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24.10.02

 

BUND auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht

 

Müllgebühren für überdimensionierte MVA

Juristisches Neuland im Gebührenrecht, Entscheidung für Kreis SÜW steht bevor.

 

Mit dem Ziel, die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Müllgebühren im Zweckverband Abfallbeseitigung Südwestpfalz (ZAS) vor das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zu bringen und dort eine Grundsatzentschei-dung herbeizuführen, hat der BUND einen Normenkontrollantrag gegen die neuste Abfallgebührensatzung des Landkreises Germersheim beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eingereicht.

In Fortführung seiner bisherigen Bemühungen betreibt der BUND mit der von ihm unterstützten Klägerin weiterhin die Gebührenentlastung der Bürger wegen offensichtlicher Überkapazitäten bei der Müllverbrennungsanlage Pirmasens.

Die Notwendigkeit zu diesem Schritt ergibt sich aus dem Fehlen einer bundesrechtlichen Grundsatzentscheidung für den Fall einer überdimensionierten Müllverbrennungsanlage. Höchstrichterlich entschieden ist diesbezüglich bisher nichts, weder zu den rechtlichen Maßstäben bei Überkapazitäten von öffentlichen Einrichtungen noch zu der Frage, ab welchem Punkt solche Überkapazitäten angenommen werden dürfen und wie es sich dabei mit Bedarfsprognosen verhält.

Die Klärung dieser grundsätzlichen Rechtsfrage könnte bundesweite Auswirkungen überall dort haben, wo Kommunen leichtfertig überdimensionierte Kläranlagen oder MVA´s errichtet haben und die überhöhte Kosten auf die Bürger abgewälzt haben.

Der BUND hält es für wichtig, dass durch ein Grundsatzurteil der Gigantomanie der Politik zum Wohl der Allgemeinheit ein Ende gesetzt wird  -  gerade in Zeiten  knapper Haushaltskassen.

Der BUND moniert vor allem, dass den zurückliegenden Entscheidungen des OVG Koblenz zu Gebührenfragen im ZAS  keine ausreichende Sachverhaltsaufklärung zur erforderlichen Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zugrunde gelegt wurde. Ebenso wenig hat die betroffenen Verwaltungen dieses Thema beschäftigt.

Erst im September letzten Jahres hat die Klägerin des BUND in einem Berufungsverfahren des Kreises Germersheim gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt obsiegt, dabei aber in ihrem Kernanliegen, der Aufhebung der Gebührensatzung wegen offensichtlich vermeidbarer Überkapazitäten in Pirmasens, einen Rückschlag hinnehmen müssen. Nachdem  jetzt durch ihren Sieg eine Satzungsänderung erzwungen worden ist, ist ein erneuter juristischer Anlauf in der Frage der Überkapazitäten möglich.

In einem analogen Musterprozess, den ein Ehepaar für den BUND im Kreis Südliche Weinstraße beim Verwaltungsgericht Neustadt angestrengt hat, ist jetzt die mündliche Verhandlung auf den 11. November festgesetzt. Hier geht es neben der Frage der Pirmasenser Überkapazitäten darum, ob die vom gesamten ZAS genutzte Deponie Heuchelheim kostenmäßig alleine den Bewohnern des Kreises SÜW angerechnet werden darf und ob nicht das Selbstkompostieren bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt werden muss.

 


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de

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