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28. 06. 2004

 

Neue Müllgebührenkalkulation: Rechenkünste verdecken Fluch der bösen Tat

Zweifache Überkapazität erzeugt wackliges Kalkulationskartenhaus

Deponiekosten doppelt so teuer wie Verbrennung

Es kann nicht überraschen, dass die Kreisverwaltung SÜW bei ihrer Neukalkulation der Müllgebühren, mit der sie dem OVG-Urteil vom 17. Februar gerecht werden will, zur gleichen Kostenbelastung für die Bürger kommt wie bisher:

In unzulässiger Weise wälzt sie nämlich ihr kalkulatorisches Grunddilemma der 1992 für 20 Jahre in Betrieb genommenen, aber wegen der bundesrechtlichen Vorschriften der „Technischen Anleitung Siedlungsabfall“ (TASI) nur noch bis Ende 2004 betreibbaren  Hausmülldeponie Heuchelheim auf die Bürger ab, die am allerwenigsten eine solch gewaltige Überkapazität und Fehlplanung zu verantworten haben.
Eine nur zu ca. 28 Prozent nutzbare Einrichtung soll möglichst zu 100 Prozent abgeschrieben sein
.

Diese zentrale Erkenntnis lässt sich herausdestillieren aus dem Knäuel von Aussagen in der 50 Seiten umfassenden „neuen“ Kostenkalkulation der Kreisverwaltung SÜW, die diese dem BUND in fairer Weise zur Einsicht zur Verfügung gestellt hat. Das Ergebnis bekräftigt mit großer Deutlichkeit die Kritik von RHEINPFALZ-Redakteur Rolf Gauweiler vom 8. Juni, der den Kreis- und Stadtratsmitgliedern vorwirft, sie verstünden sich lieber als „Partner“ denn als „Kontrolleure der Verwaltung“, ausgestattet mit den Eigenschaften „kritisches Nachfragen und Zivilcourage“. Denn mit ihrer einstimmigen unkritischen Absegnung dieser Kalkulation haben sich die Volksvertreter des Kreises SÜW ohne Not in die argumentative Wagenburg ihrer Verwaltung als eine Art „Koalition der Willigen“ hineinziehen lassen.

Die Hauptschwäche der vorgelegten Kalkulation zeigt sich in Folgendem:

Gefragt hätte werden müssen: Der wievielte Teil des gesamten Deponievolumens von 1,2 Million Kubikmeter (s. RHEINPFALZ v. 30. 09. 1998)wurde im Jahr 1999 mit den dort  aus SÜW abgelagerten 5.609 Kubikmetern verfüllt, und welcher Anteil an den 1999 angefallenen Gesamtkosten der Deponie in Höhe von 4,913 Millionen DM ist damit vom Gebührenzahler aufzubringen? Die Kreisverwaltung dagegen geht aus von dem bis 1999 verfüllten Anteil des Gesamtvolumens; diesen Deponieteilbereich zerlegt sie in „Deponie-Alt“ (gefüllt bis 1998) und „Deponie-Neu“(gefüllt im Jahr 1999). Das proportionale Verhältnis der beiden Deponieteile setzt sie dann in Bezug zu den 100 Prozent Gesamtkosten von 4,913 Millionen DM (d. h. Fixkosten aus Abschreibung und Zinsen plus geringe variable Kosten): Für den Altbereich gehen dadurch 3,103 Millionen DM und für den Neubereich 1,81 Millionen DM in die Gebührenkalkulation ein.

Somit erhalten die gerade mal 5,6 Promille des im Jahr 1999 verfüllten Deponieraumes ein wesentlich höheres finanzielles Gewicht als bei einer verursachungsgerechten Vorgehensweise. Verursachungsgerecht wäre es vielmehr, wenn die Bürger nur 25,4 Prozent für die am 31. 12. 1998 aufgelaufene Altlast von 253.788 Kubikmetern (s. RHEINPFALZ v. 30. 09. 1998) und nur 5,6 Promille für die 1999 neu verfüllten  5.609 Tonnen an Kostenanteilen von den Gesamtkosten zu tragen hätten. Damit entsteht für die Tonne deponierten Hausmülls der mehr als doppelte Tonnagepreis wie der der ohnehin schon teuren Verbrennung in Pirmasens.

Aktuell spricht die Kreisverwaltung von einem „Teilausbaustand“ der Deponie von lediglich 300.000 Tonnen. Dies jedoch steht in deutlichem Widerspruch zu den damals von der RHEINPFALZ (s. o.) genannten Zahlen.

Im Übrigen hätten nach den gültigen ZAS-Statuten die Gebührenzahler nur für die „Deponie-Alt“ herangezogen werden dürfen und nicht für die „Deponie-Neu“, da deren Kosten über den Verbrennungspreis abgegolten sind.

Dazu muss man wissen, dass dem ZAS im Jahr 1999 30.609 Tonnen hätten zur Verbrennung übergeben werden müssen. Dies jedoch ist nicht geschehen. Vom Landkreis SÜW wurden vielmehr die bereits genannten 5.609 Tonnen, also 18,3 Prozent von der Gesamtmenge zu verbrennenden Materials, auf der Heuchelheimer Deponie endgelagert. Und für diese 18,3 Prozent wurden 100 Prozent der 4,913 Millionen DM Deponiekosten in die Kalkulation aufgenommen.

Die Darstellung der Fixkosten ist nicht ohne Fragwürdigkeiten:

Die vorgelegte Kalkulation weist Abschreibungen in Höhe von 3,524 Millionen DM nach. Mit diesen 7,4 Prozent der Investitionssumme von 46 Millionen DM wäre  -  linear betrachtet  -  die Anlage alles in allem nach ca. 13 Jahren im Jahr 2004 abgeschrieben und über die Müllgebühren bezahlt. Bis 1999 wären somit für eine Deponie, die zum damaligen Zeitpunkt gerade mal zu 25,3 Prozent genutzt wurde, bereits 53,8 Prozent der Abschreibungskosten in die Gebührenrechnung eingeflossen. Demnach ist der „Altbereich“ von den Gebührenzahlern weit über dessen Nutzung hinaus getilgt worden.

Folgende weitere Fragen drängen sich noch auf:

Hätten wir in der Vergangenheit Beschlussgremien gehabt, die sich nicht als Vollzugsorgan einer Verwaltung verstehen, wäre dem Kreis SÜW der traurige Ruhm erspart geblieben, seinen Bürgern die höchsten Müllgebühren aller ZAS-Gebietskörperschaften aufs Auge gedrückt zu haben.

Dreifach ist der Grund für diese  Peinlichkeit:

Ein Wunder wäre es nicht, wenn gegen das vorgelegte wacklige Kalkulations-Kartenhaus erneut Klagen erhoben würden.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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