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08. 04. 2002
BUND an Krekeler: „Man hätte wissen können!“
Der BUND widerspricht der von ZAS-Vertretern am Freitag anlässlich einer Pressekonferenz aufgestellten Behauptung zum Zustandekommen der Pirmasenser Müllverbrennungsmisere.
In einem Schreiben an den derzeitigen ZAS-Vorsteher Krekeler wird an Hand mehrerer unbestreitbaren Fakten deutlich gemacht, dass man - entgegen der gegebenen Darstellung - in vollem Wissen um das zu erwartende Abfallaufkommen die heutigen Verhältnisse in Kauf genommen habe.
Der BUND stützt sich dabei auf die vom Neustadter Verwaltungsgericht für sein Urteil vom Sommer 2000 recherchierten Fakten.
Die Einzelheiten der Argumentation können beigefügtem Schreiben an Oberbürgermeister Krekeler entnommen werden.
Das in dem Brief eingangs erwähnte Schreiben mit dem Zehn-Fragen-Katalog an die ZAS-Entscheider vom Dezember 1995 kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Schreiben an:
Herrn
Joseph Krekeler
Oberbürgermeister und ZAS-Vorsitzender
Am Exerzierplatz 17
06. 04. 2002
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krekeler,
ich habe an einige wenige ZAS-Entscheidungsträger vom Dezember 1995 einen Zehn-Fragen-Katalog verschickt, den ich bisher der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben habe, um ungebührlichen Druck zu vermeiden. Wie ich der Tagespresse entnehme, haben Sie die gestrige Pressekonferenz in Pirmasens als angemessene Form einer Antwort betrachtet auf Fragen, die gar nicht an Sie gerichtet waren.
Soweit erkennbar lautete Ihre Kernthese, die jetzigen Schwierigkeiten seien „Folgen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die damals noch nicht absehbar gewesen“ seien.
Diese Grundannahme entspricht absolut nicht der Wahrheit. Wir behaupten: Man hätte wissen können, denn
· die als Mitbewerberin um die Errichtung einer Pirmasenser MVA auftretende VEBA hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass bis zum Jahr 2000 lediglich 100.000 Tonnen pro Jahr im Verbandsgebiet zu verbrennen seien. Damit lagen die Experten dieses Unternehmens dicht bei den Prognosen des BUND;
· bereits am 28. August 1992 hatte das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim den Hinweis gegeben, dass die Auswirkungen der Verpackungsverordnung und andere Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die von Professor Tabasaran einst gehegten Verbrennungsblütenträume als unrealistisch dahinwelken lassen werden.
· eine Brüsseler Richtlinie vom 18. 03. 1991 musste zügig ihre Umsetzung in deutsches Recht erfahren in Form des von Ihnen erwähnten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Der erste Entwurf dieses Gesetzes wurde dann am 28. September 1994 bekannt gemacht, und zwar eigens um den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften die Möglichkeit zu geben, „sich rechtzeitig auf die kommenden Veränderungen einzustellen“; in Fachkreisen sprach man damals angesichts sinkender Abfallmengen längst von einer „neuen Epoche des deutschen Abfallrechts“.
Warum dieser - rechtzeitig - bereitgestellte geballte Sachverstand damals weder die zuständige Umweltministerin noch die verantwortlichen Entscheidungsträger in Süd- und Südwestpfalz beeindrucken konnte, hat uns bis heute noch niemand überzeugend erklären können. Und ich finde, es ist Zeit, dass dies jetzt endlich nachgeholt wird.
Wir haben uns die angeführten Fakten nicht aus den Fingern gesogen. Sie sind wesentlicher Bestandteil des im Sommer 2000 ergangenen Urteils des von einem BUND-Mitglied in der Gebührenfrage angerufenen Neustadter Verwaltungsgerichtes. Sie werden auch von der Berufungsinstanz des OVG Koblenz nicht abgestritten. Sie werden in dessen Urteilsbegründung schlicht und ergreifend totgeschwiegen. Was uns seinerzeit zu der Annahme veranlasst hat, es gehe in der Sache heute mehr um Staatsraison als um Gerechtigkeit.
Im Übrigen hat Ihre Pressekonferenz nicht überzeugend darlegen können, warum die ca. 2000 überdurchschnittlich wohlhabenden Kapitalanleger eine „beamtenmäßig“ sichere Ertragsgarantie erhalten müssen und alle Risiken zu Lasten der geduldigen Gebührenzahler zu gehen haben. Dies wäre ja ein überraschend neuer Aspekt des Privatisierungs- und Liberalisierungsgedankens, nach dessen Vorbild unsere Gesellschaft z. Zt. von Grund auf „modernisiert“ werden soll.
Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass ich den Inhalt dieses Briefes umgehend den Medien zur Verfügung stelle. Einen Abdruck dieses Schreibens möchte ich auch der Staatskanzlei zur Kenntnis geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Mohr, (BUND Rheinland-Pfalz)
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: regionalbuero@bund-pfalz.de
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