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10.02.2004

 

Müllgebühren-Musterklage: Das Pfeifen des Knaben im Walde

 

Wer ist denn in Berufung gegangen?

Wenn das Ehrenamt wider den Stachel löckt

 

Zu den Behauptungen des Leiters des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (EBA) SÜW Hans Volkhardt, wiedergegeben in der RHEINPFALZ vom 31. 01. 2004, stellt der BUND Folgendes fest:.

Bereits am 19. Juni 2000 war der benachbarte ZAS-Kreis Germersheim in einem gleich gelagerten Fall zunächst vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert. Dort wurden die Müllgebührenbescheide für 1999 und 2000 aufgehoben. Im weiteren Verlauf erwiesen sich Hoffnungen der Germersheimer Kreisverwaltung auf Berufung als vergeblich. Nur im Teilbereich Überdimensionierung wollte das OVG Koblenz nicht für Recht erkennen.

Irgendwelcher Erkenntnisgewinn für das Verhalten im eigenen Verfahren schlug sich durch diese Entwicklung bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße überhaupt nicht nieder. Man tat vielmehr alles, um Tausende von Widerspruchsführern möglichst zur Rücknahme ihres Widerspruchs zu bewegen. Hier stellt sich die Frage nach den Motiven, wo doch laut Landrätin Riedmayer alle Gebührenzahler nach erfolgter Gerichtsentscheidung gleich behandelt werden sollten.

Schon im Oktober 2000 verweigerte man eine Entscheidung zu den eingegangenen Widersprüchen, weil man den weiteren Verlauf des Germersheimer Verfahrens abwarten wollte. Dagegen erhob der BUND sofort  Untätigkeitsklage beim VG Neustadt und  forderte die Herausgabe von Unterlagen, die die Kreisverwaltung SÜW nicht vorlegen wollte.

 Dann kam es im März 2001 zu der gerichtlichen Anordnung, das Widerspruchsverfahren zunächst ruhen zu lassen, bis das OVG Koblenz in der sich hinziehenden Germersheimer Angelegenheit entschieden habe. Am 3. Januar 2002 erteilte das Neustadter VG die Auskunft: „Eine Entscheidung mit oder ohne mündliche Verhandlung steht in nächster Zeit nicht an“.

 Endlich am 11. November 2002 entschied das VG Neustadt im Sinne der Kreisbürger und des BUND. Unmittelbar nach Zustellung des Urteils stellte die Kreisverwaltung SÜW völlig unbeeindruckt Antrag auf Zulassung der Berufung, die das OVG Koblenz am 14. Mai auch zuließ.

 Seit dieser Zeit wird vertagt: Erst der Termin vom 20. November 2003 und dann  -  auf Antrag der Kreisverwaltung SÜW  -  der 15. Januar 2004.

Die Äußerungen des Herrn Volkhardt erinnern an das Pfeifen des von Angst ergriffenen Knaben im Walde. Seine am ungeeigneten Objekt vorgenommene Replik ist anscheinend bestimmt von dem tiefen Erschrecken darüber, dass Bürger es wagten, die Unfehlbarkeit von Behörden in Zweifel zu ziehen, statt mit gesenktem Blick die Korridore der Verwaltung zu betreten.

Ja, ja, das in allen Sonntagsreden hoch gelobte Ehrenamt! Wenn es anfängt, die Spiele der Macht beim Namen zu nennen, anstatt bieder und brav vor sich hinzuwerkeln, ist es aus mit den Lobgesängen auf uneigennütziges Engagement; dann wird sogar die Bitte um Spenden in schräges Licht gestellt.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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