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OVG-Urteil Müllgebühren

Ein Urteil gegen Vernunft, Bürger und Umwelt

Die Aufhebung des Neustadter Verwaltungsgerichtsurteils durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz in der heute ergangenen Müllgebühren-Entscheidung ist in den Augen des BUND ein Triumph der Staatsraison über Vernunft, Bürgernähe und Umwelt. Je näher eine juristische Instanzenebene der Regierungsebene ist, desto staatsfrommer scheinen ihre Entscheidungen auszufallen, desto größer ist die Gefahr der schleichenden Aushöhlung des Prinzips der Gewaltenteilung.

Dem Gericht fehlte es offenbar an Mut, dem spürbaren Druck aus Politik und Wirtschaft standzuhalten. Schließlich wären in der Folge eines bürgerfreundlichen Urteils erdrutschartig Fragen nach der Rechtmäßigkeit von Gebührenordnungen für am Bedarf vorbei geplanten Prestigeobjekten aller Art aufgekommen.

Anscheinend unbeeindruckt hat das Gericht die Auflistung von in der Neustadter Urteilsbegründung enthaltenen schwerwiegenden Fakten beiseitegeschoben. Im Detail wird dort aufgeführt, dass schon Anfang der 90-er Jahre der drastische Rückgang des jährlichen Müllaufkommens im ZAS-Gebiet absehbar war - von angenommenen 265.520 Tonnen auf tatsächliche 88.674,41 Tonnen im ersten Betriebsjahr 1999:

Die Aufhebung des Neustadter Urteils durch das OVG Koblenz arbeitet der Verpackungsindustrie in die Hände, sie könnte einen Rückfall hinter das Duale System (DSD) beschleunigen und zu einem anschwellenden Mülltourismus beitragen.


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