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16.03.2004

Aktion zum Gentechnikgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde

die nachfolgenden Schreiben gingen am 11. 03. 2004 per e-mail an die Bundesregierung und ALLE Bundestagsabgeordneten.

Wir bitten Sie herzlich zu prüfen, ob Sie sich dieser Eingabe anschließen bzw. selbst eine solche machen können.
Ausdrücklich erklären wir uns mit der Verwendung des Textes sowie mit dessen Weiterleitung Ihrerseits einverstanden.
Sollte das Gesetz sich nicht verhindern lassen, erwägen wir eine Verfassungsbeschwerde und in jedem Fall (siehe weiterer Anhang) die Abwehr der grünen Gentechnik durch Selbsthilfe.


An die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor wenigen Wochen wurde der Entwurf des Gentechnikgesetzes beschlossen.

Das Gesetz soll noch in diesem Sommer verabschiedet werden, um damit „die Gleichberechtigung der Anbaumethoden“ (ökologisch, konventionell, gentechnisch) und die „Wahlfreiheit der Verbraucher“ zu garantieren. Wie betont wird, handelt die Bundesregierung damit in Erfüllung europarechtlicher Verpflichtungen.

Wir bitten Sie ebenso herzlich wie dringend, dieses Gesetz so nicht zu verabschieden, vor allem nicht die Voraussetzung für die Aussaat gentechnisch veränderten Saatgutes im Freiland zu schaffen.

Wir können uns nicht vorstellen, dass die Bundesrepublik Deutschland hierzu rechtlich verpflichtet ist: Nach unserer Einschätzung verletzt eine solche Vorschrift in eklatanter Weise verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum. Es ist unvorstellbar, dass die EU oder gar die WTO das Recht haben, darin einzugreifen!

Zur Erläuterung:

Die beabsichtigte Regelung unterstellt, dass es ein Nebeneinander von gentechnischer und nicht-gentechnischer Landwirtschaft geben kann. Das ist bisher auch nicht in Ansätzen bewiesen, im Gegenteil! Auch der jetzt der vor dem Obersten Kanadischen Gerichtshof anhängige Prozess Monsanto gegen Schmeiser macht das wieder deutlich. Alle bisher ins Auge gefassten Schutzmaßnahmen – wie Mindestabstände und Hecken – erweisen sich als ausgesprochen hilfloser Versuch, das Unvermeidliche zu bändigen.

Was nicht nebeneinander existieren kann, dafür kann man auch kein Nebeneinander regeln. Im Privatrecht sind Verträge, die auf eine solche unmögliche Leistung gerichtet sind, nichtig. Das muss erst recht für Gesetze gelten!

Wer sich auf Gentechnik im Freiland einlässt, bereitet ihren Siegeszug in der Landwirtschaft vor. Er macht unsere Erde zu einem riesigen Versuchslabor und uns alle zu Versuchskaninchen. Welche Gefahren damit verbunden sind, können wir nur ahnen, genaues wissen wir nicht. Neben dem geschilderten Eingriff in Gesundheit und Eigentum ist die Artenvielfalt in höchstem Maße bedroht, eine unverzichtbare Voraussetzung für das Überleben auch der Menschheit auf dieser Erde.

Haftungsprozesse wegen Verunreinigung nicht gentechnisch bewirtschafteter Felder sind die zwangsläufige Folge, wenn gentechnisch verändertes Saatgut ausgebracht werden darf. Auffallend ist, dass keine Haftung der Produzenten vorgesehen ist, sondern dies den Bauern einer Region, die Gentechnik einsetzen, überlassen bleibt - „gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig“. Da eine solche Regelung die Gentech-Konzerne völlig unbeteiligt lässt, wäre folgendes leicht vorstellbar: Um zögernde Landwirte zur Anwendung der Gentechnik zu „ermuntern“, schließt man mit einigen von Ihnen Verträge ab, die sie von der Haftung freistellen. Das – nunmehr begrenzte – Risiko trägt dann die Industrie, kann dafür die Ausbreitung genveränderter Organismen in Gang setzen und in Seelenruhe abwarten, bis gentechnikfreie Landbewirtschaftung unmöglich geworden ist. In Sachsen-Anhalt bahnt sich das ganz offensichtlich schon an.

Gerade in einem Grenzland wie Rheinland-Pfalz werden wir ohnehin Probleme genug bekommen, Abwehrmechanismen zu finden, wenn in unseren Nachbarländern gentechnisch verändertes Saatgut verwandt wird.

Daher noch mal unsere dringende Forderung:

Keine Gentechnik auf unseren Feldern, denn:  Wenn Gentechnik im Freiland erlaubt wird, gibt es keine Wahlfreiheit mehr!

In der Hoffnung, Ihnen die Folgen eines nicht mehr rückgängig zu machenden Handelns und die Ernsthaftigkeit unserer begründeten Ängste deutlich gemacht zu haben, mit freundlichen Grüßen

Attac-Regionalgruppe Wittlich, Hans-Werner Jung, Hochstr. 37. 54470 Lieser - [email protected]

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Rheinland-Pfalz, Gärtnergasse 16, 55116 Mainz, Heide Weidemann, Landesvorsitzende – [email protected]

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Bezirk Trier, Karl-Heinz Sülflow, Raiffeisenstr. 3, 56843 Irmenach - [email protected]

Naturschutzbund (NABU) Rheinland-Pfalz, Frauenlobstr. 15.-19, 55118 Mainz, Siegfdried Schuch, Landesvorsitzender und Geschäftsführer, [email protected]

Markus Pflüger, Pfützenstr. 1, 54290 Trier

VBB – Vereinigung Bürger für Bürger e. V., Hauptstr. 53, 54492 Erden  - [email protected], stellvertr. Vorsitzender Gerhard von Greve-Dierfeld, Haus Dierfeld, 54533 Dierfeld und Uwe Schlüter, Idarwaldstr. 6, 54497 Morbach 

Wir haben dieses Schreiben an uns bekannte Organisationen weitergeleitet mit der Bitte, sich anzuschließen, und der ausdrücklichen Erlaubnis, es – auch im Wortlaut – zu verwenden sowie ihrerseits weiterzuleiten.

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An Landwirte und Winzer sowie ihre Verbände, Verarbeiter, Handelsbetriebe, Gastronomen .... unserer Region

 Vor kurzem hat die Bundesregierung den Entwurf des Gentechnikgesetzes beschlossen, das noch in diesem Sommer verabschiedet werden soll, um damit „die Gleichberechtigung der Anbaumethoden“ (ökologisch, konventionell, gentechnisch) und die „Wahlfreiheit der Verbraucher“ zu garantieren.

Diese Entwicklung erfüllt uns mit großer Besorgnis, denn: Eine solche Regelung unterstellt, dass es ein Nebeneinander von gentechnischer und nicht-gentechnischer Landwirtschaft geben kann. Das ist bisher auch nicht in Ansätzen bewiesen, im Gegenteil! Auch der jetzt der vor dem Obersten Kanadischen Gerichtshof anhängige Prozess Monsanto gegen Schmeiser macht das wieder deutlich. Alle bisher ins Auge gefassten Schutzmaßnahmen – wie Mindestabstände und Hecken – erweisen sich als ausgesprochen hilfloser Versuch, das Unvermeidliche zu bändigen.

Oder denkt man an Mindestabstände von 50, 100 oder mehr Kilometern?

Was nicht nebeneinander existieren kann, dafür kann man auch kein Nebeneinander regeln. Im Privatrecht sind Verträge, die auf eine auf eine solche unmögliche Leistung gerichtet sind, nichtig. Das muss erst recht für Gesetze gelten!

Wer sich auf Gentechnik im Freiland einlässt, bereitet ihren Siegeszug in der Landwirtschaft vor. Er macht unsere Erde zu einem riesigen Versuchslabor und uns alle zu Versuchskaninchen. Welche Gefahren damit verbunden sind, können wir nur ahnen, genaues wissen wir nicht. Neben dem geschilderten Eingriff in Gesundheit und Eigentum ist die Artenvielfalt in höchstem Maße bedroht, eine unverzichtbare Voraussetzung für das Überleben auch der Menschheit auf dieser Erde.

Haftungsprozesse wegen Verunreinigung nicht gentechnisch bewirtschafteter Felder sind die zwangsläufige Folge, wenn gentechnisch verändertes Saatgut ausgebracht werden darf. Auffallend ist, dass keine Haftung der Produzenten vorgesehen ist, sondern dies den Bauern einer Region, die Gentechnik einsetzen, überlassen bleibt - „gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig“.

Aus all diesen Gründen haben wir an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, sich dem vermeintlichen Druck aus Brüssel nicht zu beugen und das Gentechnikgesetz so nicht zu erlassen.

Was aber tun, wenn es trotzdem zu dem Gesetz mit all diesen Folgen kommt?

Niemand kann gezwungen werden, gentechnisch verändertes Saatgut zu verwenden. Wo kein solches Saatgut ausgebracht wird, kann es gelingen, aus eigener Kraft das Eindringen gentechnisch veränderter Organismen auf Felder und in unsere Nahrung zu verhindern. In vielen Gegenden (Bayern , Baden-Württemberg, Uckermark ....) beginnen Landwirte und die verschiedensten Organisationen bereits, so etwas zu verwirklichen. Auch bei uns tut sich was: Der Kreisverband der Grünen in Daun spricht sich für Gentechnikfreiheit in unserer Region aus. Der BUND - Bezirk Trier ruft in einem Antrag (Anhang 2) an seine Landes-Delegiertentagung am 26. März dazu auf, in ganz Rheinland-Pfalz zu entsprechenden Allianzen zu kommen. Soeben haben die Grünen im Land Rheinland-Pfalz – unterstützt von den Anbauverbänden Bioland und ECOVIN – die rheinland-pfälzische Landesregierung aufgefordert, sich ebenfalls dafür einzusetzen und einer entsprechenden Resolution von 9 europäischen Regionen (unter anderem Schleswig-Holstein) beizutreten.

Konkrete Möglichkeiten, die uns vor Ort offen stehen, sind beispielsweise Selbstverpflichtungserklärungen von Grundstückseigentümern und Landwirten, wie es als erste die 21 Biobauern und konventionell arbeitende Landwirte aus der Uckermark (Anhang 1) getan haben.

Hilfreich kann daneben die Gründung einer Interessengemeinschaft aller Beteiligten – ob Anbauer, Verarbeiter, Verbraucher, Kirchen, Umweltschützer ... – sein, die die Absicht, unsere Heimat von gentechnisch veränderten Pflanzen freizuhalten, energisch unterstützt.

Deshalb bitten wir alle Landwirte und Winzer sowie ihre Verbände, Verarbeiter, Handelsbetriebe, Gastronomen ..., sich jetzt schon zusammenzutun und eine Allianz zu bilden, die sich zum Ziel setzt, dass Eifel-Mosel-Hunsrück gentechnikfreie Zone bleibt. Wir können uns vorstellen, dass auch die Vorbereitung solcher Zusammenschlüsse dazu beitragen können, in Berlin noch einmal über den Inhalt des Gesetzes nachzudenken.

Die Erhaltung der Freiheit von Gentechnik wäre eine unschätzbar wichtige Vorsorge für unsere Kinder und Enkel und ein Angebot, dass die Gäste unserer schönen Heimat mit Sicherheit zu schätzen wissen.

Zu weiteren Informationen sind wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne bereit. Auch stellen wir uns zur Verfügung, alle Verbände und Personen, die uns Ihr Interesse bekunden, zu einem ersten gemeinsamen Gespräch einzuladen, um das weitere konkrete Vorgehen in die Wege zu leiten.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

Kontaktadresse: [email protected] Richard Pestemer, Dhrontalstr. 24, 54426 Neunkirchen, Tel 06504-8359, Fax -1417

Neue, für unsere Region wichtige Informationen auch immer unter www.tacheles-regional.de

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Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]

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