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28.11.2003
Wenn
Naturschutz und Tourismus in Konflikt geraten
- Der
Flächennutzungsplan
HASSLOCH: Der
Landschaftsplan zeigt auf, an welchen Stellen sich unterschiedliche Nutzungen
gegenüberstehen könnten
Der Flächennutzungsplan ist für viele ein Fremdwort. Aber für die
künftige Entwicklung einer Gemeinde hat er eine zentrale Bedeutung. Vieles von
dem, was in diesem Plan festgeschrieben ist, hat ganz direkte Auswirkungen - zum
Beispiel, wenn es um die Aufstellung von Bebauungsplänen geht. Ungefähr alle 15
Jahre wird der Flächennutzungsplan auf den neuesten Stand gebracht. Das
geschieht derzeit auch in Haßloch. Deshalb wollen wir zunächst erläutern, was es
mit diesem Plan auf sich hat und seine wichtigsten Inhalte nach
Themenschwerpunkten erläutern. Auch seine weitere Entwicklung werden wir
beobachten.
Wenn im Flächennutzungsplan Gebiete zum Schutz von Natur und
Landschaft dargestellt werden sollen, lässt die Gemeinde dazu einen Fachplan,
den so genannten Landschaftsplan ausarbeiten. Für Haßloch ist damit das Büro für
Landschaftsplanung Vicia in Karlsruhe beauftragt. Örtlicher Ansprechpartner ist
dabei Hans-Jürgen Bub, Landespfleger beim Bauamt der Gemeindeverwaltung. Er
begleitet das Verfahren bis hin zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes.
Der Landschaftsplan besteht aus Plänen mit Text, Karte und
Begründung. Im Grunde ist er ein Fachgutachten, das alle natürlichen Grundlagen
wie Boden, Wasser, Luft, Klima, Arten oder Biotope im jetzigen Zustand erfasst
und die Konflikte mit den städtebaulichen Zielen erläutert. Diese Darstellungen
sind zurzeit auf elf Themenkarten verteilt. So gibt es beispielsweise einen
Vegetationsplan, eine Schutzgebietskarte, Pläne zur Siedlungsentwicklung (von
1840 bis 1994) oder zu Flächennutzungen.
Nach der Bestandserfassung werden der Naturhaushalt und das
Landschaftsbild bewertet sowie die landespflegerischen Zielvorstellungen und
Maßnahmen ausgearbeitet. Ein konkretes Beispiel dazu: Der Holiday Park hat sein
Interesse an der Erweiterung des Freizeitparks kundgetan. Bevor dafür eine
Fläche im Flächennutzungsplan aufgenommen wird, findet im Fachgutachten
Landschaftsplan dazu die Auseinandersetzung mit den allgemeinen Umweltbelangen
statt. Bei einer solchen Planung gibt es vor allem Konflikte im Bereich
vorhandener Schutzgebiete, zum Beispiel mit dem Arten- und Vogelschutz, also dem
Naturschutz. Auf der anderen Seite stehen dazu als Gegenpol Fremdenverkehr und
Tourismus. Die Erweiterung des Holiday Parks hat deshalb in der Gesamtbewertung
aller Einzelvorhaben die höchste Konfliktstufe. Im Entwurf den
Flächennutzungsplanes kann man sehen, was die Gemeinde daraus gemacht hat.
Der Landschaftsplan ist für sich allein nicht verbindlich. Er ist
lediglich ein Fachgutachten, bei dem die Bürger nicht mitwirken dürfen. Die
erste rechtliche Stufe ist seine Einbindung in den Flächennutzungsplan. Erst
wenn das passiert ist, erlangt der Landschaftsplan Rechtswirkungen: Die Gemeinde
muss seine Darstellungen zum einen im Flächennutzungsplan berücksichtigen und
zum anderen, wenn er später bei konkreten Baumaßnahmen in den Bebauungsplan
übernommen wird. Beim Flächennutzungsplan findet zwar eine Bürgerbeteiligung
statt, aber auch gegen diesen gibt es keine Rechtsschutzmöglichkeit. Eine Klage
vor Gericht ist nicht möglich. Der Mechanismus ist genau wie beim
Landschaftsplan: Eine unmittelbare Außenwirkung - und das ist die Voraussetzung
für Rechtsschutz - haben auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht.
Nur innerhalb der Behörden ist er verbindlich. Will man etwas dagegen
unternehmen, muss man abwarten, bis sich baulich etwas tut. Dann ist es aber
meist zu spät, den Festsetzungen im Bebauungsplan zu ¸¸entkommen". Am besten
trägt der Bürger mit eigenen Vorschlägen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu den
Überlegungen bei.
Man könnte sagen, dass sich der Landschaftsplan über einen
längeren Zeitraum im ¸¸Hintergrund" entwickelt. Seine Bedeutung und Tragweite
treten erst in der wirklichen Situation zu Tage. Für manchen Bauherr wäre er
eine echte Überraschung: Das Gewerbegebiet Süd und der Holiday Park sollten
beispielsweise nach Vorstellungen des Landschaftsplanes zurückgebaut werden. Das
sind allerdings nur abstrakte Denkweisen, aber aus Sicht des Landschafts- und
Naturschutzes wäre das eine optimale Entwicklung für Haßloch. Menschliche
Handlungsweisen und Nutzungen bleiben dabei völlig außer Betracht. Nur so kann
der Landschaftsplan seine Aufgabe erfüllen: Bevor der Mensch über die Umwelt
entscheidet, muss diese sozusagen deutlich und uneingeschränkt zu Wort kommen.
Die Macher des Landschaftsplanes haben dabei nicht nur lokale
Umweltverträglichkeiten zu berücksichtigen. Es gibt auch EU-Gebiete, die wegen
ihrer überregionalen Bedeutung unantastbar sind. Dazu zählen zum Beispiel
Flora-, Fauna-, Habitatgebiete und Vogelschutzgebiete. Darüber hinaus existiert
auch ein Landesprogramm, das ¸¸Artenschutzprojekt Wiedehopf". Man muss sich
vorstellen, dass die Vogelschutzgebietsfläche in der Gemarkung Haßloch 1718
Hektar beträgt.
Ausgleich für
Eingriffe in die Natur
Eine ganz andere Konfliktsituation bringt das Thema
Windkraftnutzung mit sich. Die Gemeinde hat sich dazu Richtung Böhl eine Fläche
vorgestellt. Dies tut sie nicht, weil sie das konkret plant, sondern um den
Standort derartiger Anlagen in der Zukunft steuern zu können. Weist sie nämlich
keine Flächen für die Windkraft aus, sind die alternativen
Energiegewinnungs-Vorhaben mittels Wind theoretisch überall möglich.
In der Kategorie Gemeinbedarfsfläche hat sich die Gemeinde
landschaftsplanerisch mit den Vorhaben Tierheim und Verlagerung der Feuerwehr
auseinander gesetzt. Tatsächlich liegt derzeit eine Bauvoranfrage für das
Tierheim vor. Ein Standort dafür kann nur im Außenbereich vorgesehen werden.
Auch hier ist das Konfliktpotenzial enorm hoch: Es stehen mehrere öffentliche
Belange entgegen. Erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild und schädliche
Umwelteinwirkungen, vor allem im Schutzbereich der erfahrenen
Überflutungsflächen sind auszubalancieren. Das Vorhaben rangiert deshalb in der
Konfliktstufe auf Platz 2 gleich hinter dem Holiday Park.
Eine landschaftsplanerische Maßnahme war zum Beispiel die
Überlegung, den Innenbereich der Pferderennbahn als Naturschutzgebiet
auszuweisen. Die ¸¸Unterschutzstellung" geriet in Kollision mit dem Vorschlag
des Pfälzischen Rennvereins, eine Golfanlage im Innenbereich zu ergänzen. Als
weitere Einzelvorhaben wurde eine Sportplatzerweiterung (zweiter Fußballplatz
für den FV 21 im Wald) bewertet. In beiden Fällen müssten als Tribut dafür, dass
Natur und Landschaft Flächen ¸¸weggenommen" werden, Ausgleichsflächen (so
genannte Kompensationsflächen) bereit gestellt werden. Der Biotopverlust
hochwertiger Waldflächen wäre beim Fußballplatz praktisch nur sehr schwer
ausgleichbar.
Im ersten Quartal 2004 ist als nächster Schritt die
Bürgerbeteiligung vorgesehen. Das heißt, die Haßlocher werden öffentlich über
die Flächennutzungsplanung unterrichtet. Das geschieht dadurch, dass der
Flächennutzungsplan in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Dabei hat
jeder Interessierte die Gelegenheit, sich zu äußern.
Quelle:
Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG
Publikation: Mittelhaardter Rundschau
Ausgabe: Nr.274
Datum: Mittwoch, den 26. November 2003
Seite: Nr.17
Kontaktadresse:
BUND
Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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