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Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Erdwärme
Jetzt in fast allen Fällen Kosten deckend zu produzieren!!!
Der BUND informiert zum „Erneuerbare-Energien-Gesetz“
Den erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind gehört die Zukunft! Das EEG novelliert das Stromeinspeisungsgesetz (kurz: StrEG), das seit seiner Einführung 1991 für einen spektakulären Boom vor allem in der Windkraft gesorgt hat. Das EEG nun dürfte den erneuerbaren Energien in ihrer Gesamtheit zu einem Durchbruch verhelfen und wird daher vom BUND ausdrücklich begrüßt.
Mit dem EEG wird die Energieerzeugung aus Windkraft, Biomasse, Wasserkraft, Solarstrahlung und Erdwärme gefördert. Künftig sind Investitionen in alle erneuerbaren Energien attraktiv. Das Gesetz ist ein wesentlicher Baustein einer neuen, zukunftsfähigen Energiepolitik ohne Atomenergie und unverzichtbarer Bestandteil des nationalen Klimaschutzes.
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Somit wäre einer erster Schritt hin zu einer Energieversorgung mit ausschließlich regenerativen Energieträgern getan. Dieses mittel- bis langfristige Ziel des BUND ist allerdings nur zu erreichen, wenn neben dem forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien der Energieverbrauch insgesamt drastisch herunter gefahren wird. Mehrere Studien beweisen die grundsätzliche Möglichkeit dieser Strategie.
Das Wichtigste in Kürze
Das EEG bringt folgende wesentliche Neuerungen:
Es gibt keine Obergrenze von fünf Prozent mehr für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energien. Der "doppelte Fünf-Prozent-Deckel" wird aufgehoben.
Die Netzbetreiber sorgen für einen bundesweiten Ausgleich der regional unterschiedlichen Einspeisung erneuerbarer Energien. Damit ist die Wettbewerbsneutralität gesichert.
Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten werden zwischen Anlagen- und Netzbetreibern geregelt. Anlagenbetreiber sind zwar weiterhin zur Bezahlung der Anschlusskosten verpflichtet, können aber anstelle des Netzbetreibers auch fachkundige Dritte mit dem Netzanschluss beauftragen und damit Kosten senken. Der Netzbetreiber übernimmt Kosten für den evtl. notwendigen Ausbau des Netzes.
Auch Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen können die Einspeisevergütungen in Anspruch nehmen.
Die Einspeisvergütungen gelten für die Dauer von 20 Jahren (außer Wasserkraft).
Die Vergütungssätze werden festgeschrieben und nicht mehr an die Strompreisentwicklung gekoppelt. Dadurch erhalten bestehende und neue Anlagen in Zukunft Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze wurden so festgeschrieben, dass sie den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in den meisten Fällen ermöglichen.
Die Vergütungssätze für Windenergie, Biomasse und Fotovoltaik werden degressiv gestaltet, um die erwartete Kostensenkung zu berücksichtigen. Durch die Festschreibung des neuen Vergütungssystems für Windenergie werden gleichzeitig die Anforderungen der EU-Kommission an eine Differenzierung (nach Standorten zwischen Küste und Binnenland) und Degressivität (Vermeidung von Überförderung) von Vergütungssätzen erfüllt.
Die einzelnen Vergütungssätze
1.) Strom aus Fotovoltaik (Solarzellen)
Für diesen besonders umweltfreundlichen aber noch etwas teuren Strom gibt es einen kostenorientierten Satz von 50,62 Cent/kWh. Diese Vergütung wird ab 2002 für jeweils neue Anlagen um jährlich fünf Prozent abgesenkt (2002: 48,09 Cent, 2003: 45,68 Cent, 2004 43,40 Cent). Zusammen mit dem 100.000-Dächer-Programm und anderen Zinsvergünstigungsmaßnahmen (u.a. der Kreditanstalt für Wiederaufbau) führt die Vergütung damit annähernd zu einer Kostendeckung (zum 100.000-Dächer-Programm: siehe eigenes Faltblatt des BUND-Landesverband Rheinland-Pfalz).
2.) Windkraftanlagen
Hier wird wie oben erwähnt nach Standort differenziert. Grundlage ist ein durchschnittlicher deutscher Standort mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 Metern je Sekunde in einer Höhe von 30 Metern (Referenzstandort). Für alle neuen Windkraftanlagen wird fünf Jahre ein Vergütungssatz von 9,1 Cent/kWh gezahlt. Am Referenzstandort wird diese Vergütung noch weitere elf Jahre weiterbezahlt, an Binnenlandstandorten entsprechend dem Ertrag noch länger, an der Küste entsprechend kürzer.
Danach erhalten Anlagen einen Vergütungssatz von 6,19 Cent/kWh. Im Ergebnis führt dies zu folgenden Durchschnittvergütungen: 8,9 Cent/kWh im Binnenland, 8,54 Cent/kWh am Referenzstandort und 6,9 Cent/kWh an der Küste. Im Vergleich dazu hätte die Vergütung nach dem StrEG im Jahr 2000 für alle Anlagen 8,23 Cent/kWh betragen.
Ab 2002 gibt es für dann neue Anlagen jährlich 1,5% weniger. Damit soll die erwartete Kostensenkung durch Innovationsfortschritte berücksichtigt werden.
Windkraftanlagen außerhalb der deutschen Küstenlinie (sog. Offshore-Anlagen) können wegen der hohen Investitionskosten den Vergütungssatz für neun Jahre erhalten, wenn sie vor dem 31.12.2006 ans Netz gehen.
Altanlagen erhalten mindestens vier Jahre lang den hohen Vergütungssatz.
3.) Strom aus Biomasse
Bei Biogas, fester Biomasse und Pflanzenölen wird je nach Größe der Anlage vergütet:
| <500 kW | 10,23 Cent/kWh |
| <5 MW | 9,2 Cent/kWh |
| <20 MW | 8,69 Cent/kWh |
Dies ist eine deutliche Erhöhung gegenüber der bisherigen Vergütung und ermöglicht damit einen fühlbaren Ausbau dieser marktnahen erneuerbaren Energieform. Die jährliche Degression der Vergütungssätze für Neuanlagen beträgt hier nur 1 %. Um den Einsatz belasteter Stoffe zu verhindern, hat das Bundesumweltministerium Vorschriften erlassen, welche Stoffe und Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen.
4.) Geothermie
Die Nutzung von Erdwärme wird je nach Größe der Anlage vergütet:
| <20 MW | 8,95 Cent/kWh |
| >20 MW | 7,16 Cent/kWh |
5.) Strom aus Wasserkraft und sonstigen Anlagen
Auch hier wird je nach Größe der Anlage mit Sätzen zwischen 6,65 Cent und 7,67 Cent/kWh vergütet. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Deponie-, Gruben- und Klärgas.
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz
(BUND)
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Gärtnergasse 16, 55116 Mainz
Telefon:06131/231973, Fax.: 06131/231971
e-mail:
bund.rp@bund.net
www.bund-rlp.de
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail:
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