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18. 12. 2001
BUND-Appell an Landesregierung
Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht vereiteln!
Dem Lande Rheinland-Pfalz kommt bei der Behandlung des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesrat am Donnerstag, dem 20. Dezember, eine entscheidende Rolle zu. In einem dringenden Appell an die Umweltministerin und den Ministerpräsidenten des Landes bittet der BUND die Landesregierung, ein Scheitern des bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes abzuwenden und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses bedeutete nicht nur eine Verhinderung, sondern eine Verwässerung, wenn nicht gar eine Verhinderung des Gesetzesvorhabens.
Die Verabschiedung des neu geregelten Bundesnaturschutzgesetzes wäre einer der wenigen größeren Erfolge der Umweltbewegung. Es soll den Naturschutz in Deutschland modernisieren und dem ungebrochenen Trend zu Arten- und Biotopverlust entgegenwirken.
Im Einzelnen regelt das Gesetz die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes, die flächendeckende Landschaftsplanung und führt die Verbandsklage auf Bundesebene ein, womit die Mitwirkungsrechte der Bürger gestärkt werden würden.
Mit der Aufnahme naturschutzfachlicher Kriterien für die "gute fachliche Praxis" der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft fördert es die dringend notwendige Nachhaltigkeit der Landnutzung und die Entwicklung im ländlichen Raum. Damit sichert es nachhaltig die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe.
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
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