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12. 03. 2002
Der BUND verlangt die Einsetzung eines unabhängigen Gremiums zur Untersuchung der Vergabepraxis bei der Errichtung der Pirmasenser Müllverbrennungsanlage.
Die derzeitigen Müllgeschichten aus dem Kölner Klüngel lassen Erinnerungen wach werden an die Geschmeidigkeit, mit der die damaligen Entscheidungsträger bei der MVA Pirmasens der Verbrennungswirtschaft entgegengekommen sind; Erinnerungen auch an die gnadenlose Härte, mit der die allzu großzügig dimensionierte Anlage gegen mehr als 40.000 Einwender und die künftigen Gebührenzahler exekutiert wurde - mit anschließender, juristisch schlampiger, Absegnung des Gebührendiktats durch die oberste Verwaltungsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.
Was ins Auge sticht, ist die Umkehrung marktwirtschaftlicher Verhältnisse: Der Staat und seine Bürger tragen das Risiko - risikofreies Abkassieren wird dem Unternehmen und seinen Anteilseignern vertraglich garantiert.
So drängt sich die Frage auf, welche Sogkräfte bringen Politiker zur Unterzeichnung derart sittenwidrig gestalteter Vertragsverhältnisse? Und: Was ist eigentlich aus dem vor geraumer Zeit in die Medien gedrungenen Bestechungsvorwurf geworden, der im Zusammenhang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Firma ABB im Raume stand? Diese soll - nach Medienberichten - auch bei der Errichtung der Südwestpfälzer Anlage ihre Hand im Spiel gehabt haben.
Die Willfährigkeit der Politik gegenüber dem Pirmasenser Verbrennungsgeschäft ist in vielen Punkten belegbar an Hand des Prospektes, mit dem die HANNOVER HL Leasing GmbH & Co. KG Beteiligungsangebote an der MKHW Pirmasens Abfallbehandlungs GmbH & Co. KG macht und mit risikoloser Betreibung wirbt. Hierzu aufgeführt seien folgende Punkte:
· In einem auf 25 Jahre die Verhältnis zementierenden Vertrag wurde mit dem Generalunternehmer Sotec zur Errichtung der Anlage ein - nicht hinterfragbarer - Festpreis in Höhe von 350 Mio. DM vereinbart. Kostenunterschreitungen gehen zu Gunsten des Betreibers Sotec, der ZAS (Zweckverband Abfallbeseitigung Südwestpfalz) und damit die Gebührenzahler haben keinerlei Ansprüche.
· Auch bei den Betriebskosten gehen Kostenunterschreitungen einseitig voll zu Gunsten des Betreibers.
· Dagegen sind - bereits in Aussicht gestellte - Nachinvestitionen vom ZAS mit entsprechenden zusätzlichen Vergütungen auszugleichen (Vgl. Prospekt S. 52 ff). Bei größeren Schäden hat der Gebührenzahler ebenfalls mit weiteren Lasten zu rechnen.
· Der Initiator des Finanzierungs- und Beteiligungsmodells erhält auch nach Abschluss seiner eigentlichen Aufgabe (Erarbeitung der Fondskonzeption für 1,8 Mio. DM, Prospekt für 200.000 DM, Eigenkapitalvermittlung für 12,6 Mio DM, Übernahme einer Plazierungsgarantie für 1 Mio. DM) zusätzlich für die Dauer der gesamten Laufzeit von 25 Jahren jährlich eine Vergütung von 827.500 DM, die sich ab 2000 Jahr für Jahr um 2 Prozent erhöht.
· Für diesen gigantischen Betrag ist lediglich die Bedienung von EDV-Programmen zu leisten mit wiederkehrenden Vorgängen, die die Verwaltung der maximal 2000 Anteilseigner betreffen. Das bedeutet unter anderem, dass der Gebührenzahler auch noch die Verwaltung einer Abschreibungsfirma mit sage und schreibe sechs Gesschäftsführern zu tragen hat.
· Der ZAS ist nicht nur verpflichtet, seinen gesamten Restmüll in Pirmasens verbrennen zu lassen; er muss auch noch eine Vergütung für Fremdmüll an den Betreiber bezahlen. Je höher der Fremdmüllanteil liegt, umso größer werden die Zusatzerlöse für den Betreiber.
· Seltsam mutet auch an, dass der ZAS zu horrenden Preisen ein überdimensioniertes Grundstück (7,6 Hektar) erworben hat, das nur teilweise für die MVA benötigt wird, trotzdem aber mit der vollen Fläche an deren Betreiber verpachtet wird.
Fazit: Von Anfang an konnte für den Betreiber zwecks Gewinnmaximierung nichts groß genug sein - Gebührenzahler und Müllvermeidung waren kein Thema.
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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