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03. 05. 2004
Vereinsschießanlagen: Gefahr durch Blei im Blut
Nicht nur für Polizisten bedrohlich!
BUND schreibt an Struktur- und Genehmigungsbehörde
MAINZ. Schießanlagen von Schützenvereinen, insbesondere die damit verbundenen
Geschossfänge, müssen im Interesse von Gesundheit und Umwelt einer strengeren
Betrachtung unterzogen werden. Dies fordert der BUND Rheinland-Pfalz, nachdem
bekannt geworden ist, dass das Mainzer Innenministerium Schießübungen seiner
Polizisten auf solchen privaten Schießanlagen aus Gründen der gesundheitlichen
Vorsorge unterbunden hat.
Alarmiert worden war die Behörde durch entsprechende medizinische
Untersuchungen, die eine erhebliche Überschreitung der Toleranzwerte für Blei im
Blut ergeben haben. Daraufhin waren 20 Vereinsanlagen auf das giftige
Schwermetall überprüft worden mit dem erschreckenden Ergebnis, dass von den 20
Einrichtungen lediglich drei uneingeschränkt genutzt werden können.
Aktueller Anlass für seine Forderung sind dem Umweltverband auch die Pläne der
Bad Dürkheimer Schützengesellschaft auf Erhöhung eines als Geschossfang
dienenden Walles auf insgesamt 9 Meter. Damit würde der Verein die vermutlich
bestehende nicht unerhebliche Bleikontaminierung seiner Anlage einfach unter
gewaltigen Erdmassen verstecken und begraben und - bedingt vor allem durch die
hier sauren Bodenverhältnisse - Boden und Grundwasser auf unabsehbare Zeit
belasten.
Der BUND ist der Auffassung, dass in der Gesundheitsvorsorge zwischen einer
relativ kleinen Beamtengruppe und dem Rest der Bevölkerung grundsätzlich keine
Unterschiede gemacht werden dürfen.
Dr. Heinz Schlapkohl, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender, hat in einem
Schreiben an die SGD-Süd jüngst auf die zu vermutende Gefährdung durch
Bleiverseuchung bei Schießanlagen hingewiesen. Befasst ist die Behörde mit dem
aktuellen Dürkheimer Fall, weil die dortigen Schützen mit ihrer projektierten
gewaltigen Wallerhöhung einen Eingriff in das benachbarte Natura 2000-Gebiet NSG
"Haardtrand - Am Schlammberg" (FFH- und Vogelschutzgebiet) verursachen würden
und deswegen einen entsprechenden Befreiungsantrag gestellt haben.
In unsensibler Weise argumentiert der Schützenverein, es gebe wegen der
Beunruhigung durch seine Anlage im Umfeld sowieso keine geschützten Tiere mehr,
deshalb könne man noch gravierender in das Naturareal eingreifen. Immerhin aber
sind dort Arten wie Ziegenmelker, Wendehals, die Heidelerche, verschiedene
Spechte und Fledermäuse nachgewiesen.
Vieles deutet im Übrigen darauf hin, dass Vögel, ganz besonders aber
Wasservögel, aufgrund ihrer hochempfindlichen Verdauungsorgane durch
Bleiverunreinigungen häufig tödlichen Gefahren ausgesetzt sind.
In Erwartung der vermuteten Altlasten fasst Schlapkohl die BUND-Forderungen in
Sachen Bleibelastung durch Schießstände folgendermaßen zusammen:
Zunächst sei eine umfassende Untersuchung des Umfangs möglicher
Bleikontaminationen vorzunehmen. Gegebenenfalls habe diesen eine Sanierung des
kontaminierten Erdreichs und die Abtragung des bereits bestehenden Walles zu
folgen. Darüber hinaus habe der Staat im Rahmen der allgemeinen Umweltvorsorge
strikt dafür zu sorgen, dass in Zukunft kein Blei mehr in den offenen Raum
verschossen wird.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]
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