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03.02.2004

 

Leserbrief in der Rheinpfalz zu Müllgebühren in SÜW: Bürgerunfreundliche Taktik kaschieren"

Zum Artikel ¸¸Müllgebühren: Der Unterschied bei den Widersprüchen" in der Ausgabe vom 23. Januar, in dem die BUND-Kritik an der ¸¸bürgerunfreundlichen" Kreisverwaltung thematisiert wird:

Herr Mohr hat Recht, wenn er das taktische Verhalten der Kreisverwaltung bezüglich der Terminverschiebungen der OVG-Entscheidung anprangert.

Beide vom OVG anberaumten Termine, 20. November 2003 und 15. Januar 2004, wurden auf Wunsch der Kreisverwaltung verschoben. Wäre das Urteil bereits am 20. November 2003 verkündet worden, so hätte die Kreisverwaltung bei einem Unterliegen die umstrittenen Deponiekosten nicht in den Gebührenbescheid für 2004 einrechnen können und hätte somit bereits 2004 allen Bürgern die hiermit verbundene Gebührenreduzierung vergüten müssen. Bei einer Urteilsverkündung am 15. Januar hätte die Kreisverwaltung damit rechnen müssen, dass der BUND Anfang Januar der Bevölkerung empfiehlt, mit der Überweisung oder mit einem eventuellen Widerspruch so lange zu warten, bis das Urteil ergangen ist.

Da am 17. Februar die Widerspruchsfristen gegen den Müllgebührenbescheid 2004 verstrichen sind, kann die Kreisverwaltung damit rechnen, dass nur wenige Widersprüche erfolgen. Der mehrfache Hinweis auf eine (geringfügige) Gebührenreduzierung sollte sicherlich auch dazu dienen, die bürgerunfreundliche Taktik bezüglich der Terminverschiebungen zu kaschieren.

Klaus Dieter Schulz, Münchweiler


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