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13.01.03

 

Brief an Landrätin Riedmaier: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt ...

 

...zu Abfallgebührenbescheiden des Landkreises Südliche Weinstraße

Sehr geehrte Frau Landrätin Riedmaier,

... unsere Rechtsauffassung über die Anlastbarkeit der Kosten für die Deponie Heuchelheim-Klingen wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt  bestätigt.

 

In einem ausführlich und fundiert begründeten Urteil wird überzeugend dargelegt, dass die Kreisverwaltung SÜW ihren Bürgern seit dem 1. Januar 1999 widerrechtlich zu viel Geld abverlangt.

Dazu und zu den Konsequenzen aus dem Neustadter Urteilsspruch möchten wir Ihnen einige Fragen vorlegen:

 

Ø       Wollen Sie gegen ein solches Urteil wirklich einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen? Wollen Sie angesichts des für den Kreis Germersheim bereits ergangenen OVG-Urteils weiter sich in fruchtloser Rechthaberei ergehen, statt endlich dem Bürger zu geben, was des Bürgers ist. Wollen Sie noch einmal Steuermittel in einem für Ihre Verwaltung aussichtslosen Verfahren riskieren? Was liegt Ihnen mehr am Herzen: Das Recht Ihrer Bürger oder die Rechthaberei Ihrer Verwaltung?

 

Ø       Ist Ihnen bewusst, dass jetzt der Ernstfall eingetreten ist für Ihr ehemals gegebenes Versprechen? Sie haben mehrfach öffentlich verbindlich zugesagt, alle Gebührenbescheide im Landkreis würden aufgehoben, wenn die Gerichte die Abfallgebühren des Landkreises für unrechtmäßig erklären. Dieses Versprechen wurde abgegeben gegenüber allen Gebührenzahlern ab dem Jahr 1999. Damit müssen zwischenzeitlich 170.000 Bescheide (34.000 mal fünf Jahre) berichtigt werden.

 

Ø       Sind Sie sich sicher, dass Sie mit Ihrem Versprechen an die 34.000 Müllhaushalte im Einklang stehen mit dem gültigen wonach nur ein Vorläufigkeitsvermerk auf den Gebührenbescheiden diese nachträglich ohne formelles Widerspruchsverfahren korrigierbar macht?

 

Ø       Glauben Sie, dass bei der derzeit chronisch angespannten Haushaltslage im Kreishaushalt überhaupt ein finanzieller Spielraum für millionenteure freiwillige Rückzahlungen vorhanden ist?

 

Ø       Gegenüber den 3000 vom BUND mobilisierten Widerspruchsführern hat die Kreisverwaltung im Mai 2000 in einer teuren Briefaktion erstaunliche Anstrengungen  unternommen, sie zur unwiderrufbaren Rücknahme ihres Widerspruchs zu bewegen. 2000 dieser Kreisbürger gingen damals auf Ihren Vorschlag ein. Sie taten dies im Vertrauen auf Ihre Person und auf die mit Ihrem Amt verbundene Autorität und Seriosität. Erhält wenigstens dieser Personenkreis sein Geld zurück, falls eine Rückzahlung im oben erwähnten Umfang nicht realisierbar sein sollte?
Wäre dies nicht möglich, müssten sich ca. 2000 Widerspruchsführer arglistig getäuscht fühlen; sie müssten sich um ihr Recht gebracht fühlen  -  zusammen mit den vielen Bürgern, die sich durch Ihre öffentlichen Aussagen  von vornherein von einem Widerspruch haben abhalten lassen.

 

Ø       Warum hat man diesen zweideutigen Umgang mit den Bürgern vorgezogen, anstatt den bürgerfreundlicheren und rechtlich eindeutigen Weg eines Vorläufigkeitsvermerks zu gehen?

 

Für den Fall, dass Sie meinen, Sie könnten dennoch an Ihrem Versprechen festhalten, allen Bürgern eine Rückzahlung zukommen zu lassen, ergibt sich folgende Frage:

 

Ø       Welcher Anteil von den nahezu 3,9 Millionen DM jährlich soll den Haushalten im Kreisgebiet zurückerstattet werden?

 

Ø       Werden Sie den Kreistag alsbald mit all diesen unabweisbaren Fragen befassen?

 

Ø       Sind Sie jetzt bereit, Ihre vor geraumer Zeit in der RHEINPFALZ erhobene beleidigende Behauptung öffentlich zurückzunehmen, der BUND betreibe mit seiner Werbung für eine Klägergemeinschaft im Grunde "eine PR- und Förderaktion"?

 

Sehr geehrte Frau Riedmaier, mit solchen und ähnlichen Unterstellungen wird Sinn und Motivation unserer Arbeit gründlich verkannt. Als nicht unter Lobby- und Parteizugehörigkeitsdruck stehende Nichtregierungsorganisation (NGO) erlauben wir uns  -  oft unter großen persönlichen Opfern  -  die selten gewordene Freiheit, eine Sache um ihrer selbst willen zu verfolgen, und nicht auf halbem Wege aufzugeben.

Wir haben daher mit dem Neustadter Prozess lediglich eine Schlacht gewonnen, aber noch nicht den ganzen Feldzug. So sind wir nach wie vor der Meinung, dass die MVA Pirmasens unter Missachtung von Bürgerinteressen und wider besseres Wissen der Verantwortlichen überdimensioniert ausgelegt wurde. Dies letztinstanzlich feststellen zu lassen, ist unser eigentliches Ziel, von dem uns niemand abbringen wird.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dieses Schreiben einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen

BUND Südpfalz


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de

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