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26. 10. 2001

Sonderlandeplatz Schweighofen / NSG Bruchbach-Otterbachniederung

Naturschutzbehörden treten Naturschutz mit Füßen

Südpfälzer Lokalposse mit bösem Beigeschmack

Schweighofen. Im Kreis Südliche Weinstraße darf man sich offenbar folgenlos über Recht und Ordnung hinwegsetzen. Nämlich immer wenn der Aeroclub Bad Bergzabern-Wissembourg seine Flugtage abhält, dürfen regelmäßig 10.0000 Quadratmeter des per Rechtsverordnung von 1988 unter Schutz gestellten Naturschutzgebietes "Bruchbach-Otterbachniederung" in einen Parkplatz verwandelt werden. Dieser wird dann im Laufe eines Tages von mehreren tausend Fahrzeugen frequentiert. Dass sogar die SGD Neustadt diese Erlaubnis im krassen Widerspruch zu der 1988 von der Bezirksregierung Neustadt erlassenen Rechtsverordnung mitträgt, gibt dem Phänomen seine ganz spezielle Note.

Die Fakten des Vorgangs nahe der deutsch-französischenn Grenze sind ebenso klar wie empörend:

Im Geltungsbereich des rheinland-pfälzischen Landespflegegesetzes haben Naturschutzgebiete den höchsten erreichbaren Schutzstatus. Nach Paragraph 4 der Rechtsverordnung über das NSG "Bruchbach-Otterbachniederung" ist es z.B. verboten, "bauliche Anlagen aller Art zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen", "Stellplätze, Parkplätze sowie Sport-, Spiel-, Bade-, Zelt-, oder Campingplätze anzulegen"; selbst "Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln" dürfen nicht angebracht werden.

Das umstrittene, bisher als Weidefläche genutzte, Areal ist zudem wegen der dort vorkommenden selten gewordenen Lebensgemeinschaften im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als Verdachtsfläche gemäß § 24 des Landespflegegesetzes ausgewiesen. Unter dem Druck Hunderter von PKW-Reifen dürfte eine solche Fläche rasch um ihre ökologische Wertigkeit gebracht sein.

Das gesamte NSG steht in räumlichem Zusammenhang mit den Biosphärenreservaten Pfälzerwald und Nordvogesen sowie mit den FFH-Flächen des Bienwaldes. Es fungiert damit als unverzichtbare Vernetzungsachse zwischen Gebirgsrand und Rheinauen.

Der derzeitige Skandal im Umfeld des Sonderlandeplatzes Schweighofen ist Teil einer sich bereits über Jahrzehnte hinziehenden Kette unglaublicher Vorkommnissen. Immer wieder sind es Lokalgrößen, die sich erhaben fühlen über Recht und Ordnung, deren Handeln bestimmt ist von Ignoranz, mangelndem Unrechtsbewusstsein und einer Politik der vollendeten Tatsachen.

Der Gipfel des Skandals jedoch ist, dass im vorliegenden Fall Behörden, denen die Aufsicht über die Einhaltung staatlicher Normen anvertraut ist, mit den Gesetzesübertretern gemeinsame Sache machen. Im gültigen Landespflegegesetz für Rheinland-Pfalz heißt es klipp und klar:

"Die Landespflegebehörden sind die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden. Ihnen obliegt die Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes. ... und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ...".

Es muss befürchtet werden, dass sich in der Kreisverwaltung SÜW die alten Weberschen Schlitzohrigkeiten unter der Hand wieder einzustellen beginnen. Soll der Naturschutz wieder wie einst kräftig über den Tisch gezogen werden?

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