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03.02.2004
Leserbrief in
der Rheinpfalz zu Müllgebühren in SÜW:
Bürgerunfreundliche Taktik kaschieren"
Zum Artikel ¸¸Müllgebühren: Der Unterschied bei den
Widersprüchen" in der Ausgabe vom 23. Januar, in dem die BUND-Kritik an der
¸¸bürgerunfreundlichen" Kreisverwaltung thematisiert wird:
Herr Mohr hat Recht, wenn er das taktische Verhalten der
Kreisverwaltung bezüglich der Terminverschiebungen der OVG-Entscheidung
anprangert.
Beide vom OVG anberaumten Termine, 20. November 2003 und 15.
Januar 2004, wurden auf Wunsch der Kreisverwaltung verschoben. Wäre das Urteil
bereits am 20. November 2003 verkündet worden, so hätte die Kreisverwaltung bei
einem Unterliegen die umstrittenen Deponiekosten nicht in den Gebührenbescheid
für 2004 einrechnen können und hätte somit bereits 2004 allen Bürgern die
hiermit verbundene Gebührenreduzierung vergüten müssen. Bei einer
Urteilsverkündung am 15. Januar hätte die Kreisverwaltung damit rechnen müssen,
dass der BUND Anfang Januar der Bevölkerung empfiehlt, mit der Überweisung oder
mit einem eventuellen Widerspruch so lange zu warten, bis das Urteil ergangen
ist.
Da am 17. Februar die Widerspruchsfristen gegen den
Müllgebührenbescheid 2004 verstrichen sind, kann die Kreisverwaltung damit
rechnen, dass nur wenige Widersprüche erfolgen. Der mehrfache Hinweis auf eine
(geringfügige) Gebührenreduzierung sollte sicherlich auch dazu dienen, die
bürgerunfreundliche Taktik bezüglich der Terminverschiebungen zu kaschieren.
Klaus
Dieter Schulz, Münchweiler
Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen.
Kontaktadresse: BUND
Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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