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23.10.2001

Nach Informationen der London Times haben namhafte Mobilfunkhersteller beim US-Patentamt schädigende Wirkung von Mobilfunkstrahlung eingeräumt...

Nähere Infos unter:
http://www.heise.de/newsticker/data/pmz-11.06.01-000/

Schweizer Bürgerinitiative Gigaherz.ch, Gruppe Hans U. Jakob stellt Gerichtsentscheidung des Schweizer Bundesgerichtes in Frage...

Die NIS-Verordnung (vergleichbar der 26. BImschV) darf nicht angewendet werden, da sie die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes in mehreren Punkten aushebelt und gegen die Menschenrechte verstösst.
Dazu sei angemerkt, dass die Situation in der Schweiz auf Deutschland übertragbar ist, da der Entwurf der 26. BImSchV auf den Empfehlungen der ICNIRP beruht....
Die ICNIRP wurde bis dahin als Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der UNO der Öffentlichkeit verkauft.
Daneben werden die ICNIRP-Empfehlungen auch immer wieder in Demokratischen Gremien eingesetzt.

So zuletzt im Protokoll-Anhang des Bauausschusses des Mainzer Stadtrates.
Nähere Infos unter:
http://www.gigaherz.ch/1/
http://www.gigaherz.ch/54/

Nokia räumt Gefahr durch Handy-Strahlung ein:

Die Hersteller von Mobilfunktelefonen gehen trotz anders lautender öffentlicher Bekundungen offenbar doch davon aus, dass die elektromagnetische Strahlung ihrer Handys dem Menschen schadet. So warnt Nokia nach Informationen der Londoner Times beispielsweise in einem Antrag beim US-amerikanischen Patentamt davor, dass es "zur Bildung von bösartigen Tumoren kommen könnte, wenn Verbraucher längere Zeit elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind".
Bisher argumentierten die Hersteller stets, dass der Elektrosmog für den Menschen ungefährlich sei. Gesundheitsrisiken seien ausgeschlossen, hieß es unisono.

Nach Times-Angaben haben die weltgrößten Handy-Produzenten Nokia, Motorola und Ericsson in den USA aber mehrere Patente angemeldet, die elektromagnetische Strahlung von Mobiltelefonen und damit das Krebs-Risiko verringern sollen. Auch seien Ingenieure dabei, neue Bauteile zu konstruieren, die Handy-Nutzer vor Strahlung schützen. Verbraucherverbände warnen unterdessen vor allem im Hinblick auf den Ausbau der UMTS-Netzwerke, dass die elektromagnetische Strahlung in den nächsten Jahren deutlich zunimmt. Die Bundesärztekammer hatte zuletzt die Einführung von Warnhinweisen auf Handy-Verpackungen gefordert. Die großen Handy-Hersteller wollen den Anwender über Emissionswerte ihrer Geräte jedoch allenfalls in der Bedienungsanleitung informieren. (pmz/c't)

Mit Urteil vom 30.8.2000 (Fall Dotzigen) hat das Bundesgericht (der Schweiz) zwar entschieden, die NIS-Verordnung des Bundesrates sei rechtens, da sich der Bundesrat von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP habe leiten lassen.

Die ICNIRP wurde bis dahin von allen Regierungs- und Behördestellen als UNO-resp. WHO-Organisation betrachtet, und anlässlich öffentlichen Diskussionen auch überall so vorgestellt. (WHO=Weltgesundheitsorganisation der UNO)
Mit Schreiben vom 14.9.2001 teilt die WHO-Direktorin Ann Kern der Gruppe Hans-U.Jakob jedoch mit, die ICNIRP sei keineswegs ein WHO- oder UNO-Gremium, sondern schlicht und einfach eine Privatorganisation.
Damit ergibt sich nun eine völlig neue Situation.
Es kann nicht angehen, dass eine private Organisation, welche bestenfalls die Rechtsform eines Vereins besitzt, international gültige Normen aufstellt.

Besonders deshalb nicht weil:

Die Behörden und Gerichte müssen jetzt neu entscheiden, ob eine Verordnung, welche auf solch skandalösen, widerrechtlichen Fundamenten beruht, überhaupt zur Anwendung gelangen darf.


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail:

regionalbuero@bund-pfalz.de

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