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03. 05. 2004

 

Vereinsschießanlagen: Gefahr durch Blei im Blut

Nicht nur für Polizisten bedrohlich!
BUND schreibt an Struktur- und Genehmigungsbehörde

MAINZ.  Schießanlagen von Schützenvereinen, insbesondere die damit verbundenen Geschossfänge, müssen im Interesse von Gesundheit und Umwelt einer strengeren Betrachtung unterzogen werden. Dies fordert der BUND Rheinland-Pfalz, nachdem bekannt geworden ist, dass das Mainzer Innenministerium Schießübungen seiner Polizisten auf solchen privaten Schießanlagen aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge unterbunden hat.

Alarmiert worden war die Behörde durch entsprechende medizinische Untersuchungen, die eine erhebliche Überschreitung der Toleranzwerte für Blei im Blut ergeben haben. Daraufhin waren 20 Vereinsanlagen auf das giftige Schwermetall überprüft worden mit dem erschreckenden Ergebnis, dass von den 20 Einrichtungen lediglich drei uneingeschränkt genutzt werden können.

Aktueller Anlass für seine Forderung sind dem Umweltverband auch die Pläne der Bad Dürkheimer Schützengesellschaft auf Erhöhung eines als Geschossfang dienenden Walles auf insgesamt 9 Meter. Damit würde der Verein die vermutlich bestehende nicht unerhebliche Bleikontaminierung seiner Anlage einfach unter gewaltigen Erdmassen verstecken und begraben und  -  bedingt vor allem durch die hier sauren Bodenverhältnisse  -  Boden und Grundwasser auf unabsehbare Zeit belasten.

Der BUND ist der Auffassung, dass in der Gesundheitsvorsorge  zwischen einer relativ kleinen Beamtengruppe und dem Rest der Bevölkerung grundsätzlich keine Unterschiede gemacht werden dürfen.
Dr. Heinz Schlapkohl, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender, hat in einem Schreiben an die SGD-Süd jüngst auf die zu vermutende Gefährdung durch Bleiverseuchung bei Schießanlagen hingewiesen. Befasst ist die Behörde mit dem aktuellen Dürkheimer Fall, weil die dortigen Schützen mit ihrer projektierten gewaltigen Wallerhöhung einen Eingriff in das benachbarte Natura 2000-Gebiet NSG "Haardtrand - Am Schlammberg" (FFH- und Vogelschutzgebiet) verursachen würden und deswegen einen entsprechenden Befreiungsantrag gestellt haben.

In unsensibler Weise argumentiert der Schützenverein, es gebe wegen der Beunruhigung durch seine Anlage im Umfeld sowieso keine geschützten Tiere mehr, deshalb könne man noch gravierender in das Naturareal eingreifen. Immerhin aber sind dort Arten wie Ziegenmelker, Wendehals, die Heidelerche, verschiedene Spechte und Fledermäuse nachgewiesen.

Vieles deutet im Übrigen darauf hin, dass Vögel, ganz besonders aber Wasservögel, aufgrund ihrer hochempfindlichen Verdauungsorgane durch Bleiverunreinigungen häufig tödlichen Gefahren ausgesetzt sind.

In Erwartung der vermuteten Altlasten fasst Schlapkohl die BUND-Forderungen in Sachen Bleibelastung durch Schießstände folgendermaßen zusammen:

Zunächst sei eine umfassende Untersuchung des Umfangs möglicher Bleikontaminationen vorzunehmen. Gegebenenfalls habe diesen eine Sanierung des kontaminierten Erdreichs und die Abtragung des bereits bestehenden Walles zu folgen. Darüber hinaus habe der Staat im Rahmen der allgemeinen Umweltvorsorge strikt dafür zu sorgen, dass in Zukunft kein Blei mehr in den offenen Raum verschossen wird.
 

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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