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16.06.2006

Zwei Gutachten zu Genmais: Anbau von MON810 ist in Deutschland rechtswidrig

Hasslocher Grüne fordern Konsequenzen

Wie die Rheinpfalz am 16.06.2006 in der Mittelhaardter Rundschau berichtete fordere die Ortsgruppe Hassloch von Bündnis 90/Grüne das  Bundessortenamt auf, auf eine Aussetzung von Genmais auf der Haßlocher  Gemarkung zu verzichten. Die bisher angepflanzten Sämlinge müssten wieder entfernt werden.

Hierzu verweise man auf ein Rechtsgutachten von 2005. Dieses Gutachten beschäftige sich mit der Rechtsgrunde für die Zulassung der gentechnisch veränderten Maisart MON 810. Auftraggeber sei das Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gewesen. Es werde darin bestätigt, dass der verantwortliche Bundesminister Horst Seehofer (CSU) kurz nach seinem Amtsantritt die Zulassung für Deutschland hätte erklären dürfen, da wesentliche gentechnikrechtliche Voraussetzungen hierfür fehlen würden.

Ein zweites Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion gehe laut Bündnis 90/ Grüne sogar noch viel weiter:
Die Gutachter kämen zu der Überzeugung, dass das Inverkehrbringen sowie der Anbau der in Deutschland verwendeten Monsanto-Maissorte MON 810 obwohl die Sortenzulassung bereits vorliege. Die Genehmigung sei auf Grund einer veralteten Rechtsgrundlage erteilt worden und für die in Deutschland eingesetzten Sorten der Linie MON 810 ungültig.

Die Bündnisgrüne Pia Werner hält Monsanto gravierende Versäumnisse im Zulassungsverfahren vor. In Folge dessen habe der Agrochemie-Konzern keinen Rechtsanspruch auf Prüfung und Sortenzulassung in diesem Land.

Die zuständige Behörde, das  Bundessortenamt werde deshalb aufgefordert die gerade laufende Sortenprüfung diese gentechnisch veränderten Saatgutes abzubrechen und die inzwischen ausgebrachten Sämlinge auf der Haßlocher Gemarkung zu vernichten.

Quelle:
Publikation: DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Mittelhaardter Rundschau
Datum: Nr.137
Datum: Freitag, den 16. Juni 2006
Seite: Nr.11


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