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10.02.2004
Müllgebühren-Musterklage: Das Pfeifen des Knaben im Walde
Wer ist denn in Berufung gegangen?
Wenn das Ehrenamt wider den Stachel löckt
Zu den Behauptungen des Leiters des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (EBA) SÜW Hans Volkhardt, wiedergegeben in der RHEINPFALZ vom 31. 01. 2004, stellt der BUND Folgendes fest:.
Es wurde gegen den deutlich erkennbaren Willen des BUND keine Gelegenheit ausgelassen, in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Müllgebühren für SÜW Zeit zu schinden. Welche Gelegenheiten zum Einlenken, man verstreichen ließ und wie der BUND auf Entscheidung drängte, zeigt folgende Chronik:
Bereits am 19. Juni 2000 war der benachbarte ZAS-Kreis Germersheim in einem gleich gelagerten Fall zunächst vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert. Dort wurden die Müllgebührenbescheide für 1999 und 2000 aufgehoben. Im weiteren Verlauf erwiesen sich Hoffnungen der Germersheimer Kreisverwaltung auf Berufung als vergeblich. Nur im Teilbereich Überdimensionierung wollte das OVG Koblenz nicht für Recht erkennen.
Irgendwelcher Erkenntnisgewinn für das Verhalten im eigenen Verfahren schlug sich durch diese Entwicklung bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße überhaupt nicht nieder. Man tat vielmehr alles, um Tausende von Widerspruchsführern möglichst zur Rücknahme ihres Widerspruchs zu bewegen. Hier stellt sich die Frage nach den Motiven, wo doch laut Landrätin Riedmayer alle Gebührenzahler nach erfolgter Gerichtsentscheidung gleich behandelt werden sollten.
Schon im Oktober 2000 verweigerte man eine Entscheidung zu den eingegangenen Widersprüchen, weil man den weiteren Verlauf des Germersheimer Verfahrens abwarten wollte. Dagegen erhob der BUND sofort Untätigkeitsklage beim VG Neustadt und forderte die Herausgabe von Unterlagen, die die Kreisverwaltung SÜW nicht vorlegen wollte.
Dann kam es im März 2001 zu der gerichtlichen Anordnung, das Widerspruchsverfahren zunächst ruhen zu lassen, bis das OVG Koblenz in der sich hinziehenden Germersheimer Angelegenheit entschieden habe. Am 3. Januar 2002 erteilte das Neustadter VG die Auskunft: „Eine Entscheidung mit oder ohne mündliche Verhandlung steht in nächster Zeit nicht an“.
Endlich am 11. November 2002 entschied das VG Neustadt im Sinne der Kreisbürger und des BUND. Unmittelbar nach Zustellung des Urteils stellte die Kreisverwaltung SÜW völlig unbeeindruckt Antrag auf Zulassung der Berufung, die das OVG Koblenz am 14. Mai auch zuließ.
Seit dieser Zeit wird vertagt: Erst der Termin vom 20. November 2003 und dann - auf Antrag der Kreisverwaltung SÜW - der 15. Januar 2004.
Vor diesem Hintergrund die eingetretene Verzögerung (zwei Monate) mit „prozesstaktischen Gründen“ des BUND zu erklären, ist mehr als kühn. Und was soll der hämische Hinweis auf die bittere Notwendigkeit, Spenden zu akquirieren? Darin liegt der eigentliche Skandal, dass in einem Rechtsstaat bei einem Streitwert von gerade mal 600,-- DM mindestens 100.000,-- DM verausgabt werden müssen, um Aussicht auf sein Recht zu bekommen. Der Anschluss- und Benutzungszwang verkommt so zur risikolosen Geschäftemacherei von Investoren mit Einverständnis unserer Kommunalpolitik.
Herr Hofmann ist im April 2000 aus persönlichen Gründen als Musterkläger ausgestiegen, da er nicht gewillt war, das finanzielle Prozessrisiko zu tragen.
Die Äußerungen des Herrn Volkhardt erinnern an das Pfeifen des von Angst ergriffenen Knaben im Walde. Seine am ungeeigneten Objekt vorgenommene Replik ist anscheinend bestimmt von dem tiefen Erschrecken darüber, dass Bürger es wagten, die Unfehlbarkeit von Behörden in Zweifel zu ziehen, statt mit gesenktem Blick die Korridore der Verwaltung zu betreten.
Ja, ja, das in allen Sonntagsreden hoch gelobte Ehrenamt! Wenn es anfängt, die Spiele der Macht beim Namen zu nennen, anstatt bieder und brav vor sich hinzuwerkeln, ist es aus mit den Lobgesängen auf uneigennütziges Engagement; dann wird sogar die Bitte um Spenden in schräges Licht gestellt.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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