++ [weitere Artikel zum Thema MÜLL] ++

01.02.2000

INFO zur BUND-Aktion im Kreis GER

Initiative für gerechte Müllgebühren

Müllgebührenbescheid für 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen ist Ihnen ein neuer Müllgebührenbescheid für das Jahr 2000 zugestellt worden. Die Abrechnung für 1999 brachte noch einmal eine deutliche Erhöhung, da kann die Tatsache, dass für 2000 dieses hohe Gebührenniveau beibehalten wird, kein Trost sein. Daher bitten wir Sie dringend, gegen die ungerechtfertigt hohen Müllgebühren zu protestieren und gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Das hat folgende Gründe:

Der BUND setzt sich mit dieser Aktion gegen die verfehlte Müllpolitik ein, die im gesamten ZAS-Gebiet praktiziert wird. Er protestierte von Anfang an gegen den Bau des weit überdimensionierten Müllheizkraftwerkes in Pirmasens, das aufgrund mangelnder Auslastung viel zu hohe Kosten verursacht und gleichzeitig alle Anstrengungen der Müllvermeidung unterläuft. Mit Ihrem Widerspruch sowie einer Spende unterstützen Sie unsere gerichtlichen Musterverfahren gegen die ungerechtfertigt hohen Müllgebühren in unserem Landkreis. Unser Ziel ist ein letztinstanzliches Urteil, das für alle beteiligten Widerspruchsführer/innen zu gerechten Müllgebühren führt und die Politiker zu einem vorsichtigeren Umgang mit dem Geld der Bürger/innen veranlasst.

Die im Zuge der derzeit praktizierten Müllpolitik anfallenden Kosten sind - wie auch immer wieder aus der Presse zu erfahren ist - enorm hoch bei ständig steigender Tendenz. Durch das Müllheizkraftwerk in Pirmasens entstehen rund 28 Mio. DM jährliche Grundkosten, die auf das Gebiet des ZAS (Zweckverband Abfallwirtschaft) nach ZAS-Müllvolumen anteilig umgelegt werden. Gleichzeitig sinken aber die Müllmengen, weshalb die Kosten pro angelieferter Tonne Müll steigen. Dies lässt sich auch durch die Anlieferung von Fremdmüll nicht auffangen, solange die Fremdanlieferer nur den wesentlich niedrigeren Marktpreis bezahlen als die dem ZAS angeschlossenen Landkreise.


Trotz aller anderen Verlautbarungen: Nur wer auch gegen den neuen Bescheid Widerspruch einlegt, kann sicher sein, dass er vom positiven Ausgang der Musterprozesse profitieren wird!

Zum Hintergrund:
Der BUND organisiert seit letztem Jahr zugunsten aller Widerspruchsführer/innen, die nicht selbst ein gerichtliches Verfahren durchführen können oder wollen, zwei gerichtliche Musterverfahren. Musterkläger sind für den Kreis Südliche Weinstraße Herr Manfred Hofmann, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, für den Kreis Germersheim Frau Ursula Radwan, Diplom-Sportlehrerin. Mit der Durchführung der Musterverfahren wurde eine renommierte Freiburger Anwaltskanzlei beauftragt. Zum Verfahren im Kreis Germersheim ist für Mitte März die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht anberaumt. Eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit wird aber wahrscheinlich erst nach einigen Jahren über mehrere Instanzen hinweg erfolgen. Dies erfordert einen langen Atem und kann nur gelingen, wenn genügend finanzielle Reserven zur Verfügung stehen. 
Trotz der bereits sehr hohen Beteiligung an unserer Aktion sind die bisher geleisteten Spenden noch nicht ausreichend, um alle notwendigen qualifizierten Gutachten finanzieren zu können. Es zeigt sich leider, dass wir alle unsere Klagepunkte gutachterlich belegen müssen, um den Prozess gewinnen zu können. Hierzu muss die finanzielle Unterstützung für die Musterprozesse weiter verstärkt werden. 

Was können Sie tun, um die Musterprozesse zu unterstützen?

Senden Sie beiliegendes Widerspruchsformular schnellstmöglich im Original an uns zurück. Falls Sie 1999 noch keinen Widerspruch eingelegt haben, erklären Sie sich damit gleichzeitig zu einer Spende bereit (s.u.). Wir werden die Widersprüche dann gesammelt an die Kreisverwaltung weiter leiten. Falls die WiderspruchsGleichzeitig mit dem Widerspruch beantragen Sie ein Ruhen des Widerspruchsverfahrens, bis über die anhängigen Musterprozesse entschieden ist. 
Überweisen Sie uns (wenn nicht schon 1999 geschehen) mit dem beiliegenden Überweisungsträger den Betrag von DM 100,-- oder, wenn es Ihre finanzielle Situation erlaubt, einen höheren Betrag. Hierüber erhalten Sie eine Spendenbestätigung.

Was sind Ihre Vorteile?
Sie müssen nicht selbst das Widerspruchsverfahren durchführen und anschließend Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, was mit Kosten verbunden ist, die 100,-- DM bei weitem übersteigen.
Vielmehr ruht Ihr Widerspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Musterprozessen. Wenn diese, was wir hoffen, Erfolg haben, so wird die Kreisverwaltung dann auch Ihren Gebührenbescheid zu Ihren Gunsten ändern.
Falls die Musterprozesse ohne Erfolg bleiben, können Sie Ihren Widerspruch zurück nehmen, ohne dass hierfür Widerspruchskosten entstehen. Abgesehen von der an uns geleisteten Spende fallen keine Ausgaben an.

Kurz gesagt: Kein Risiko, geringe Kosten und bei unserer gemeinsamen Sache aktiv dabei!

Versuchen Sie auch, Freunde und Bekannte für unsere Ziele zu gewinnen!

Konto 200 810 6 bei Volksbank Bad Bergzabern
Bankleitzahl 548 913 0
Stichwort:
Müllklage


Wir vom BUND wollen Sie unterstützen durch:

Helfen Sie mit, denn nur
GEMEINSAM SIND WIR STARK

Unser Leitgedanke:

UNTEN RÜTTELN- DAMIT ES OBEN WACKELT

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BUND-Kreisgruppe Germersheim
E-Mail:
ger@bund-pfalz.de


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de

++ [weitere Artikel zum Thema MÜLL] ++ [oben ] ++