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24.10.02
BUND auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht
Müllgebühren für
überdimensionierte MVA
Juristisches Neuland im Gebührenrecht, Entscheidung für Kreis SÜW steht bevor.
Mit dem Ziel, die rechtlichen Auseinandersetzungen um die
Müllgebühren im Zweckverband Abfallbeseitigung Südwestpfalz (ZAS) vor das
Leipziger Bundesverwaltungsgericht zu bringen und dort eine
Grundsatzentschei-dung herbeizuführen, hat der BUND einen Normenkontrollantrag
gegen die neuste Abfallgebührensatzung des Landkreises Germersheim beim
Oberverwaltungsgericht Koblenz eingereicht.
In Fortführung seiner bisherigen Bemühungen betreibt der BUND mit der von ihm
unterstützten Klägerin weiterhin die Gebührenentlastung der Bürger wegen
offensichtlicher Überkapazitäten bei der Müllverbrennungsanlage Pirmasens.
Die Notwendigkeit zu diesem Schritt ergibt sich aus dem Fehlen einer
bundesrechtlichen Grundsatzentscheidung für den Fall einer überdimensionierten
Müllverbrennungsanlage. Höchstrichterlich entschieden ist diesbezüglich bisher
nichts, weder zu den rechtlichen Maßstäben bei Überkapazitäten von öffentlichen
Einrichtungen noch zu der Frage, ab welchem Punkt solche Überkapazitäten
angenommen werden dürfen und wie es sich dabei mit Bedarfsprognosen verhält.
Die Klärung dieser grundsätzlichen Rechtsfrage könnte bundesweite Auswirkungen
überall dort haben, wo Kommunen leichtfertig überdimensionierte Kläranlagen
oder MVA´s errichtet haben und die überhöhte Kosten auf die Bürger abgewälzt
haben.
Der BUND hält es für wichtig, dass durch ein Grundsatzurteil der Gigantomanie
der Politik zum Wohl der Allgemeinheit ein Ende gesetzt wird - gerade in
Zeiten knapper Haushaltskassen.
Der BUND moniert vor allem, dass den zurückliegenden Entscheidungen des OVG
Koblenz zu Gebührenfragen im ZAS keine ausreichende Sachverhaltsaufklärung zur
erforderlichen Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
zugrunde gelegt wurde. Ebenso wenig hat die betroffenen Verwaltungen dieses
Thema beschäftigt.
Erst im September letzten Jahres hat die Klägerin des BUND in einem
Berufungsverfahren des Kreises Germersheim gegen ein Urteil des
Verwaltungsgerichtes Neustadt obsiegt, dabei aber in ihrem Kernanliegen, der
Aufhebung der Gebührensatzung wegen offensichtlich vermeidbarer Überkapazitäten
in Pirmasens, einen Rückschlag hinnehmen müssen. Nachdem jetzt durch ihren
Sieg eine Satzungsänderung erzwungen worden ist, ist ein erneuter juristischer
Anlauf in der Frage der Überkapazitäten möglich.
In einem analogen Musterprozess, den ein Ehepaar für den BUND im Kreis Südliche
Weinstraße beim Verwaltungsgericht Neustadt angestrengt hat, ist jetzt die
mündliche Verhandlung auf den 11. November festgesetzt. Hier geht es neben der
Frage der Pirmasenser Überkapazitäten darum, ob die vom gesamten ZAS genutzte
Deponie Heuchelheim kostenmäßig alleine den Bewohnern des Kreises SÜW
angerechnet werden darf und ob nicht das Selbstkompostieren bei der
Gebührenabrechnung berücksichtigt werden muss.
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de