++ [HOME] ++ [AKTION] ++ [AKTUELL] ++ [TERMINE] ++ [THEMEN] ++ [Artikel BUND NW] ++

 

28.11.2003

Wenn Naturschutz und Tourismus in Konflikt geraten - Der Flächennutzungsplan

HASSLOCH: Der Landschaftsplan zeigt auf, an welchen Stellen sich unterschiedliche Nutzungen gegenüberstehen könnten

Der Flächennutzungsplan ist für viele ein Fremdwort. Aber für die künftige Entwicklung einer Gemeinde hat er eine zentrale Bedeutung. Vieles von dem, was in diesem Plan festgeschrieben ist, hat ganz direkte Auswirkungen - zum Beispiel, wenn es um die Aufstellung von Bebauungsplänen geht. Ungefähr alle 15 Jahre wird der Flächennutzungsplan auf den neuesten Stand gebracht. Das geschieht derzeit auch in Haßloch. Deshalb wollen wir zunächst erläutern, was es mit diesem Plan auf sich hat und seine wichtigsten Inhalte nach Themenschwerpunkten erläutern. Auch seine weitere Entwicklung werden wir beobachten.

Wenn im Flächennutzungsplan Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft dargestellt werden sollen, lässt die Gemeinde dazu einen Fachplan, den so genannten Landschaftsplan ausarbeiten. Für Haßloch ist damit das Büro für Landschaftsplanung Vicia in Karlsruhe beauftragt. Örtlicher Ansprechpartner ist dabei Hans-Jürgen Bub, Landespfleger beim Bauamt der Gemeindeverwaltung. Er begleitet das Verfahren bis hin zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

Der Landschaftsplan besteht aus Plänen mit Text, Karte und Begründung. Im Grunde ist er ein Fachgutachten, das alle natürlichen Grundlagen wie Boden, Wasser, Luft, Klima, Arten oder Biotope im jetzigen Zustand erfasst und die Konflikte mit den städtebaulichen Zielen erläutert. Diese Darstellungen sind zurzeit auf elf Themenkarten verteilt. So gibt es beispielsweise einen Vegetationsplan, eine Schutzgebietskarte, Pläne zur Siedlungsentwicklung (von 1840 bis 1994) oder zu Flächennutzungen.

Nach der Bestandserfassung werden der Naturhaushalt und das Landschaftsbild bewertet sowie die landespflegerischen Zielvorstellungen und Maßnahmen ausgearbeitet. Ein konkretes Beispiel dazu: Der Holiday Park hat sein Interesse an der Erweiterung des Freizeitparks kundgetan. Bevor dafür eine Fläche im Flächennutzungsplan aufgenommen wird, findet im Fachgutachten Landschaftsplan dazu die Auseinandersetzung mit den allgemeinen Umweltbelangen statt. Bei einer solchen Planung gibt es vor allem Konflikte im Bereich vorhandener Schutzgebiete, zum Beispiel mit dem Arten- und Vogelschutz, also dem Naturschutz. Auf der anderen Seite stehen dazu als Gegenpol Fremdenverkehr und Tourismus. Die Erweiterung des Holiday Parks hat deshalb in der Gesamtbewertung aller Einzelvorhaben die höchste Konfliktstufe. Im Entwurf den Flächennutzungsplanes kann man sehen, was die Gemeinde daraus gemacht hat.

Der Landschaftsplan ist für sich allein nicht verbindlich. Er ist lediglich ein Fachgutachten, bei dem die Bürger nicht mitwirken dürfen. Die erste rechtliche Stufe ist seine Einbindung in den Flächennutzungsplan. Erst wenn das passiert ist, erlangt der Landschaftsplan Rechtswirkungen: Die Gemeinde muss seine Darstellungen zum einen im Flächennutzungsplan berücksichtigen und zum anderen, wenn er später bei konkreten Baumaßnahmen in den Bebauungsplan übernommen wird. Beim Flächennutzungsplan findet zwar eine Bürgerbeteiligung statt, aber auch gegen diesen gibt es keine Rechtsschutzmöglichkeit. Eine Klage vor Gericht ist nicht möglich. Der Mechanismus ist genau wie beim Landschaftsplan: Eine unmittelbare Außenwirkung - und das ist die Voraussetzung für Rechtsschutz - haben auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht. Nur innerhalb der Behörden ist er verbindlich. Will man etwas dagegen unternehmen, muss man abwarten, bis sich baulich etwas tut. Dann ist es aber meist zu spät, den Festsetzungen im Bebauungsplan zu ¸¸entkommen". Am besten trägt der Bürger mit eigenen Vorschlägen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu den Überlegungen bei.

Man könnte sagen, dass sich der Landschaftsplan über einen längeren Zeitraum im ¸¸Hintergrund" entwickelt. Seine Bedeutung und Tragweite treten erst in der wirklichen Situation zu Tage. Für manchen Bauherr wäre er eine echte Überraschung: Das Gewerbegebiet Süd und der Holiday Park sollten beispielsweise nach Vorstellungen des Landschaftsplanes zurückgebaut werden. Das sind allerdings nur abstrakte Denkweisen, aber aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes wäre das eine optimale Entwicklung für Haßloch. Menschliche Handlungsweisen und Nutzungen bleiben dabei völlig außer Betracht. Nur so kann der Landschaftsplan seine Aufgabe erfüllen: Bevor der Mensch über die Umwelt entscheidet, muss diese sozusagen deutlich und uneingeschränkt zu Wort kommen.

Die Macher des Landschaftsplanes haben dabei nicht nur lokale Umweltverträglichkeiten zu berücksichtigen. Es gibt auch EU-Gebiete, die wegen ihrer überregionalen Bedeutung unantastbar sind. Dazu zählen zum Beispiel Flora-, Fauna-, Habitatgebiete und Vogelschutzgebiete. Darüber hinaus existiert auch ein Landesprogramm, das ¸¸Artenschutzprojekt Wiedehopf". Man muss sich vorstellen, dass die Vogelschutzgebietsfläche in der Gemarkung Haßloch 1718 Hektar beträgt.

Ausgleich für Eingriffe in die Natur

Eine ganz andere Konfliktsituation bringt das Thema Windkraftnutzung mit sich. Die Gemeinde hat sich dazu Richtung Böhl eine Fläche vorgestellt. Dies tut sie nicht, weil sie das konkret plant, sondern um den Standort derartiger Anlagen in der Zukunft steuern zu können. Weist sie nämlich keine Flächen für die Windkraft aus, sind die alternativen Energiegewinnungs-Vorhaben mittels Wind theoretisch überall möglich.

In der Kategorie Gemeinbedarfsfläche hat sich die Gemeinde landschaftsplanerisch mit den Vorhaben Tierheim und Verlagerung der Feuerwehr auseinander gesetzt. Tatsächlich liegt derzeit eine Bauvoranfrage für das Tierheim vor. Ein Standort dafür kann nur im Außenbereich vorgesehen werden. Auch hier ist das Konfliktpotenzial enorm hoch: Es stehen mehrere öffentliche Belange entgegen. Erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild und schädliche Umwelteinwirkungen, vor allem im Schutzbereich der erfahrenen Überflutungsflächen sind auszubalancieren. Das Vorhaben rangiert deshalb in der Konfliktstufe auf Platz 2 gleich hinter dem Holiday Park.

Eine landschaftsplanerische Maßnahme war zum Beispiel die Überlegung, den Innenbereich der Pferderennbahn als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die ¸¸Unterschutzstellung" geriet in Kollision mit dem Vorschlag des Pfälzischen Rennvereins, eine Golfanlage im Innenbereich zu ergänzen. Als weitere Einzelvorhaben wurde eine Sportplatzerweiterung (zweiter Fußballplatz für den FV 21 im Wald) bewertet. In beiden Fällen müssten als Tribut dafür, dass Natur und Landschaft Flächen ¸¸weggenommen" werden, Ausgleichsflächen (so genannte Kompensationsflächen) bereit gestellt werden. Der Biotopverlust hochwertiger Waldflächen wäre beim Fußballplatz praktisch nur sehr schwer ausgleichbar.

Im ersten Quartal 2004 ist als nächster Schritt die Bürgerbeteiligung vorgesehen. Das heißt, die Haßlocher werden öffentlich über die Flächennutzungsplanung unterrichtet. Das geschieht dadurch, dass der Flächennutzungsplan in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Dabei hat jeder Interessierte die Gelegenheit, sich zu äußern.

Quelle:
Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG
Publikation: Mittelhaardter Rundschau
Ausgabe: Nr.274
Datum: Mittwoch, den 26. November 2003
Seite: Nr.17


Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de

 ++ [HOME] ++ [AKTION] ++ [AKTUELL] ++ [TERMINE] ++ [THEMEN] ++ [Artikel BUND NW] ++ [OBEN] ++