesehene pauschale Bergriff "Hecke" hätte zur Folge,
dass in Zukunft alle für den Naturhaushalt wertvollen und landschaftsästhetisch
erwünschten Feldhecken derselben Schnittdisziplin unterworfen werden müssten
wie die bisweilen massiven "grünen Wände" in Hausgärten oder Parks.
Dies kann nicht angehen, da frei wachsende Hecken in ihrer möglichen Einwirkung
auf ein Nachbargrundstück nicht vergleichbar sind mit den Form- und
Schnitthecken.
Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung könnte noch nicht einmal eine niedrige
Hecke ohne Schnittpflicht gepflanzt werden. Das würde dazu führen, dass viele
Gehölzarten künftig weder blühen noch Früchte tragen könnten, da ihnen dies von
ihrer Natur her erst ab einer bestimmten Höhe möglich ist. Schwarzer Holunder
oder die Kornelkirsche beispielsweise würden gar nicht mehr gepflanzt werden.
In dieser Hinsicht widerspricht die vorgesehene Neufassung dem Internationalen
Abkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, dem die Bundesrepublik
beigetreten ist, sowie der Staatszielbestimmung von Artikel 69 der
Landesverfassung, nach der das Land zum Schutz von Natur und Umwelt besonders
verpflichtet wird.
Der BUND fordert daher die "sachgemäße und gerechtfertigte" Regelung
des bisherigen Paragraph 45 beizubehalten.
Quelle: BUND-Rheinlandpfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]
++ [weitere Artikel zu Naturschutz] ++ [oben ] ++